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Autor Thema: Zulassungsfrage  (Gelesen 18899 mal)

Offline Olaf

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #25 am: Januar 11, 2015, 17:31:42 »
Hallo Christian

Das hast Du schön geschrieben. ! :)
Man solte ev. diesen Tret ab speichern,so das er nicht in der Versenkung verschwindet. !

Wen ich das nechste mal bei der Z Behörde bin frage ich noch ma nach.
Aber ich werde keine schlafende Hunde wecken  ;)

Mal weiter gesponnen:
ZB: W50 LF16

Da sind ja 1:8 Plätze
Und die werden meistens bei fahrten zu irgend welchen Treffen voll aus geschöpft.

Alla Pütnitz
Da solte die Polente mal nach schaun.

Das würde für einige recht Teuer.

Gruß


Offline cgm

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #26 am: Januar 11, 2015, 17:35:25 »
Man muss einfach versuchen, Armee-, Polizei -und andere Sondefahrzeuge in das Bundesdeutsche Zulassungsrecht zu bekommen. Und das so, dass der Fahrzeughalter und Fahrzeugführer keinen rechtlichen Ärger bekommt.

Im hier vorliegenden Fall mit den zehn Sitzplätzen ist es ganz einfach. Sitzplatzanzahl auf höchstens 9 Plätze reduzieren und schon gibt es keinen Ärger mehr. Auf die H-Zulassung hat dies überhaupt keinerlei Einfluss.

Für die von Dir genannten Beispiele gibt es im Zulassungsrecht die sogenannten Sonstigen Fahrzeuge. Dazu gehört z.B. auch das Wohnmobil oder das Bürofahrzeug. Für Tanklastwagen müsste es aber eigentlich eine entsprechende Fahrzeugart geben, für Arbeitsmaschinen ebenfalls. Jede Zulassungsstelle hat ein dickes Buch, in dem die ganzen Fahrzeugvarianten mit den entsprechenden Schlüsselnummern drinnenstehen. Auch für Drehleiterfahrzeuge, Fahrzeuge mit Förderbändern usw. usw.

Natürlich hast Du recht, dass es einfach schön wäre, wenn es für außer Dienst gestellte Behördenfahrzeuge eine besondere Zulassungsart gebe. Aber genau das ist politisch nicht gewollt. Deshalb verlieren eben, wie bereits erwähnt, Behördenfahrzeuge bei Außerdienststellung ihre Betriebserlaubnis.

Also muss man als Eigner eines solchen Fahrzeugs eben zusehen, dass man für das Fahrzeug wieder eine Zulassung bekommt, die keinen Ärger bereitet oder für die man dann plötzlich nicht einen anderen Führerschein benötigt.

Dass hinterher in der Zulassungsbescheinigung eine Fahrzeugart eingetragen ist, die vielleicht mit dem ursprünglichen Einsatzzweck nicht mehr viel zu tun hat, ist hinzunehmen. Ggf. sind die Fahrzeuge entsprechened anzupassen. Du hast eben kein Anrecht darauf, dass Du Dein Behördenfahrzeug so, wie es seinen Dienst einst versehen hat, privat zugelassen bekommst. Einfach nicht. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Man will eigentlich keine Privatleute sehen, die mit Behördenfahrzeugen durch die Gegend fahren.

Der ganze Ärger fing nur an, weil jemand privat einen Panzer zulassen wollte und dies auch gerichtlich durchsetzen konnte. Danach kam die Änderung der StVZO mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Außerdienstellung und eine erheblich kleinlichere Zulassungspraxis bei den Verwaltungsbehörden.


Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #27 am: Januar 11, 2015, 18:08:10 »
...

Dass hinterher in der Zulassungsbescheinigung eine Fahrzeugart eingetragen ist, die vielleicht mit dem ursprünglichen Einsatzzweck nicht mehr viel zu tun hat, ist hinzunehmen. Ggf. sind die Fahrzeuge entsprechened anzupassen.

...


Definitiv nicht. Auf Olaf's LF8 kann ich keine Güter transportieren, die Kiste ist voll bis unters Dach! Natürlich gibt es für Tankfahrzeuge einen eigenen Schlüssel unter der Rubrik NFZ, besagter G5 ex-Minol erfüllt aber die Voraussetzungen dafür nicht und das ist KEIN Behördenfahrzeug. ;)

Olaf, der LF16 geht auf W50-Basis (führerscheinrechtlich gesehen) 8+Fahrer darfste mit dem normalen Führerschein fahren.

