73249 Beiträge in 9003 Themen - von 3599 Mitglieder - Neuestes Mitglied: Trudwin

collapse

Autor Thema: Zulassung H Kennzeichen  (Gelesen 6388 mal)

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Zulassung H Kennzeichen
« am: März 15, 2017, 15:41:24 »
Moin Moin,

so, mein neuer Bus ist da. Danke Danke, darum geht es aber nicht.
Ich wollte den mit 07er Kennzeichen zugelassenen Bus Bj. 1978 in Berlin umschreiben lassen. Habe ein Gutachten nach §23, aktuellen TÜV und Versicherung vor gelegt. Nach 5 Werktagen Bearbeitungszeit teilte man mir heute mit, ich müsse noch ein Vollgutachten nach § 21 beibringen. Kann mir jemand den Unsinn erklären.

Gruß Torsten aus Berlin

Offline TheFoxx

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
  • Alles ist möglich, und nichts ist sicher.
  • Fahrzeug: Robur LO2002A LF8 TS8 EZ. 1980
  • PLZ: 97209
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #1 am: März 17, 2017, 19:42:55 »
Kann ich nucjt nachvollziehen. Hier bei uns in Bayern ist die normale Hauptuntersuchung in der H - Prüfung enthalten. Daher ist eine zusätzliche Prüfung nach Paragraph 21 voölkommen überflüssig. Da scheint mir in der Zulassu gsstelle ein wenig sachkundiger Bearbeiter am Werk gewesen zu sein. Im Zweifelsfalle könnte ein Anruf beim örtlichen TÜV das Problem wohl klären. 😁

Offline Хелмар

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1953
  • ...die alte Raupe
    • IFA- Freunde Trebus
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #2 am: März 17, 2017, 21:01:19 »
Sehe ich eigendlich auch so, die HU ist im Oldtimergutachten enthalten. Wenn der Zulassungsstelle ein solches Gutachten aktuellen Datums vorliegt sollte das reichen. Wenn das Gutachten von der damaligen 07-er Begutachtung stammt ist es natürlich zu alt.

Eine Abnahme nach § 21 ist eigendlich nur bei einer Bauartänderung erforderlich. Willst du den Bus weiter als Bus nutzen, also ändert sich die Fahrzeuggattung nichts? Oder soll in dem Zuge dieselbe geändert warden, z.B. auf Wohnmobil oder LKW?
...immer unterwegs und überall zuspät...

Offline Wurmstichiger Blitz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 97
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #3 am: März 17, 2017, 22:12:57 »
Irgendwas hab ich mal gehoert, dass Behoerdenfahrzeuge automatisch ihre Typzulassung verlieren, wenn sie in private Hand uebergehen. Eine neue Typzulassung kann man dann nur per Vollgutachten bekommen (Ausser das Fahrzeug ist in der zentralen Typdatenbank gelistet?). Genau wissen tu ich es aber auch nicht.

Edit: Scheinbar hattest du das Fahrzeug ja schon angemeldet, dann trifft das von mir geschriebene hier nicht zu.
« Letzte Änderung: März 17, 2017, 22:16:18 von Wurmstichiger Blitz »

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #4 am: März 18, 2017, 12:56:52 »
Die Behördengeschichte mit Verlust der Betriebserlaubnis gilt nur bei Fahrzeugn der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr etc. Das zählt hier nicht.

Das Problem wird sein, dass Du vermutlich keinen Fahrzeugbrief vorlegen kannst. Deshalb will man eine Vollabnahme nach § 21 haben. Hast Du einen Fahrzeugbrief oder hast Du keinen? Wenn Du keinen hast, mußt Du §21 machen und aufgrund dieser Abnahme erstellt dann die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief für Deine Zulassung ohne H oder mit dem Gutachten nach §23 zusammen für 07,neu oder H. 

Also immer vorher checken, was die Zulassungsstelle an Papieren und Gutachten haben will. Ansonsten wirft man viel Zeit und Geld zum Fenster raus.

