73333 Beiträge in 9011 Themen - von 3604 Mitglieder - Neuestes Mitglied: infomark

collapse

Autor Thema: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug  (Gelesen 10857 mal)

Offline Free69fly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« am: Januar 03, 2008, 18:35:12 »
Hallo,

ich brauche meinen Robur 2 Monate im Jahr für Forstarbeiten. Zur Zeit habe ich ihn als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen. Kostet 190€ Steuer und 148€ Versicherung bei der LVM.
Was mich nervt ist der TÜV und die AU, die sind jedes Jahr fällig. Eingetragen ist ein Leergewicht von 4500kg.
Hat jemand einen Vorschlag wie man das Ganze optimieren kann?

Offline Headmaster

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 766
    • meine Robursammlung
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #1 am: Januar 03, 2008, 18:50:44 »
Wenn du ein H Kennzeichen hast dann darfst du doch eigentlich nich tmit dem Fahrzeug arbeiten oder ?
mfg Toni Kernchen

Offline Dietrich

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #2 am: Januar 03, 2008, 20:40:30 »
Hallo,
Ablasten auf 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht, dann musst du nur noch 2-jährich zum TÜV, dazu musst du den LO etwas erleichtern (zB Ersatzrad, Plane, Aufbau, Spriegel,... zuhause lassen,...) damit das Leergewicht nicht zu hoch ist. Bei mir hat es gerade so gepasst.
Zur Zulassung als land- bzw forstwirtschaftliche Zugmaschine (steuerfrei und keine AU) brauchst du einen landwirtschaftlichen Betrieb und musst je nach Tüv evtl etwas modifizieren, z.B. die Ladefläche verkürzen. Erkundige dich mal bei deinem TÜV, was die wollen. Die TÜV-Eintragung als Zugmaschine heißt aber noch nicht automatisch Anerkennung durchs Finanzamt, also dort auch zuerst nach deren Bedingungen fragen.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiter helfen.
Martin

Offline Christian H

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #3 am: Januar 03, 2008, 21:24:50 »
ich mach mich zwar nicht beliebht damit...

wieder ein Holzheizer, der glaubt aller Welt ( und natürlich den Ölmultis ) ein Schnippchen schlagen zu können. Den dazugehörigen Aufwand läßt man doch gern unterm Teppich verschwinden.

Ich mag diese \"wie bekomme ichs am billigsten\" Fragen nicht  :-\\

Nicht da ich was gegen Holzverheizen hätte.
Die Nebenkosten sollte man aber einfach akzeptieren

von wegen \"was mich nervt ist der TÜV...\"


Christian

Offline madineg

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 949
  • Ehrlichkeit vor Taktgefühl
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #4 am: Januar 04, 2008, 10:38:10 »
bist du einer von den ölmultis? oder wieso magst du es nicht billig?
für zwei monate betrieb im gelände hätte ich auch kein bock auf tüv und ganzjahresanmeldung.....das hat doch nix damit zu tun, ob er mit holz heizt oder nicht, sonder nur mit dem gedanken unnützen aufwand einzusparen
...und die Straße erhob sich und schlug mir ins Gesicht

Offline Quertor

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 316
  • Stetig und mit Ruh, dem Ziele zu.
    • Homepage
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #5 am: Januar 04, 2008, 11:01:30 »
Wer mag es schon billig? Ich mags preiswert. :)
Ansonsten stimme ich madineg zu, für zwei Monate ist der Aufwand zu groß.
Für LoF - wirds schwer, brauchst mindestens 2ha Land.
Dann, auch wenn Du als Nebenerwerbs-LW/FW gemeldet bist, kommen evtl. noch die
bäuerlichen Genossenschften und Sozialkassen auf Dich draufzu. Das ist erst ein Aufwand.
Oder Wechselkennzeichen, mmh, da darfste nur zu Treffen, oder halt Probefahrten machen.
Also machst Du zwei Monate lang \"Belastungstest\"-fahrten ;).

Was spricht denn, andersherum, gegen ein ganzjährige Nutzung des Fahrzeugs?
Gruß
Q.

