Robur - Forum
Diskussion => Kuriositäten => Thema gestartet von: Hüpper am März 13, 2008, 01:24:13
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Hi!
Der Gutachter meines Vertrauens,von KÜS, wollte das Oldi-Gutachten bei mir machen. Er hat fast alles fertig, AU hatte ich schon in der Hand und es fehlte nur noch die Abnahme. Als er alles ausdrucken wollte hat er erfahren, dass er es nicht darf. Angeblich dürfen bei Fahrzeugen die vorher behördlich waren, wie Polizei, Feuerwehr usw, im Westen nur der TÜV u im Osten nur die DEKRA die Abnahmen machen.
Habt Ihr damit Erfahrungen?
Ich find es kurios! Hüpper
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Seit 01.03.2007 ist der Markt (Gott sei Dank) offen.
Und wenn das Fzg. vom Mond wäre. Mein GTÜ - Mensch weiss von solchen Regeln nichts.
Denn verkaufe doch das Fzg. an deine Frau, Oma, Onkel .....
dann kommt es von Privat! ;)
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hat er dir denn auch mitgeteilt, warum er dass nicht darf (rechtsgrundlage) und warum so plötzlich?
hört sich für mich auch etwas merkwürdig an.
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Hi!
Er hat es selber nicht gewußt. Erst als er die Sache in seinen Rechner getackert hat, hat bei der Schlüsselnummer das Programm gebockt. Dann hat er bei seiner Truppe nachgefragt und die haben dann gesagt, dass das hier nur die DEKRA darf. Warum sollten die Lügen u andere das Geld verdienen lassen?
Dann fahr ich halt zur DEKRA, wat solls. Is nur mehr Sackstand als mit dem Kollegen von KÜS.
@Uncle, viell. wär das ja ne Lösung. Aber egal wieviele den noch kaufen zwischendurch, es steht doch immer nur die Feuerwehr im Brief als Ersthalter. Denn man kriegt ihn ja nich zugelassen. Also kein Eintrag bzw neuer Brief.
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Hallo Hüpper,
was ich nicht versteh ist ASU beim H Kennzeichen??
Meine Feuerwehr hat der Dekra Mann als LKW Plane Spriegel
geschrieben.
Versteh ich nicht,
Meinen Multi hat der TÜV Mann abgenommen auf mein 07,
absolut locker und sachlich ohne ASU.
Viele Grüße
Uwe
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07 - ist ja gerade keine \"Zulassung\" - bei H ist ASU lt. Baujahren fällg.....
19. Ab welchem Erstzulassungstermin muss eine AU durchgeführt werden?
Bei Fahrzeugen mit einem so genannten „Fremdzündungsmotor“ – also Ottomotor oder Wankelmotor – gilt als Stichtag der 1. Juli 1969, bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ist es der 1. Januar 1977. Ab diesem Stichtag muss eine Abgasuntersuchung turnusmäßig durchgeführt werden.
http://www.gtue-pruefstelle-wildberg.de/cms/content/view/30/2/
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[url]http://www.gtue-pruefstelle-wildberg.de/cms/content/view/30/2/[/url]
He Dani, wie kommst du gerade auf Peter Deuschles Laden????
Der hat auch schon einen Robur (berechtigterweise) durchfallen lassen. ;)
Ist übrigens hier in der Oldtimerszene recht bekannt. Selber fährt er einen GAS.
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Zufall - Tante Google eben
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Hi!
Das mit der AU hat DMS schon erklärt.
Sonst weiß ich noch nix Konkretes. Hab mit einem Kollegen von der DEKRA telefoniert und am Telefon meinte er, dass das doch kein Problem wär und wir kriegen das schon hin. Aber ich hatte noch keine Zeit vorstellig zu werden. Im Grunde is mir ja auch egal wer mir da seinen Segen für gibt und wenn es der Bäcker um die Ecke wär. Ich werde dann berichten.
Hüpper
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Das mit der ASU ist völliger Quatsch! Bei einem Oldtimer (H - Kennzeichen) wird gar keine ASU - Plakette mehr geklebt. Die Zulassungsbehörde hat meine ASU Bescheinigung (bei der ersten Zulassung wusste ich es nicht besser) gleich at Akta gelegt.