Ach so und daran denken: §21 gibt es nur für Fahrzeuge ohne Mängel. Das ist anders als bei der normalen HU.
« Letzte Änderung: März 18, 2017, 13:05:04 von cgm »

Offline TheFoxx

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
  • Alles ist möglich, und nichts ist sicher.
  • Fahrzeug: Robur LO2002A LF8 TS8 EZ. 1980
  • PLZ: 97209
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #5 am: März 18, 2017, 17:05:51 »
Ich wusste garnicht, daß Behörden-Fahrzeuge beim Wechsel in den "Zivildienst" ihre BE verlieren...
Da hab' ich ja Glück, daß meine Feuerwehr nach Ausserdienststellung noch einige Jahre im normalen Gemeindefuhrpark geführt wurde.
 Zumindest habe ich einen KFZ-Brief und ein TÜV - Gutachten... allerdings älteren Datums.
Der Robur stand ja schon seit 2005.

Offline firemen007

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 290
  • Ello on Tour
  • Fahrzeug: Lo 1801 LF8/TS8 - Bj. 1970
  • PLZ: 81739 München
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #6 am: März 18, 2017, 17:13:17 »
Puh, Gelobt sei das Land der Glückseligen. ::)
Meine Feuerwehr wurde auch ohne den ganzen Schnickschnack vom TÜV so abgenommen und die Zulassung war auch kein Problem.

Bayern eben. Manchmal gehen hier die Uhren anders! ;)
Da Stecken bleiben  ??? wo andere erst gar nicht hin kommen ;) , Joachim aus München :laugh:

Offline LAK1-Med

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
  • Fahrzeug: LO 2002-AFC 5; LO 2002-AFC 6
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #7 am: März 18, 2017, 18:12:27 »
Das geht jetzt aber durcheinander.

Хелмар meinte vermutlich §19 (2) STVZO:
 "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs [...] Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,".
Wenn also der Bus(KOM) zu einem Wohnmobil wird.

Der zweite genannte, aber in dem Fall wohl nicht relevante, Punkt ist STVZO §19 2a:
"Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden.[...]".
Das trifft wohl vor allem Spezialfahrzeuge (Panzerwagen etc.)/spezielle Anbauten (Wasserwerfer) zu. Ob ein So.KFZ. Feuerwehr oder ähnliches zugelassen werden kann ist sehr unterschiedlich geregelt, manchmal wird es aber sogar für die Oldtimerzulassung oder eine Ausnahmegenehmigung für das Blaulicht gefordert.

Vg
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline TheFoxx

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
  • Alles ist möglich, und nichts ist sicher.
  • Fahrzeug: Robur LO2002A LF8 TS8 EZ. 1980
  • PLZ: 97209
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #8 am: März 18, 2017, 18:56:12 »
Wie das in meinem Falle abläuft, werde ich in ein paar Tagen sehen....
Wenn die Bremsen überholt sind, kommt das H -  Gutachten.
 8)
Allerdings war unsere DEKRA da bisher sehr verständnisvoll. Hat meinen alten Pontiac u.A. mit den amerikanischen Sealed-Beam - Scheinwerfern und der Blinklicht-Stopplicht- Schaltung abgenommen...weil es original ist.
Ich erwarte da also keine großen Probleme.
 Auch prüft dort ein Ingenieur, der sich bestens mit Ost - Technik auskennt.
Werde es aber hier natürlich thematisieren....wenn alles vorbei ist.
 :)

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #9 am: März 19, 2017, 09:14:55 »
Eigentlich ging es hier darum, dass der Kollege ein Gutachten nach §21 vorlegen soll, damit er sein Fahrzeug historisch zulassen kann und nicht dass ein Behördenfahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert, wenn es außer Dienst gestellt wird. Das ist nicht das Problem des Kollegen, der jetzt zum TÜV oder zur Dekra mit seinem Bus fahren darf, um eine ziemlich teure und im Vergleich zur HU strengere Untersuchung durchführen lassen muss.

Zudem wollen viele Zulassungsstellen, z. B. die für mich zuständige,  bei Zulassungen nach $21 erheblich mehr Geld für die Zulassung haben als sonst üblich. Das Geld des Kollegen für die unnütze HU ist auch weg. Das ist alles sehr ärgerlich.

Ich drücke dem Kollegen jedenfalls die Daumen, dass er sein 21er Gutachten und die Zulassung seines Busses bekommt.

Also was lernen wir daraus? Immer beim Fahrzeugkauf darauf achten, dass es für das Fahrzeug einen bundesdeutschen Fahrzeugbrief und eine Abmeldebescheinigung gibt. Ansonsten wird es teuer und sehr, sehr umständlich.

Manche Zulassungsstellen wollen sogar bei der Zulassung eine eidesstattliche Versicherung haben, wenn kein Fahrzeugbrief vorhanden ist. Teilweise soagr mit notarieller Beglaubigung. Ich kenne da eine entsprechenden Fall aus dem Bundesland NRW.