Offline madineg

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 949
  • Ehrlichkeit vor Taktgefühl
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #6 am: Januar 04, 2008, 12:06:50 »
genau, billig klingt nicht so gut, besser - für die geforderte leistung den geringstmöglichen aufwand
...und die Straße erhob sich und schlug mir ins Gesicht

Offline Hüpper

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1287
  • Fahrzeug: nix mehr robur
  • PLZ: 06502
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #7 am: Januar 04, 2008, 17:45:11 »
Hi!
Ersparnis durch holzheizen gegenüber Gas? Bei mir so etwa 450,- Euro. Kosten für H-Kennzeichen also schon +/- Null. Da haste noch net getankt und nicht repariert. Also mußte zusehen, daß Du noch mehr sparst. Wer den Robur als Arbeitstier hat denkt eben praktisch. Das is doch in Ordnung.

Hüpper

p.s.- hist. Fahrzeuge sind uneingeschränkt nutzbar
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline Free69fly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #8 am: Januar 05, 2008, 11:19:14 »
Hallo,
Ablasten auf 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht, dann musst du nur noch 2-jährich zum TÜV, dazu musst du den LO etwas erleichtern (zB Ersatzrad, Plane, Aufbau, Spriegel,... zuhause lassen,...) damit das Leergewicht nicht zu hoch ist. Bei mir hat es gerade so gepasst.
Zur Zulassung als land- bzw forstwirtschaftliche Zugmaschine (steuerfrei und keine AU) brauchst du einen landwirtschaftlichen Betrieb und musst je nach Tüv evtl etwas modifizieren, z.B. die Ladefläche verkürzen. Erkundige dich mal bei deinem TÜV, was die wollen. Die TÜV-Eintragung als Zugmaschine heißt aber noch nicht automatisch Anerkennung durchs Finanzamt, also dort auch zuerst nach deren Bedingungen fragen.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiter helfen.
Martin

Hallo Martin,

das ist ein guter und nützlicher Tip, werde ihn mal verfolgen.
Aber so wie es hier im Bürokratenstaat aussieht ist mir der Aufwand zu groß.

Seit 2 Wochen habe ich eine russische Zulassung, dh. kein TÜV, keine Steuer. Versicherung....ok, muß sein, aber ist auch günstig...30 Dollar im Jahr.

Bin schon in eine Kontrolle geraten, aber ausser ...das ist illegal, das müssen wir prüfen...war nichts. Wie denn auch, die Bullen können hier kein kyrillisch...ha, ha, ha.

Es funktioniert, ist ja schließlich auch ein Russenbock.
Und zum Holz holen genial.
Und die, die das teure Heizöl verheizen, sollen sie doch machen, die Saudis brauchen ja schließlich Kohle, die Armen!!!!
Ich verfahr die Suppe lieber.

Offline Rubor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #9 am: Januar 05, 2008, 11:56:04 »
@Free69fly:

Zitat
Seit 2 Wochen habe ich eine russische Zulassung, dh. kein TÜV, keine Steuer. Versicherung....ok, muß sein, aber ist auch günstig...30 Dollar im Jahr.

Bin schon in eine Kontrolle geraten, aber ausser ...das ist illegal, das müssen wir prüfen...war nichts. Wie denn auch, die Bullen können hier kein kyrillisch...ha, ha, ha.

Es funktioniert, ist ja schließlich auch ein Russenbock.

Ich verfahr die Suppe lieber.

Das hört sich ja abenteuerlich aber auch sehr interessant an.
Wie kommt man denn an eine Russische Zulassung - kann man die übers Internet bestellen ;) oder muss man dafür in der ehmalgen SU leben.
Gibt es da auch für den normal wessi eine Möglichkeit sich am Rande der legalität zu bewegen.
Bitte bitte klär uns auf

Carsten

Offline Danimilkasahne

  • Bedenkenträger
  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 991
  • PLZ: 01
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #10 am: Januar 05, 2008, 11:57:51 »
@Rubor - ich hab meinen Beitrag extra mal unter Deinen gesetzt

Zitat
Russenbock
  :-[

... das Bewegen von im Ausland zugelassenen Fahrzeuge durch Europäer mit Wohnsitz in Dtld - ist nicht erwünscht - spätestens bei der Abgabe der \\\\\\\"Dokumente\\\\\\\" verschwindet die Freude übers gesparte

§ 3 KraftStG

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

Zitat
.... Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;


über die Steuer versteht jeder Staat keinen Spaß - und auch echte Unwissenheit schützt nicht vor STrafe.

Ich hoffe der Unfallgegner bekommt auch von der russischen Versicherung eine korrekte Regulierung des Haftpflichtschadens

Ahoi D.