Die GTÜ schreibt: ggf. Abgasuntersuchung das heisst, das nicht richtig recherchiert wurde.
Oldtimer fahren, lt. Gesetzgeber, ASU - Frei!
@Hüpper,
das Fzg bleibt das Selbe, aber es kommt Haltertechnisch nicht mehr von einer Behörde! ;)
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manchmal find ich den Ton mehr rau als herzlich
Das mit der ASU ist völliger Quatsch! Bei einem Oldtimer (H - Kennzeichen) wird gar keine ASU - Plakette mehr geklebt. Die Zulassungsbehörde hat meine ASU Bescheinigung (bei der ersten Zulassung wusste ich es nicht besser) gleich at Akta gelegt.
Die GTÜ schreibt: ggf. Abgasuntersuchung das heisst, das nicht richtig recherchiert wurde.
Oldtimer fahren, lt. Gesetzgeber, ASU - Frei!
@Hüpper,
das Fzg bleibt das Selbe, aber es kommt Haltertechnisch nicht mehr von einer Behörde! ;)
Altmeinung:
http://www.oldtimerinfo.de/Diskussion/Forum5/HTML/000277.html
Frage: Welche Kreise \\\\\\\"befreien\\\\\\\" den H-Zulassungen von der AU?
Zusammenfassung:
Benziner mit Erstzulassung nach dem 1.7.1969 müssen jährlich zur Abgasuntersuchung, solange sie zugelassen sind. Und es ist egal, ob normal zugelassen, mit Saisonkennzechen oder mit H-Kennzeichen.
Mit 07-Kennzeichen muss man nicht zur AU.
Mit besten Grüßen
Martin Kraut,
DEUVET
ich beharre immer noch auf §47a der STVZ
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/47a/47a_StVZO_abgasuntersuchung_(au)_.html
ich bitte für alternative Mutmasungen mal um Quellen - am besten STVZO
Ahoi D.
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mal aus der Sicht einer Zulassungsbehörde
http://www.zollernalbkreis.de/servlet/PB/menu/1196628/index.html
Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen unterliegen ganz normal der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung. Der Pflicht zur regelmäßigen Abgasuntersuchung unterliegen Oldtimer mit Ottomotor ( Benziner ), wenn sie ab dem 1.7.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
bitte \"nachsitzen\" :-[
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@ dms - stimmt, habe gleich mal nachgelesen. Dann will ich mal keine schlafenden Hunde wecken!
Zitat § 29 Abgasgutachten: Benziner wenn ab 1.7.1969 und Dieselfahrzeug wenn ab 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen
Das mit dem Ton ist allerdings Blödsinn! (lieber dms - über den Kopf streichel) :)
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;) wer eher so ein Grundgefühl .... ;D
/update - bitte löscht doch nicht einfach eigene Beiträge raus - einfach dazuschreiben \"ich lag falsch\" reicht doch und zerhackt die Threads nicht so ....
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Hallo, das mit der AU hat in meinen Augen schon so seinen Sinn. Wenn auch nicht die eigentlichen Werte das Interessante sind. Es werden ja dabei auch alle Abgasrelevanten Teile sichtgeprüft. Das heisst es geht dabei auch um die Sicherheit des Fahrers. Gerade bei älteren Fahrzeugen ist die Abschottung des Innenraums gegen äussere Einflüsse nicht so dolle. Da kann schnell mal Abgas in den Innenraum gelangen ohne das man hört oder merkt das der Auspuff defekt ist.
Und was zumindest den Diesel-Sektor betrifft sieht man sicherlich noch eher selten ein Fahruzeug mit H-Kennzeichen und Plakette vorn. Könnta ja logischerweise daran liegen das dies erst seit 1. Januar 2007 in Frage kommt. Ich behaupte mal so viele Fzg. werden seitdem nicht auf H geprüft worden sein. (Im Vergleich zum Zeitraum seit Einführung des H-Kennzeichen bis 1.1.07) Und von denen die es wurden muss man ja dann auch erstmal einen zu Gesicht bekommen.
Bis denne.....