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Autor Thema: Zulassung für Wechselaufbau??  (Gelesen 7563 mal)

Offline Freak19

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Zulassung für Wechselaufbau??
« am: August 21, 2012, 15:47:56 »
Moin, hab da ne Idee bekomm und wollt mal fragen ob das Grundsätzlich möglich wäre eine LO2002 Pritsche als Wechselaufbau zuzulassen, um dann mit einem Funkkoffer tauschen zu können wenn man lust zu hat?
Oder wäre das eine Idee. die die Zulassungstelle und den TÜV graue Haare macht?

Chrischan

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #1 am: August 21, 2012, 16:35:34 »
Grundsätzlich nicht, wenn Du den Wechselaufbau als solchen technisch ausführst. Streng genommen bedeutet das, Traversen auf den Rahmen und eintsprechende Aufnahmen unter Pritsche und Koffer, dazu die passende Abstützmöglichkeit bei Nichtgebrauch des jeweils anderen...

Die Schraubvariante wie sie Original ist, wird mit ziemlicher Sicherheit nicht als Wechselaufbau eintragungsfähig sein, weil da die Voraussetzungen zum schnellen, meist werkzeuglosen Wechsel fehlen...

Welcher Aufbau da dann im Endeffekt drauf ist, ist eigentl. nicht Aufgabe des Prüfers zu beurteilen. Ich würde mir Traversen auf den nackigen Rahmen schrauben und mit leerem Fahrzeug zur Änderungsabnahme fahren.

Was soll's denn bringen - also die Eintragungsart? Steuerliche Vorteile?

Offline reini71

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #2 am: August 21, 2012, 16:55:45 »
....was z.B. nicht geht...Anderes Auto...aber der dazugehörige Tatbestand. Unser Verein hat nen L60 mit LAK 2. Eintragung WOMO. Um so einen Traversenkarren als WOMO zuzulassen mußten  damals die Traversen und der Koffer(Gewindebolzen) verschweißt werden. War damals auch so,weil als WOMO-Zulassung war der LKW ja recht günstig. Man hätte das ja wenn nicht verschweißt  jederzeit umsatteln  können zu Gütertransport. Zu aktiveren Zeiten unseres L60  in Tunesien,wo auch nen Tunnel oder ne Fähre benutzt wurde,wurden gerade solche Fahrzeuge auch genauer kontrolliert zur Verwunderung Vieler unserer Fahrer auch mit Sachkenntnis für Ost-LKW. Die Auswahl an heutigen Wechselbrückensysthemen erlaubt ja eine recht vielfältige Nutzung. In deinem Fall wird es ja an dir liegen und dem TÜV.
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Offline Freak19

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #3 am: August 21, 2012, 16:58:57 »
@ chrischan. Nein es soll einfach nur so sein, das ich aus spaß nen Funkkoffeer weider herrichten will. Also annähernd NVA- mäßig, aber auch die Protsche behalten will zum Holzhohlen usw.   

Weil momantan ein Zweit LO nicht drin ist

Offline reini71

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #4 am: August 21, 2012, 17:03:59 »
 ;) wenn du nur mit roten oder Kurzzeitblechen fährst kannste das machen...
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Offline reini71

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #5 am: August 21, 2012, 17:21:44 »
...obwohl Chrischans Gedanke mit leeren Traversen zur Eintragung nicht falsch sein könte, nur, Koffer und Pritsche haben unterschiedliche Maße und Gewichte..... was soll da in den Papieren stehen? Selbst ein Mehrzweckfahrzeug.... eigendlich sind das dann zwei fast nicht zu vereinbarende Sachen....technisch vielleicht ,aber zulassungstechnisch.
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Offline Freak19

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #6 am: August 21, 2012, 17:22:51 »
naja was sonst noch ne überlegung wert war. den Koffer hinstellen und dann eine Anhängerplatform dran anzupassen. so richtung BW- Einachser hin

Chrischan

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #7 am: August 21, 2012, 17:37:06 »
Ob der Aufwand lohnt, Funkkoffer und Pritsche zum Spaß auf eine Traversenaufnahme umzuarbeiten?

