Robur - Forum
Kleinanzeigen => Biete komplettes Fahrzeug => Thema gestartet von: Headmaster am März 03, 2013, 16:11:58
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Ich hätte da auch noch einen Feuerwehranhänger (STA-Schlauchanhänger) der letzten Baureihe zu verkaufen. Ein älterer TSA (Deichsel von unten) wird in nächster Zeit auch noch zum verkauf stehen, falls einer Interesse hat.
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Preise sind immer wichtig...vor allem, wenn evtl. keine Papiere dazu sind...hatte das grad durch.
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Ja das hatte ich in der schnelle vergessen. Papiere sind keine, bei dem alten TSA kann ich noch mal schauen, da der ja seit der DDR Zeit bei uns in der Feuerwehr lief ob da noch was zu finden ist. Der neuere STA hat keine. Den hatte ich von einer Nachbarwehr gekauft. Zwei Reserveräder sind auch noch mit zu. Fotos mache ich bei Gelegenheit, und stell dann noch einen extra Beitrag rein. im Moment ist der Hänger Winterfest verpackt. Preis für den älteren wäre so 150,- Euro (müßte ich noch im Amt klären) und der neuere so 250,- VB ersteinmal grob angesetzt .
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hallo, istt da noch was zu haben von den anhängern ? sandort ? danke gruß aus regensburg
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Hallo.
ja ist noch zu haben. komme aber leider noch immer nicht an den Anhänger ran zum Foto machen. Bei uns haben sich zwei Ämter zusammengeschlossen und da ist im Moment etwas durcheinander. Deshalb ist noch nicht geklärt ob der ältere Anhänger der Feuerwehr verkauft werden kann. Habe letzte Woche mal mit unserem Man von der Dekra gesprochen und hier hätte man gar keine Probleme einen Anhänger ohne Papiere anzumelden und neue zu bekommen.
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Wo wären die denn abzuholen? Also Standort?
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Habe auch noch nen TSA abzugeben ! 150€
Gruß , Holger
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:D sicher hat die Dekra kein Problem mit § 21...nur dann später die Zulassungsstelle...es gab und gibt keine alten Papiere zu nem "Gerät" anstatt nem Fahrzeug...das ist der reguläre Tatbestand bei solchen Anhängern. Ich hatte seid letzten August neu TÜV und allem Papierkram,....im Jannuar war dann alles mit Notar und zugehörigem Eigentumsnachweis erledigt. Nen Kaufvertrag bei solchen Anhängern könnt ihr ohne richtigen Brief zu den Spinnweben in die Garage hängen. Und da ich mich noch belehren lassen habe.....es ist deutsches Zulassungsrecht...das gilt also in Bayern genau wie hier in Brandenburg oder sonstwo. Der Cheff unserer Zulassungsstelle räumt zwar ein, es gäbe sicher irgendwo Behörden, die aus Unkenntnis oder mangels Interresse weniger pingelig sind....aber irgendwo muß man ja auch mal in die "Schranken" gewiesen werden. Mein Hänger war des erste und letzte Fahrzeug, was ich ohne Papiere versucht habe, auf die Straße zu bringen. 8) meinen Hänger müßt ich anhand der Kosten von Kauf bis Nummernschild schon für 200 € abgeben....also ist ein Hänger von Feuerwehr oder NVA in dieser Art keine 50 € wert....ich lach immer, wenn bei eBay oder so diese dinger für 5-600 € drinn stehen...aber wie jeder es gern haben will.
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sandro, wie ich schon geschrieben habe: verallgemeinere die probleme bei rdeine zulassung(sstelle) nicht. meine zulassung (auch ohne papiere, nur mit kaufvertrag von privarperson) hat inkl. vollabnahme beim tüv keine 5 stunden gedauert. und auch die kosten bewegten sich im üblichen bereich (tüv-gebühren, neuer brief, zulassung).
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gehört wohl eher wieder zu ,erklärungsnot, !?
was ich nicht versteh, woher wusste denn die zulassungsstelle, dass es ein gerät ist und kein fahrzeug!? du hast doch vorher die abnahme machen lassen und dann hast halt ne vollabnahme für einen anhänger und nicht für ein gerät !? grübel
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ein Gerät ist und war es bei der Feuerwehr. Es gab nur Prüfbücher darüber. Da wurde der "Hänger" selbst nur nach ....Reifen noch i.o. und ....Licht geht begutachtet. Der Inhalt dieses Anhängers war das wichtigere. Euch gehts genauso mit dem CO2-Hänger oder nem Notstromer, Kompressor oder Kabelrollentransporter...Da klebte wenn überhaupt nur ne "25" drann und gut. Das heut selbst nen Schilderwagen bei der Autobahnmeisterei wenigstens nen grünes Schild drann hat....ist ne Sache der zeitlichen Entwicklung. Man könnte hier noch hunderte Beiträge dazu schreiben...wenns woanders einfacher war ist schön...
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und was wird beim tüv mehr begutachtet? zum rahmen wurde mir bei der vollabnahme nur gesagt: "bis der durchgerostet ist, leben wir beide nicht mehr!" was bleibt dann noch zu begutachten?
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...genau das ist jetzt der Punkt. Jetzt is das nen Anhänger....sprich Fahrzeug....zu "roten Zeiten" nicht.Die Bezeichnung bezog sich auf die Pumpe....der jetzt als Anhänger zu bezeichnende Gegenstand war nur Mittel zum Zweck....als ich letztens meinen TÜV-Mann ma wieder getroffen habe, und ich ihm den ganzen Mist erzählt habe.....er sachte nur,....hättest nen Materialgutachten von Achse und Zugrohr gehabt,...neue Nummer eingeschlagen...fertig. Ähnlich wie die Selbstbauhänger mit KTA-Zulassung.
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komisch. hier bei uns im tiefen westen wurde bei der vollabnahme sogar eingetragen "zu5: aufbau STA 3.31.0*zu 15.1:a.st.-rad 4 1/2KX15 , et 45*achse Schmiedewerk Rosswein AD 90.56**"
also muss es doch eine kta für diese hänger gegeben haben.woher sollte der liebe tüv-mensch das sonst wissen?
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Natürlich. es gab zu jedem offiziell gebauten Fahrzeug eine KTA-Untersuchung. Die KTA-Blätter sind Ergebnis der reinen Typprüfung, ob das Fahrzeug und unter welchen Voraussetzungen überhaupt für den Straßenverkehr in der DDR zugelassen wurde.
Schaut bspw. in die NVA-Ellos mit Hakenkupplung, die ist, weil nicht nach den internationalen Richtlinen geprüft, für den zivilen Straßenverkehr nicht zugelassen. Wer sie dennoch eingetragen hat (zur heutigen Zeit), kann sich der damaligen Unkenntnis des Prüfers glücklich schätzen!
Analog dazu heute die Betriebserlaubnis, ausgestellt durch eine der EU-Instanzen, bspw. in Deutschland das KBA. Das KTA war zu DDR-Zeiten das Gegenstück zum westdeutschen KBA, nur das dort eben keine Punkte gehortet, sondern noch einige andere Aufgaben zentral gesteuert wurden (bspw. Unfallursachenforschung, Arbeitsschutz, etc.).
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@lasterfahrer
Servus, Du hast Post.
(wohne bei Dir um die Ecke und hab nen TSA rumstehen...)