« Letzte Änderung: März 19, 2017, 13:32:27 von cgm »

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #10 am: März 21, 2017, 08:05:04 »
Moin Moin,

danke für euer Anteilnahme, der 1.Hauptsachbearbeiter der hiesigen Zulassungsstelle benötigt etweder ein Gutachten nach § 21 oder ein Datenblatt vom Robur. Irgend eine Zahl steht nicht in den Papieren und da bleibt der Computer hengen. So hat er mir das plausibel versucht zu verkaufen. Ich habe jetzt alle Unterlagen bei der DEKRA soll'n die sich mal einen Kopf machen.
Ich verstehe es trotzdem nicht ich wollte nur einen Halterwechsel von 07er auf H-Kennzeichen machen. Ich halte euch auf dem laufenden.
Der Bus war immer als Bus zugelassen und soll auch Bus bleiben.

Gruß Torsten aus Berlin
« Letzte Änderung: März 21, 2017, 10:51:37 von torstenmw »

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #11 am: April 16, 2017, 14:37:42 »
Moin Moin,

so es ist vollbracht. Nach fast sechs Wochen Zulassungskrieg habe ich jetzt amtliche Kennzeichen und den Bus in sein neuen Heimathafen Trebus bei Fürstenwalde überführt. Von hier aus werden meine Frau und ich schöne Fahrten durch blühende Landschaften unternehmen. Die Auflösung für den Behördenwahnsinn ist in Berlin gelten Fz. mit 07er Kennzeichen als stillgelegt, deshalb muß für diese Fz. eine Wiederinbetriebnahme nach §21 STVG beantragt werden.

Gruß Torsten aus Berlin

Offline LAK1-Med

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
  • Fahrzeug: LO 2002-AFC 5; LO 2002-AFC 6
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #12 am: April 16, 2017, 16:20:59 »
Sehr schöner Bus.  :)
Hast du Sitzplätze ausgetragen bekommen oder bist du im Besitz eines Busführerscheins? 
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline Roburdany

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
  • Fahrzeug: Robur LO 3000 B21
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #13 am: April 16, 2017, 16:53:44 »
Das würde mich mal dringend interessieren, weil nächstes Jahr bin ich dran.

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #14 am: April 16, 2017, 17:08:36 »
Moin Moin,

es steht schon in einem Beitrag von mir weiter oben, der Bus bleibt Bus so wie er mal für den Verkehr zugelassen wurde. Es sind alle 20 Sitzplätze drin und bleiben auch. Über einen Busschein denke ich noch nach, aber kommerziell werde ich den Bus nicht nutzen.

Gruß Torsten aus Berlin

Offline Roburdany

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
  • Fahrzeug: Robur LO 3000 B21
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #15 am: April 16, 2017, 17:42:20 »
Bei mir bleibt der Bus auch Bus  :)

Offline LAK1-Med

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
  • Fahrzeug: LO 2002-AFC 5; LO 2002-AFC 6
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #16 am: April 16, 2017, 18:01:08 »
War nur neugierig, wir hatten hier mal ein ähnliches Thema Zulassungsfrage und da war der letzte Stand, dass eine Mitnahme von Personen in einem Fahrzeug mit mehr als neun eingetragenen Sitzen einen D-Schein erfordert.
Vg
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline Ello_2500

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1733
  • Fahrzeug: LO 2500 (Deutz-Diesel), Trabant Kübel, JAWA 250 Perak
  • PLZ: 01904
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #17 am: April 16, 2017, 19:30:43 »
Darfst du denn dann OHNE Busschein den Bus überhaupt mit Beifahrer steuern?
Ich habe mal gehört, dass bei einem Bus mit eingetragenen Sitzplätzen größer 8 nur der Fahrer allein das Fahrzeug führen darf, wenn er keinen gültigen Bus-Schein hat.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

Biete:  Spiegel ("Fliegenklatschen") - neu
          Schutzbleche (die geraden Bleche)
          Frontgrill (m. Auss. f. Tarnscheinw.)
          Notsitze
          Motorhaube (nur das Blech)

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #18 am: April 17, 2017, 09:42:23 »
Moin Moin,

hallo ello 2500, und ich habe mal gehört, daß jeder der einen deutschen Führerschein besitzt bis zu 8 Personen plus Fahrer mit nehmen darf. Ob das Auto ein Omnibus oder ein Van ist, ist egal. Wenn ich mehr als acht Personen mitnehmen möchte, möchte ich aber derzeit nicht, dann brauche ich einen P-Schein.