Ich will Dir den Spaß nicht nehmen! Beide, also Pritsche und Koffer sind so gebaut, dass sie Verwindungskräfte vom Fzg.-Rahmen aufnehmen können. Baust Du Traversen wie bspw. beim LAK-I drunter, ändert sich der Drehpunkt bei Pritsche und Koffer, im Zweifelsfalle zerlegts Dir die Schweißnähte in beiden Rahmen.

Schau Dir mal den Pritschenrahmen oder den Kofferrahmen an (bei mir im Funkkofferthread siehste, was ich z.T. geändert habe, wobei ich ja den Kofferboden komplett versteift habe). Du hast jeweils 3 Aufnahmepunkte quer zur Fahrtrichtung und zwischen den beiden hinteren noch das Trapez längs zur Fahrtrichtung. Der hintere Teil ist sowohl bei der Pritsche als auch beim Koffer wenig verwindungsfreudig ausgelegt, d.h. sämtliche Kräfte werden über die vordere Querverstrebung eingeleitet und aufgenommen.

Setzt Du da Traversen drunter, solltest Du jeweils Koffer- und Pritschenboden im hinteren Teil derart versteifen, dass Dir dort durch Verwindung nicht die Schweißnähte aufgehen, also eine art Hilfsrahmen drunter setzen.

Offline Jörg

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #8 am: August 21, 2012, 18:28:19 »

Offline Freak19

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #9 am: August 21, 2012, 19:27:42 »
Gute Idee. Aber habe mich nun doch entschieden es zu versuchen den koffer auf Anhängerplattform zu bauen.
Damit bleibt die Pritsche Pritsche und der Koffer wird zum Funkanhänger.  Aber trotzdem Danke für die Antworten!!

Offline ELLI87

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #10 am: August 21, 2012, 22:13:39 »
Hallochen!

Ich habe einen LO 2002A mit LAK1. Er ist als "LKW F. ATL" zugelassen. Über den Aufbau steht nichts in der Zulassungsbescheinigung. Das Leergewicht ist mit 3150 kg angegeben. Das müßte allso ohne LAK sein. Welcher Aufbau da nun drauf kommt, müßte egal sein.

Gruß ELLI87

Chrischan

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Re: Zulassung für Wechselaufbau??
« Antwort #11 am: August 22, 2012, 13:03:55 »
@ Reini - unterschiedliche Maße und Gewichte ja, die Aufnahmepunkte sind 100% identisch - da verwette ich einen Kasten Bier meiner Wahl drauf (weil ich ja sowieso gewinne :D  - Wicküler bevorzuge ich da momentan).

In den Papieren steht dann sowas wie "Lkw für Wechselaufbauten", Leergewicht (also reines Fahrgestell mit Traversen) soundso kg, Nutzlst x-kg. Auf den Wechselaufbauten muß dann irgendwo per Typschild das reine Leergewicht und das Nutzgewicht stehen, was dann vor Ort zusammenaddiert wird und passen muß, ggf. durch eine Verwiegung festgestellt wird. Das z.g.G. ändert sich dadurch nicht, also bliebe es bei den 5,5t eingetragenem Gesamtgewicht.

Das ist bei den Containerwechselbrücken auch nicht anders. Wenn ich dort in die Fzg.-Scheine schaue, habe ich das reine Leergewicht ohne Brücke und das z.g.G., meist 26t (beim 3-Achser, es gibt auch da Ausnahmen). Dann steht auf den Wechselbrücken das reine Brückengewicht drauf und auch das zulässige Gesamtgewicht einer solchen Brücke. Das tatsächliche Gewicht ergibt sich dann aus dem Leergewicht des Lkw, dem Leergewicht der Brücke und dem tatsächlichen Gewicht der Ladung, im Zweifelsfalle dann das angezeigte Gewicht der Waage, wenn bspw. diverses Stückgut gewichtsmäßig gar nicht erfaßt ist auf den Ladepapieren oder auf dem "Beipackzettel"...

Das ist analog zu den Abrollcontainerfahrzeugen, bspw. bei der örtlichen FFW, die haben 2 Grundfahrzeuge stehen und nehmen je nach Einsatzzweck ihre Abrollcontainer mit und davon haben die meines Wissen 5 oder 6 verschiedene zur Auswahl, alle mit unterschiedlicher Bestückung, alle mit unterschiedlicher Aufgabe und damit mit unterschiedlichen Gewichten...

 

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