Henrik

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #28 am: Januar 11, 2015, 21:16:28 »
Hallo,
Mein MTW ist ja auch abgelastet auf 3,5 t. Hab auch nur 4 Sitzplätze eingetragen. Der Mann vom TÜV wollte auch auf Teufel komm raus nicht mehr eintragen. Das wäre nicht mehr erlaubt auf der Pritsche und ausserdem könne man den dan nicht mehr ablasten. Kann ja jetzt schon nur zwei kräftige menschen plus Kasten Bier und ne tüte Bonbons mitnehmen und dann sind wa schon bei 3,5 Tonnen.
Gruß

Offline Firefighter

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #29 am: Januar 11, 2015, 21:38:58 »
Hey danke für die ganzen Antworten!
Allerdings blicke ich da nicht mehr ganz durch.
Was ich jetzt rauslesen haben ist das die 10 stehen bleiben kann? Solange ich hintendrauf keine mitnehme?
Im Fahrerhaus sind ja 3Plätze vorhanden.
Ja der LO Ist abgelastet, ist ein LO1800A bj 67.
Vorbesitzer war auch ein Privatmann und davor eine Feuerwehr die das Fahrzeug als MTW nutzte.
Eingetragen ist er als Sonstiges KFZ Feuerwehr.
So sieht er hinten aus.

Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #30 am: Januar 11, 2015, 21:50:01 »
Nein, können sie nicht, es sei denn, Du hast einen Personenbeförderungsschein! Den bräuchtest Du zwingend, wenn 10 Sitzplätze eingetragen sind und Du auch nur einen einzigen Mitfahrer hast.

Offline cgm

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #31 am: Januar 11, 2015, 22:02:20 »
Hallo Firefighter,

nochmal ganz deutlich: Laut Chrischan darfst Du überhaupt niemanden mitnehmen: Nicht im Fahrerhaus und nicht auf der Ladefläche, es sei denn, Du hast so einen D oder D1 Führeschein. Du musst ohne D oder D1 alleine fahren, Du darfst niemanden mitnehmen.

Dieser Meinung würde ich mich ebenfalls anschließen. Also solltest Du zusehen, dass Deine Gesamtsitzzahl nicht neun Plätze übersteigt. Also ab zum TÜV/Dekra und personentechnisch ablasten. Meine Empfehlung.

 


Offline Firefighter

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #32 am: Januar 12, 2015, 14:57:34 »
Gut alles klar!
Dankeschön für eure Hilfe :).
Werde dann 3Plätze eintragen lassen.
Denn die auf Ladefläche darf ich ja eh nicht benutzen.
« Letzte Änderung: Januar 12, 2015, 16:44:03 von Firefighter »

Offline Olaf

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #33 am: Januar 30, 2015, 18:27:49 »
Heute hatte ich die Gelegenheit mich mal beim
Tüv/Fahrschule und Zulasungsbehörde zu invormieren.

Erstaunlich was da Einstimig gesagt worden ist.

Wir dürfen unsere Klapperkisten ohne Bus Schein fahren.!
Aber nicht meer als 8 Personen.!!!!

Zum LF ist zu sagen
Da die Sitze Bauartgenemigt und ein getragen sind,ist dies mit 8 Pers.
auch möglich.

Gruß  Olaf

Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #34 am: Januar 30, 2015, 19:00:16 »
Olaf - 1/8 - nicht mehr aber definitiv weniger unter der Voraussetzung, dass max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer zur Verfügung stehen.

