Robur - Forum
Diskussion => Allgemeines => Thema gestartet von: Marco am August 01, 2007, 17:13:46
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Hallo, es von Euch jemand geschaftt seinen LO als Zugmaschine zuzulassen?
Nicht als Land- oder Forstwirtschaftliche, sondern als ganz \"normale\" zugm.?
Dabei ergeben sich nämlich, laut TÜV, einige Probleme, abgesehen von der verkleinerung der Ladfläche, welche das geringste Übel wäre.
Der erste streitpunkt an dem sich die Geister scheiden ist eine durchgehenden Bremsanlage (pneumatisch), für lof-Zugmaschinen nicht pflicht, bei max 25km/h
dann
Anhängelast muß 1,4x zul. gesamtgewicht betragen
(selbst bei ablastung auf 3,49t würde das eine Anhängelast von min4,89t bedeuten)
Hat da von euch irgendwer Erfahrung?
Ist es trotzdem möglich die Zulassung als Zugm. zu bekommen
(durch irgendwelche klauseln im Gesetz die der TÜV-Mann übersehen hat)?
Gibt es den Robur mit höherer Anhängelast als die 2,xt(durch andere AHK)
sprich wäre er konstruktiv auch für eine größere Zuglast geeignet?
??? ??? ??? ??? ???
Gruß, Marco
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Moin,
den LO auf größere anhängelast bringen bedeutet größere Maulkupplung anbauen und den Prüfer von der Haltbarkeit des Rahmens überzeugen.
Durchgehende Bremsanlage wird schwer, da musst du ja alles umbauen.
Andereseits haben die unimogs ja auch eine Druckluftbeschaffungsanlage und 2-Kreisbremse für den anhänger.
Vielleicht kan man ja da was verwenden.
lura
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Schau mal nach Rottelsdorf zu den Schlepperfreunden! Die haben einen LD3000 als Sattelzugmaschine mit Druckluftbremse für den Auflieger ;)
Gruß Robin
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damit die Gründe mal klar sind - um die richtigen ANtworten zu bekommen
Die Umschreibung als Zugmaschine soll erfolgen weil:
[] wir eine Zugmaschine brauchen - wie kann der \\\"weiche\\\" Rahmen hohe Lasten aufnehmen, bzw. was muss umgebaut werden
[] wir wollen Steuern sparen - deshalb auch Ablasten
[] es mangelt an der alten Klasse 3 bzw. neuen Klasse C
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Danke für Eure Antworten,
wird nix mit der Zugmaschine :-\\
Gründe für Zugm.zul. ?
Versicherungbeitrag richtet sich allein nach PS bzw. KW Zahl, nicht wie beim LKW nach zul. Gesamtgewicht usw.
Hab bei der HUK gefragt, was mich der LO als LKW 5,5t Plane-Spriegel kosten würde: 1900€ Haftplicht im Jahr!
Bei einem freien Vers.Markler, mit den selben Angaben zum Fahrzeug, Jahresfahrleistung, privat Nutzung, Fahrer über 25 etc. gab es als LKW zwar auch noch günstigere, jedoch nicht soviel günstiger, das es für mich erschwinglich wäre.
Anders die Zugmaschine: Die mir bislang günstigste Versicherung lag bei ca. 180 Euro, Haftpflich pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle ob das Ding abgelastet ist oder nicht.
Thema Ablastung: In meinem Schein steht der Ello mit einem Leergewicht von knapp über 3t. Das heißt, wenn man ihn auf 3,49 ablasten möchte wirds mit der Zuladung ganz schön eng: 3000kg + 3/4 Personen je 80kg + Haupttank + Nebentank... und schon kann man in jeden Kleinwagen mehr zuladen. Also sagt der TÜV: Nix mit Ablastung, weil der LKW aufgetankt und voll Besetzt, seinen Zweck, das transportieren irgendwelcher Güter, nicht mehr Nachkommen kann wg. zul.ges.Gew. erreicht!
Man hat mir gesagt, ich müsse min ca 500kg Nutzlastbehalten, also wäre das mit dem Ello, an einem guten Tag vom TÜV-Mann bestimmt machbar. Einfacher aber bei der Zugmaschine: Deren Aufgabe besteht nämlich im Gegensatz zum LKW darin, die Last zu ziehen, wie der Name ja auch schon vermuten läßt. Und somit braucht man nicht unbedingt die 500kg Nutzlast, denn sie wird ja auf dem Hänger hinterhergezogen... und weil nur nach Leistung eingestuft wird, wäre der LO mit seinen 55KW(?) ziemlich günstig.
Unter 3,49t brauch ich auch nur alle 2 Jahre zum TÜV, darüber jedes.
Naja, was solls wird eh nix. Nun will ich sehen ob es mit dem H-Kennzeichen
klappt...
Gruß, Marco
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hi marco,
hab mich auch grad durch den versicherungsdschungel geschlagen. bezahle als lkw für saison (4-10) und 100% bei der zürich nun 380euro, signal iduna soll auch nicht schlecht sein. ich empfehle dir intensiv zu suchen und keinem zu glauben das es nicht günstiger geht :)!!!
ansonsten viel erfolg fürs H!
m.
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H - Kennzeichen ging hier, in Brandenburg, ganz einfach!
Fzg muss mindestens 30 Jahre alt sein, Gutachten machen und ab gehts.
Jetzt können auch freie Prüfer das Gutachten erstellen!!!
Viel Glück :)
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Mit dem H-Sollte klappen, eher als mit der Zugm. jedenfalls.
So die Aussage des TÜV-fuzzis. Nächstes Jahr wird der LO 30 Jahre, dann werde ich die Sachen mal angehen. Technisch ist er i.O., Bremsen etwas einseitig aber nach zweimaligem Bremsflüssigkeitswechsel, abschmirgeln der Beläge und Trommeln, sowie Nachjustierung an den Stellrädchen hat\'s dann geklappt. Also wäre \"nur\" noch Kosmetik zu berteiben. Bis dahin bleibt er in der Scheune oder ich muß mir nochmal nen Kurzzeitkennzeichen holen (HUK 50 Euro).
Gruß, Marco
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mit der Suchfunktion hätte man auch diesen Beitrag (http://www.robur.de/mambo/index.php?option=com_smf&Itemid=79&topic=1029) gefunden und dorthin mal ne PM geschickt ::)
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Ist ja nicht so, das ich mich nicht informiert habe. Habe auch über die Suchfunktion Mitglieder gefunden, die Ihren Lo als Zugmaschine angemeldet haben, und mir sogar eine Kopie des Fz. Schein per mail geschickt haben. Das konnte jedoch die TÜV-Leute alles nicht überzeugen, bzw. waren das LOF.Zugmaschinen, oder es gibt
neue Bestimmungen, keine Ahnung, jedenfalls wußte ich nicht mehr weiter und hab dann dieses Thema gestartet.
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Juut - diese Information hatte ich übersehen/vergessen ;-)
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kein prob.
mir wurde ja geholfen...
nochmals vielen Dank. Für alle Antworten und alle Bemühungen für Zusendung von Fz scheinen etc.
Auch ein Lob an die Admins und Verwalter dieser Seite. Durch diese Internetseite bin ich erst darauf gekommen mich etwas näher mit dem LO zu befassen, und schlussendlich steht er deswegen auch nun in meiner Scheune ;)