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Autor Thema: Zulassungstelle und Tüv  (Gelesen 9328 mal)

Offline scaramoch

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Zulassungstelle und Tüv
« am: Juni 29, 2021, 15:19:34 »
Deutschland wird immer absurder >:(

Nach meinem letzten TüvTermin im letzten Jahr , sagte mir der Prüfer , dass ich mal die Reifen (Michelin 275/80 R 20 ) bei der Zulassungstelle eintragen lassen soll. Der / die Freigabe und Typenneubenennung von Michelin würde ausreichen , da es nur eine Bez.Änderung wäre.
Heute bei der Zulassung :
Da brauchen wir die Techische Abnahme vom Tüv, sie können uns ja sonst was erzählen.
 Mit dem Hinweis ,dass nur die ReifenBez. von 10.5 R20 auf 275/80 R 20  geändert wurde , der Tüv es als ausreichend befunden hat und nur eine neue Typenbez. eingetragen werden sollt , hat man mich mehr oder weniger rausgeschmissen und ohne techAbn. garnicht wieder auftauchen brauch :mad:
Anruf beim Tüv : Erklärung der Situation
Ergebnis : Das Schreiben von MIchelin reicht vollkommen aus , die sollen hier anrufen wenn ihnen das nicht reicht
 :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question: :question:
Nach langem hin und her einen Termin für die TechPrüf. und Abnahem .  Natürlich mit Vorführung des Fahrzeugs  :mad:

wieder alles nur Geldschneiderei :'( und Zeitverschwendung  :'( 8)

Offline Lothar

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Re: Zulassungstelle und Tüv
« Antwort #1 am: Juni 29, 2021, 20:55:33 »
Ich glaube nicht, daß so etwas eingetragen werden muß, wenn 10.5 R 20 schon bewilligt wurde. Die Reifen sind ja identisch von Breite und Abrollumfang. Es gibt sogar Reifen, auf denen beide Größen angegeben werden. Siehe Bild.

Online Toni

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Re: Zulassungstelle und Tüv
« Antwort #2 am: Juni 29, 2021, 23:14:00 »
Bei mir hatte der Prüfer mal zwecks der erlaubten, aber nicht eingetragenen Reifen am Trabant auf dem HU Bericht (ich wollte eh ummelden) notiert, dass die Zulassungsstelle das bitte hinzufügt.
Mündlich geht beim Amt selten was, so ein bisschen buntes Papier mit Stempel öffnet so manche Tür.

Offline synthetik

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Re: Zulassungstelle und Tüv
« Antwort #3 am: Juli 09, 2021, 20:23:26 »
Mach dir nichts draus, ich brauche für meinen Ello ein Kurzzeitkennzeichen um zum Tüv zu kommen um eine Vollabnahme machen zu lassen, für den neuen Brief und die Zulassung. Aber...... ohne Papiere kein Kurzzeitkennzeichen, ohne Kennzeichen keine Tüv-Vorführung bzw. Beglaubigung der Fahrgestellnummer ??? Ich drehe mich in Kassel bzw. Hofgeismar auch im Kreis :'(. Mal sehen ob ich das noch gelöst bekomme. Von den Wartezeiten um mal einen Termin zu bekommen rede ich schon gar nicht mehr. So einen Kleinwagen kann man ja auch mal eben mit dem Hänger vorbeibringen.....Grundsätzlich richtig nur mit XXL dürfte ich nach der Beschilderung bei der Zulassungsstelle gar nicht vorfahren :'( ( Ordnungsamt und Polizei sind zum Abkassieren gleich nebenan. :angel:
Gruß Sascha

Offline scaramoch

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Re: Zulassungstelle und Tüv
« Antwort #4 am: Juli 12, 2021, 18:11:17 »
ich hab die vollabnahme in Göttingen gemacht ...
hab dir ne pn geschrieben
meld dich einfach mal

gruß  claus

Offline PG11

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Re: Zulassungstelle und Tüv
« Antwort #5 am: Dezember 01, 2022, 19:03:40 »
Mach dir nichts draus, ich brauche für meinen Ello ein Kurzzeitkennzeichen um zum Tüv zu kommen um eine Vollabnahme machen zu lassen, für den neuen Brief und die Zulassung. Aber...... ohne Papiere kein Kurzzeitkennzeichen, ohne Kennzeichen keine Tüv-Vorführung bzw. Beglaubigung der Fahrgestellnummer ??? Ich drehe mich in Kassel bzw. Hofgeismar auch im Kreis :'(. Mal sehen ob ich das noch gelöst bekomme. Von den Wartezeiten um mal einen Termin zu bekommen rede ich schon gar nicht mehr. So einen Kleinwagen kann man ja auch mal eben mit dem Hänger vorbeibringen.....Grundsätzlich richtig nur mit XXL dürfte ich nach der Beschilderung bei der Zulassungsstelle gar nicht vorfahren :'( ( Ordnungsamt und Polizei sind zum Abkassieren gleich nebenan. :angel:
Gruß Sascha

Das ist wieder mal "TYPISCH DEUTSCHLAND"! Der absolute Behördenirrsinn!!
Hier hat jede Zulassungsstelle ihre eigene Meise.
Hab letzte Woche einen PKW gekauft (also eigentlich meine Tochter), der sollte letzten Samstag abgeholt werden. Also mit Kopie vom Fahrzeugschein und EVB zur Zulassungsstelle... und SCH....! Es muss auch der Brief mit vorgelegt werden (hier geht auch Kopie, in 2 angrenzenden Landkreisen werden NUR die Originalpapiere anerkannt)! Stellt sich mir die Frage: Wenn ich bereits die Originalpapiere in der Hand habe, wozu soll ich dann Kurzzeitkennzeichen beantragen??? Mit Originalpapieren melde ich das Fahrzeug doch gleich richtig an!!!
Übrigens sind Kurzzeitkennzeichen ja genau für solche Fälle da! Man sollte damit auch ohne gültigen TÜV eben zur Abnahme fahren können, bzw. ohne Papiere dafür aber mit TÜV-Abnahme das Fahrzeug überführen können - So jedenfalls hab ich es beim Tüv selbst nachgelesen.

 

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