=> vergleiche dazu § 6 FeV:

Klasse B:  Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Klasse C1:  Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse D1: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klar geregelt, dort steht klip und klar und unmißverständlich die Bauvorschrift drin. 10 Sitzplätze und 8 Leute ist nicht ohne D1 - da irren sich sowohl TÜV, Fahrerlaubnisheini als auch Zulassungsstelle. Ich hab's mal farbig hervorgehoben und fett markiert. Aber schön das sie sich einig sind, dass auf der Ladefläche jemand mit fahren darf!!! ;D
« Letzte Änderung: Januar 30, 2015, 19:05:08 von Chrischan »

Offline Olaf

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #35 am: Januar 30, 2015, 19:27:54 »
 :question: :angel:

Offline Christel

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #36 am: Januar 31, 2015, 15:34:49 »
Da hab ich auch mal eine Frage in die Runde,
was braucht man bei einer Lof-zulassung denn alles damit man das grüne Kennzeichen behalten darf bzw bekommt.
Hintergrund ist das mir ein Ld mit Düngerstreuer zugelaufen ist und der ja in dem Sinne ja ein Lw spezialaufbau hat.

Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #37 am: Januar 31, 2015, 15:42:44 »
Kurz und knapp - keine Chance, es sei denn, Du hast nachweislich einen tatsächlichen Einsatzzweck im Sinne des Fahrzeugaufbaus für den LO, denn jede andere Fahrt, die nicht unmittelbar im Zusammenhang damit steht, ist salop gesagt Steuerhinterziehung.

Das ist wie mit dem Pferdeanhänger, in dem man regelmäßig zum Wochenende bei Ikea Möbel und Schränke drin findet  ::)

Aber ich belese mich nochmal, hab grad nix anderes vor ;D

Offline Christel

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #38 am: Januar 31, 2015, 15:51:19 »
Ja ich kann die Problematik,

der Lo soll schon weiter Lw genutzt werden im weitesten Sinne,
was micht eher interessiert was für Kriterien muss man noch erfüllen damit man privat das Grüne Schild bekommt, dazu hab ich nirgends etwas gefunden. Denn bei den Unimogs gehts ja auch.

Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #39 am: Januar 31, 2015, 15:58:27 »
...im weitesten Sinne heißt? Für eine "Giftspritze" kann ich mir gerade keinen weiteren Sinn vorstellen, als Spritzen, von was auch immer?

Offline Norbert04

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #40 am: Januar 31, 2015, 16:34:01 »
grüne KZ für: selbstfahrende Arbeitsmaschinen, heißt die bewegen nur sich selbst ohne Ladung, Hänger etc.
                      landwirtschaftlich eingesetzte Fahrzeug bei Nachweis der Verwendung (sprich eigener Betrieb)
immer schön voll

Chrischan

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #41 am: Januar 31, 2015, 17:02:31 »
...und je nach Bundesland mind. 2 Hektar Bewirtschftungsfläche, etc...

Christel, ruf doch mal beim FA an und frag einfach mal nach. Mach nen Termin, Foto vom LO dazu mitnehmen und sprich mal die Voraussetzungen einfach mit denen durch. Das ging trotz aller Unkenrufe vorher mit der Lkw-Umschreibung mit meinem T3 anno dazumal auch völlig problemlos und schnell über die Bühne. Die SB'in wollte sich nur ein Bild vom Gesamtzustand des ehem. Busses machen, das wars... Mindestanforderung mit 30cm "Trennwand" zw. den Radkästen vorn, zugepunktete Sitzbankverschraubung z.T. - den Rest hab ich mit Ösen als Zurrpunkte versehen - erledigt!

Offline papageno

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #42 am: September 21, 2015, 17:03:03 »
Zum Thema: 10 Sitzplätze, wieviel dürfen mit:

Nachdem ich das Thema auch von vorn bis hinten durch hab kann ich vielleicht auch noch mal meinen Kenntnisstand hinzufügen.

Gesprochen habe ich mit:
1. Führerscheinstelle vom Amt
2. Zulassungsstelle vom Amt
3. Dekra Prüfer
4. Dekra Fahrschulprüfer
5. Polizei (drei mal)

Erste Erkenntnis: Im Zweifel weiß niemand so wirklich was man da jetzt darf oder nicht.