Gruß Torsten aus Berlin
« Letzte Änderung: April 17, 2017, 09:44:36 von torstenmw »

Offline Ello_2500

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1733
  • Fahrzeug: LO 2500 (Deutz-Diesel), Trabant Kübel, JAWA 250 Perak
  • PLZ: 01904
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #19 am: April 17, 2017, 11:00:10 »
Dann müssen meiner Kenntnis nach aber die Sitze ausgebaut sein.
Oder zumindest in einer Weise so gekennzeichnet sein, dass sich niemand draufsetzen darf.
Mir wäre das zu riskant.
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

Biete:  Spiegel ("Fliegenklatschen") - neu
          Schutzbleche (die geraden Bleche)
          Frontgrill (m. Auss. f. Tarnscheinw.)
          Notsitze
          Motorhaube (nur das Blech)

Offline LAK1-Med

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 880
  • Fahrzeug: LO 2002-AFC 5; LO 2002-AFC 6
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #20 am: April 17, 2017, 12:48:06 »
So wie Ello 2500 das schreibt steht es auch in dem von mir verlinkten Thread, daher hatte ich nachgefragt. Das Problem scheint hier die Definition der FS-Klassen zu sein, da für B und C/C1 gilt: "Kraftfahrzeuge [...] die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind [...]". Die Klassen D/D1 dagegen sind für "Kraftfahrzeuge [...]  die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind [...]".

hallo ello 2500, und ich habe mal gehört, daß jeder der einen deutschen Führerschein besitzt bis zu 8 Personen plus Fahrer mit nehmen darf. Ob das Auto ein Omnibus oder ein Van ist, ist egal. Wenn ich mehr als acht Personen mitnehmen möchte, möchte ich aber derzeit nicht, dann brauche ich einen P-Schein.

Ich weiß nicht ob das vielleicht früher unter den alten Führerscheinen so war, aber ich bin mit ziemlich sicher, dass die Anzahl der Mitfahrer nicht duch den Personenbeförderungsschein bedingt wird. Auch mit einem P-Schein kann ich nur soviele Personen befördern wie die Führerscheinklasse zulässt (B/C = 9 Personen/9 Sitzplätze; D = >9 Personen/>9 Sitzplätze), es geht dabei nur um die gewerbliche Beförderung.

Vg
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline torstenmw

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
  • Fahrzeug: lo Bus
  • PLZ: 12629
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #21 am: April 18, 2017, 10:52:53 »
Moin Moin,

ich hatte dieses Thema angefangen weil ich hilfe suchte zum H Kennzeichen. Führerschein diskusion ist hier falsch. oder glaubt hier jemand ich lasse die Sitze aus meinem Bus ausbauen wie soll den das aussehen?
Zum Thema Führerschein, Bus und P-Schein würde ich ein neues Thema eröffnen.
Gruß Torsten aus Berlin

Offline Wurmstichiger Blitz

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 97
Re: Zulassung H Kennzeichen
« Antwort #22 am: April 18, 2017, 13:36:22 »
Hallo Torsten,

dir will hier sicher niemand Böses.

Wenn du an den falschen Polizisten gerätst kann es halt übel werden wenn du nicht den passenden Führerschein hast (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Das gleiche gilt auch für die LF8-Fahrer mit zehn eingetragenen Sitzen.

Es gibt sicher Möglichkeiten ohne den Ausbau von Sitzen. Wesentlich ist ja, was im Fahrzeugschein eingetragen ist und nicht wieviele Sitze tatsächlich vorhanden sind.

In Einsatzleitwagen der Feuerwehr gibt es oft Bürostühle wo drauf steht "Kein Fahrsitz". Vielleicht kannst du ja was in dieser Richtung mit dem Prüfer aushandeln.

Wenn ich vor dem Problem stünde, würde ich ein Schild im Innenraum anbringen mit Aufschrift "Maximal 8 Personen + Fahrzeugführer" und über die überzähligen Sitze farblich passende Lätzchen mit Aufschrift "kein Fahrsitz". Wenn das dem Prüfer nicht reicht, dann den Durchgang zu den letzten zwei Reihen durch eine Stange versperren.

Und sorry fürs Offtopic :-)

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...