P.S. das  Grummeln zu Ablastung, Holz holen und so weiter

Offline Quertor

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 316
  • Stetig und mit Ruh, dem Ziele zu.
    • Homepage
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #11 am: Januar 05, 2008, 12:10:39 »
@dms - was hast Du gegen Holz holen, da kann man(n) der Familienbande den Nutzen des Fahrzeuges vorführen?

Eine russische Versicherung ist ja wohl das Allerletzte an was ich gedacht hätte, nee!
Möge in meinem Leben nie ein Auto mit russischer Police einschlagen.


Russenbock -> >:( >:( >:(
Gruß
Q.

Offline Danimilkasahne

  • Bedenkenträger
  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 991
  • PLZ: 01
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #12 am: Januar 05, 2008, 12:12:33 »
@QT - Holz holen mit einem Auto ohne Nutzlast?

Offline Quertor

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 316
  • Stetig und mit Ruh, dem Ziele zu.
    • Homepage
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #13 am: Januar 05, 2008, 12:17:04 »
hehe soweit hatte ich noch nicht gedacht ;D
Gruß
Q.

Offline Free69fly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #14 am: Januar 05, 2008, 15:03:38 »
Wo es ein Gesetz gibt, gibt es auch eine Gesetzeslücke. Und genau so verhält es sich bei der russischen Zulassung. Natürlich geht auch hier nicht ohne Vitamin B.
Das ganze funktioniert wie bei einer YAK. Es gibt sogenannte Trust-Gesellschaften, die das für einen machen. Ich habe einmalig 300 Dollar bezahlt und jedes Folgejahr 20 Dollar. Mit Vertrag versteht sich. Nur Schade, das in Deutschland noch niemand auf die Idee gekommen ist.
Und die Versicherungspolice hat natürlich auch Hand und Fuß. Was brauche ich eine Abdeckung von 2 Millionen??? Da sind es eben 800 000 Dollar, aber mit dem kann ich Leben!!!
Außerdem hat die Versicherung in Deutschland mehrere Büros.

Auf jeden Fall funktioniert die Geschichte astrein. Klar das der deutsche Staat die Steuern holen will, aber er kann da eben nichts machen.

Und warum soll man sich abzocken lassen, wenn es auch anders geht?
Der Bundestag macht es einem doch vor wie es geht!

Offline Danimilkasahne

  • Bedenkenträger
  • Administrator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 991
  • PLZ: 01
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #15 am: Januar 05, 2008, 15:25:41 »
Argggghhhh - aber ich halt mich ab jetzt am einfachsten raus.....

Offline Senator

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #16 am: Januar 05, 2008, 16:34:15 »
sicherlichkönnte es mit der russischen Zulassung funktionieren.
Aber du hast dein Fahrzeug da zuzulassen won dein Lebensmittelpunkt ist.
Oder dir gehört das Fahrzeug nicht!?

Ich glaub auch nicht das alle Polizisten kein Kyrillisch verstehen oder lesen können. Im Osten war es Schulfach und Pflicht und etwas bleibt immer hängen.
Ich hätte auch bedenken so wie Quertor mit der Versicherung undd das beieinem Nicht EU-Mitgliedstaates (schengenstaat).

Wenn das alles so einfach wäre würd ich mein Auto auch in Polen zulassen. Kein TÜV keine Steuern und Versicherung auch billiger, aber esgeht halt nicht so einfach.

Gruß Senator
nur Geduld, mit der Zeit wird das Gras zur Milch..

Offline Hüpper

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1287
  • Fahrzeug: nix mehr robur
  • PLZ: 06502
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #17 am: Januar 06, 2008, 09:52:03 »
Wer hier keine Steuern zahlt, kann ja mal sein Kindergeld, Hartz IV usw bei den Russen beantragen. Ich hör immer nur \"Staat\", daß das Ganze aber als Gemeinschaft gedacht ist und bezahlt werden muß sehen manche nicht.

Hüpper

-mal sehen, was ich da wieder mit auslöse ;-)
Mit Ruhe wird alles gut!

Offline Rubor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #18 am: Januar 06, 2008, 11:09:51 »
Na ja weil der Robur ja eher ein durstiger Zeitgenosse ist zahlt er zumindest ein bisschen Steuern. ;D

Auf jeden Liter Benzin, gleich welcher Sorte, lastet eine Mineralölsteuer von 65,45 cent/Liter. Bei Diesel sind es 47,04. Diese Beträge schließen die sogenannte Ökosteuer mit ein, und zwar in Höhe von 15 cent/Liter bei beiden Kraftstoffarten.