Aber rechtlich ist das folgendermaßen:

Mit einem Führerschein Klasse B (vorausgesetzt der Robur ist abgelastet) darf man GAR NICHT fahren. Weder allein, noch mit Beifahrer (Ersatzfahrer-Regelung), noch mit 8 weiteren Personen (max. 9-Leute-Regel) und erst recht nicht mit allen 10 Plätzen besetzt. Die Klasse B orientiert sich nämlich an der Bauart und nicht nach dem, was faktisch im Moment der Kontrolle auf der Straße rumfährt. Und da steht, dass man mit der Klasse B nur Fahrzeuge fahren darf, die höchstens 8 (plus Fahrer) Sitzplätze haben. Egal wieviel wirklich vorhanden sind und auch egal, wie viele Personen drin sitzen. Ein Robur mit (laut Fahrzeugschein) 10 Sitzplätzen darf NICHT mit B gefahren werden.
Das ist genauso wie mit dem zulässigen Gesamtgewicht. Beim zGG ist es unerheblich wie schwer das Fahrzeug de facto ist, sondern nur wie schwer es sein darf. Einen LKW, der ein zGG von 4 Tonnen hat, der aber zum Zeitpunkt der Kontrolle nur 2 Tonnen wiegt darf ich mit B nicht fahren.
ABER selbst die Dekra sagte mir am Telefon, "dass sie an meiner Stelle das nicht so eng sehen würden" und bei der Polizei dauerte es auch eine Weile bis ich den ersten fand, der diese Regelungen wirklich kannte. Sprich: Praktisch dürfte das wohl etwas unproblematischer sein als es rechtlich ist. Hat man aber einen Polizisten, der einem eins reinwürgen möchte oder einfach richtig viel Pech mit einem Beamtenreiter, dann ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis - keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat.

Etwas anders sieht es aus, wenn man die Klasse C1 (oder höher) hat MIT dem Vermerk 171. Denn der Vermerk 171 erlaubt es als LKW-Fahrer auch einen LEEREN Bus zu fahren. Wohlgemerkt, dies erlaubt nicht die Klasse C1 sondern der Vermerk 171. Diesen Vermerk 171 gibt es aber nicht für Klasse B, ergo wird man als reiner PKW-Fahrer niemals einen Robur mit 10 Sitzplätzen fahren dürfen.

Es gibt praktisch vier Möglichkeiten was man tun kann:

1. Trotzdem fahren und hoffen, dass das so genau niemand nimmt. (Auf Nachfrage hat mir sogar meine örtliche Feuerwehr bescheinigt, dass die das so machen.)
2. Den Führerschein C1 mit Vermerk 171 machen oder gleich den Busführerschein machen.
3. Im Fahrzeugschein die Sitzplatzanzahl auf 9 (oder weniger) ändern. (Die kann aber je nach Prüfer zu Problemen mit H-Zulassung etc. führen.)
4. Bei der mittleren Verwaltungsbehörde (oder in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und noch ein paar Ländern der unteren Verwaltungsbehörde) eine Ausnahmegenehmigung beantragen zum führen eines Fahrzeugs mit mehr als 9 Plätzen mit Klasse B.

Also ich für meinen Teil hatte erst 1. gemacht, dann 4. versucht und gehe nun zu 3. über.



Offline LAK1-Med

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #43 am: September 21, 2015, 17:41:19 »
4. Bei der mittleren Verwaltungsbehörde (oder in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland und noch ein paar Ländern der unteren Verwaltungsbehörde) eine Ausnahmegenehmigung beantragen zum führen eines Fahrzeugs mit mehr als 9 Plätzen mit Klasse B.

Um einen Robur mit B zu fahren muss er abgelastet sein, mein letzter Stand war, dass eine Feuerwehr/Mannschaftspritsche dafür auch Sitzplätze ausgetragen bekommt. Selbst B und nur 9 eingetragene Sitzplätze würden nur mit maximaler Gewichtsreduzierung funktionieren. (Kann aber auch am Prüfer hängen...)
+ LAKI-Med - Sanitäts-Koffer (für bis zu 12 Geschädigte) + + KSAC - Koffer, seitlich aufklappbar, mit Containeranchluß +

Offline papageno

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Re: Zulassungsfrage
« Antwort #44 am: September 21, 2015, 20:00:10 »
Ich schrieb ja "vorausgesetzt der Robur ist abgelastet"

Ich hab aktuell sogar eine Ablastung mit allen 10 Sitzplätzen genehmigt bekommen. (Hat mich aber auch etwas gewundert.)
Hab aber an das Problem mit den 10 Sitzplätzen erst NACH der Ablastung gedacht  :-[

 

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