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Autor Thema: Rechtliche Frage zum Internet  (Gelesen 3783 mal)

Offline Molotow

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Rechtliche Frage zum Internet
« am: Januar 12, 2010, 22:02:06 »
Hallo,
mal eine Frage in die Runde die nichts mit Robur zu tun hat.
Eine Bekannte von mir hat jetzt das Problem und ich versuche zu helfen und es könnte wohl auch jedem anderen passieren.

Da hat doch die 12-jährige Tochter mit ihrem Notebook im Internet gestöbert. Sie brauchte ein Programm, dass es üblicherweise kostenlos zum downloaden gibt.
Nun hat sie dummerweise eine Seite erwischt und ohne groß zu lesen - schon garnicht die AGB- dort gedownloadet. Sie musste dazu ihren Namen und Anschrift eingeben - Geburtsdatum auch - dabei hat sie gemogelt, weil es mit dem richten (unter 18) wohl nicht funktioniert.
Nun bekommt die Mutter in ihrem Mailbriefkasten die Rechnung im wahrsten Sinne des Wortes für einen 12-Monatsvertrag mit dem Dienstleister für 84 Euro.
Ein Brief mit dem Hinweis, dass das die Tochter war und diese nicht geschäftsfähig und minderjährig ist, hatte auch einen Brief zur Folge mit Hinweis auf Betrug, wegen falschem Geburtsdatum, und dass die Eltern dafür gerade stehen müssten. auch weil die  Eltern ja den Zugang zum Internet erlaubt haben.
Außerdem hat der Download nicht funktioniert - also ist die Ware ja nicht mal geliefert worden.

Wie seht Ihr das? Ich denke, dass dieser Vertrag nichtig ist.

Gruss Mario

Offline Franky_sro

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #1 am: Januar 12, 2010, 22:19:46 »
sers
dieser Vertrag ist natürlich nicht rechtskräftig! da das mädel ja nich geschäftsfähig ist, wie du gesagt hast.

aus eigener erfahrung weis ich das. ich habe mit 16 mit nem freund ne reise gebucht, wollten in den sommerurlaub.
dann zu hause haben wir mal aus interesse hotelbewertungen und bewertungen des veranstalters gesucht und nur negatives gelesen.geschockt darüber wollten wir natürlich alles stornieren.
unsere eltern haben sich damals eingeschaltet, mit der begründung dass wir nicht voll geschäftsfähig sind wurde dann die rechnung zurückgezogen.
hier eine sehr hilfreiche seite, kann man sich hilfe in vielen bereichen holen, und tips wie und womit man drohen kann und welche paragraphen als begründung dienen!
http://www.juraforum.de/forum/

grützi frankie

Offline Jörg

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #2 am: Januar 12, 2010, 22:22:51 »

Offline Molotow

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #3 am: Januar 12, 2010, 22:41:00 »
Danke erstmal für die schnelle Hilfe.

@Jörg: Wenn ich auf den Link klicke, dann hört die Antwort an der entscheidenden Stelle auf. Muss man sich dann wohl eintragen? - kostenlos -

Gurss Mario

Chrischan

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #4 am: Januar 12, 2010, 23:03:06 »
...außerdem - 12-jährige Tochter ist nicht strafmündig - die Betrugsanzeige verläuft im Sande ;)

Offline ohoven

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #5 am: Januar 13, 2010, 07:47:45 »
Nur keine Bange, da ist immer mit Säbelrasseln wie böse Mahnungen, Brief vom Anwalt und sonstige Drohungen zu rechnen.
Aber keiner wird jemals einen gerichtlichen Mahnbescheid oder irgendwelche juristische Aktivitäten entwickeln, weil
1. ein Mahnbescheid Geld  kostet und
2. eine Gerichtsverhandlung die Geschäftspraktiken beleuchten würde

Also alles was kommt sollte postwendend in den Papierkorb, es kann nichts passieren.

Lutz

Offline Jörg

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #6 am: Januar 13, 2010, 08:19:13 »
@Jörg: Wenn ich auf den Link klicke, dann hört die Antwort an der entscheidenden Stelle auf. Muss man sich dann wohl eintragen? - kostenlos -

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht ob da noch was kommt. Ich habe den Artikel nur überflogen und dachte das passt doch ganz gut. Sofern es wirklich kostenlos ist und nicht in zwei Wochen eine Rechnung im Briefkasten liegt,  :D kann man sich ja da mal registrieren.

Gruß
Jörg

Offline G221

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #7 am: Januar 13, 2010, 15:37:25 »
Hoffentlich ist das auch noch nicht so lange her - Widerspruchsrecht bei Internetgeschäften! Sehr interessant und abweichend von \\\"normalen\\\" Geschäften. Der Betrugsvorwurf ist Quatsch, da eine Absicht nachgewiesen werden müsste. Außerdem ist sie tatsächlich nicht strafmündig. Aufsichtspflichtverletzung der Eltern könnte problematisch werde, würde aber niemals mit finanzieller Entschädigung enden wegen Geringfügigkeit und zweifelhaftem GEschäftsgebahren des Händlers. Hört sich sehr nach Jamba und Co. an ...  :-\\\\


Ach so: Einfach nicht antworten. Schreiben sammeln und locker bleiben. Deren Prinzip ist einschüchtern durch drohen!
Erklärung mit vier Buchstaben: Is so!

Klingt alles komisch - is aber so!

Offline hrw

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Re: Rechtliche Frage zum Internet
« Antwort #8 am: Januar 13, 2010, 19:06:18 »
Höchst vorsorglich und beweissicher den Widerruf erklären. Könnte sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, kommt jedoch immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich zahlt der Anschlussinhaber, da dieser für die Benutzung des von ihm unterhaltenen Zuganges haftet.Es müsste also mindestens glaubhaft dargelegt werden können, dass der Inhaber des Anschlusses gerade nicht relevante Erklärungen abgegebn hat. Dies könnte ja möglicherweis die Tochter bestätigen.

 

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