Moin,
nichts für ungut. Aber ihr wiederholt nur das was ich schon geschrieben habe, nur interpretiert ihr das anders.
Und man sollte bitte Textpassagen nicht aus dem Kontext nehmen.
im Verkehrsblatt 2018 auf Seite 758 wird ausgeführt, dass die Nutzung von POR- bzw. MPT-Reifen bei winterlichen Straßenbedingungen zulässig ist,
sofern keine passenden Reifen mit 3PMSF verfügbar sind.Das gibt einem nicht die allgemeine Freigabe das die Reifen im Winter gefahren werden können.
Und wenn du privat unterwegs bist sieht das eh anders aus!!
Diese Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft, da deren Multi-Purpose-Reifen (MPT-Reifen) bereits über eine ausreichende Profiltiefe verfügen. Alle MPT-Reifen sind jedoch nach UN/ECE-Regelung 117 verpflichtend mit der
Professional Off Road-Markierung (POR) zu kennzeichnen, welche nicht mit dem 3PMSF-Symbol kombiniert werden darf. Somit sind MPT-Reifen bei winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr eigentlich nicht zugelassen. Eine offizielle Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) schafft allerdings Abhilfe.
Damit Nutzfahrzeuge, wie beispielsweise Kommunal- und Landwirtschaftsfahrzeuge, mit MPT-Reifen auch ohne das 3PMSF-Symbol im Straßenverkehr fahren können, gilt für MPT-Reifen mit dem POR-Symbol eine offizielle Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Demnach sind Fahrzeuge, die mit MPT-Reifen von Continental ausgerüstet sind, offiziell auch ohne die Schneeflocken-Markierung auf dem Reifen unter winterlichen Bedingungen im Straßenverkehr zugelassen.
Und das ist alles nur für Deutschland!!
Sprich im Ausland gelten die entsprechenden Landesgesetze, weil die Ausnahmegenehmigung nur von unserer Bürokratie kommt.
So Klugscheißermodus aus