Offline Free69fly

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #19 am: Januar 06, 2008, 13:09:53 »
Ich dachte, das mit der russischen Zulassung würde hier jemanden interessieren ;D
Aber so wie es aussieht bezahlt hier wohl jeder brav und mit wohlwollen seine Steuern. Viel Spaß dabei, ich freue mich aufs Arbeitslosengeld. Ich werde bei der Abzocke auf jeden Fall nicht mitmachen und habe den Weg gefunden, wie es funtioniert.
Übrigens... wer Personen transportiert, z.B. ein Taxiunternehmen, Schifffahrt, Luftfahrtunternehmen zahlt auch keine Mineralölsteuer...das nur zur Info.

christoph

  • Gast
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #20 am: Januar 06, 2008, 17:43:57 »
@free69fly
also mich interressiert das schon!! ;D..bitte per pn...
und die beste möglichkeit die du hast ist eigendlich eine 07 nummer
( bei uns will die zula keinen tüv...regional unterschiedlich...
besorge dir so etwas...kostet steuern und vs. genau wie H zula...ohne tüv
must nur fahrtenbuch führen( probefahrt unter last)
...@ all das H kennzeichen schränkt nicht ein!!!
c.

Offline andrehh

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 461
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #21 am: Januar 06, 2008, 17:57:55 »
Moin,

eine russische Zulassung ist genauso legal, wie keine Zulassung. Einzig und allein der Tarneffekt ist größer.

Nebenbei bemerkt: USD 800.00 sind ungefähr EUR 550.000. Ich hab schon einen Unfall gesehen, bei dem der Schaden inkl. Folgekosten höher war.


Bist Du Dir sicher, daß Taxiunternehmen keine Mineralölsteuer zahlen ?


Gruß
AndréHH
Das Leben ist kein Ponyhof

andre

  • Gast
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #22 am: Januar 06, 2008, 18:55:02 »
ich liebe geschichten vom totem pferd ..... ich bin gradezu erfinder solcher ....
aber das was ich an desinformation und unsinn in diesem thread lesen muss ist schon ne ganz neue dimension

richtig ist : unwissenheit schützt vor strafe nicht .
richtig ist auch , das laut gesetz ausländische fahrzeug die durch personen länger als einen kurzem zeitraum in deutschland betrieben werden steuern zahlen müssen .
wer lesen kann ist also klar im vorteil .

sicherlich ist es mühsam in texten wie gesetzen zu blättern ..aber manchesmal hilft es .

Offline Nico79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
  • Marktführer, seiner Zeit weit voraus
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #23 am: Januar 06, 2008, 19:05:33 »
Interessantes Thema!

Ich habe da noch etwas gefunden:
http://www.gomopa.net/Finanzforum/Financial-und-Business-Services/Fahrzeug-Zulassung-im-Ausland.html

Sollte es Lücken geben, werden die sicherlich geschlossen. Der Staat wird uns schon ausnehemn.

Ich habe auch keine Lust für 3 Fahrzeuge Steuern und Versicherung zu zahlen, wenn ich doch nur eins fahren kann....

Also erstmal stillgelegt. Wenn die Fahrzeuge mal nach CO2-Austoß besteuet werden sollten, baue ich den KAT aus (aus mein Alltags-Kfz). Dann bräuchte ich keine Steuern zahlen, aber sicher lassen die sich dan was anderes einfallen.

Offline andrehh

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 461
Re: Zulassung als forstwirtschaftliches Fahrzeug
« Antwort #24 am: Januar 06, 2008, 19:28:00 »
sicherlich ist es mühsam in texten wie gesetzen zu blättern ..aber manchesmal hilft es .


Bevor jemand zuviel liest, benenn ich mal §20 der Verordnung Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) und natürlich  § 3 Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergestzes.


Ich lern gern dazu. Wer widerlegt es ?
Das Leben ist kein Ponyhof

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

Re: Robur Wohnmobil von Toni
[Gestern um 11:08:38]


Re: Verkauf Lo 2002A von Jetracer
[Gestern um 10:10:20]


Re: Verkauf Lo 2002A von Lothar
[April 18, 2024, 22:11:09]


Re: Robur Wohnmobil von womo
[April 18, 2024, 21:23:27]


Re: Robur Wohnmobil von womo
[April 18, 2024, 21:10:22]


Re: Robur Wohnmobil von womo
[April 18, 2024, 20:46:11]


Re: Robur Wohnmobil von womo
[April 18, 2024, 20:32:55]

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...