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Autor Thema: Zulassung eines Robur als landwirtschaftliche Zugmaschine  (Gelesen 4107 mal)

Offline kleiner_marc

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Hallo,

über die Suchfunktion habe ich leider nichts verwertbares gefunden. Ich bin neu hier im Forum.
Wir haben im Nebenerwerb einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb mit Weinbau und Forstwirtschaft. Jetzt wollten wir unseren Schlepper verkaufen und einen Robur anschaffen oder eventuell zusätzlich. Der Schlepper läuft als Ackerschlepper (Zugmaschine). Es ist einfach praktischer, immer eine kleine Ladefläche dabei zu haben und nicht ständig mit nem Anhänger fahren zu müssen. Ich weiß, das man einige Unimogs ebenfalls so anmelden kann. Daraus jetzt meine Frage:

Kann ich einen Robur ebenfalls als landwirtschaftliche Zugmaschine, Ackerschlepper anmelden?
Wenn ja, was für Umrüstungen sind nötig?
Hat jemand damit schon Erfahrung gesammelt oder es vergeblich versucht?

Danke für die Hilfe.
Marc

Offline Norbert04

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Re:Zulassung eines Robur als landwirtschaftliche Zugmaschine
« Antwort #1 am: Juli 20, 2011, 07:49:44 »
@ admins       bin ziemlich sicher dass dieses Thema im alten Forum hinreichend diskutiert wurde - irgendwie find ich aber die Suche für´s alte Forum grad nicht????
gabs da nicht mal nen link???
immer schön voll

Offline IFAPeter

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Re:Zulassung eines Robur als landwirtschaftliche Zugmaschine
« Antwort #2 am: Juli 20, 2011, 09:09:49 »
Einen ROBUR als Zugmaschine anzumelden ist fast unmöglich. Sicher gibt es irgendwo einen ROBUR als Zugmaschine. Der Gesetzgeber hat hier aber ziemliche Hürden geschaffen die für dieses Fahrzeug nur schwer umsetzbar sind (geometrische Abmessungen von Fahrerhaus und Ladefläche, Anhängelast und Eigenmasse/zGG, Mindestmotorleistung je Tonne Anhängelast usw.)
Bitte benutze als Suchwort folgende Schlagwörter:
"Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine"
Erster Hinweis hier:
http://europa.eu/legislation_summaries/other/l21057b_de.htm

Offline Danimilkasahne

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Re:Zulassung eines Robur als landwirtschaftliche Zugmaschine
« Antwort #3 am: Juli 20, 2011, 09:59:25 »
@Norbert04 - ich habs in der Übersicht der Top-Fragen mal ergänzt

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