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Diskussion => Smalltalk => Thema gestartet von: Hüpper am Februar 18, 2008, 08:18:39

Titel: Hängerkupplung
Beitrag von: Hüpper am Februar 18, 2008, 08:18:39
Hi!
Hab mir ne gebrauchte Hängerkupplung für meinen alten Passat gekauft. Muß ich die eintragen lassen? Hab nämlich irgendwo gelesen, daß nach EU-Recht auch das Typenschild reicht.

Hüpper
Titel: Re: Hängerkupplung
Beitrag von: Хелмар am Februar 18, 2008, 17:16:14
Hi Hüpper, da mußt du mal auf das Typenschild gucken. Wenn da ne EN- Nummer drauf ist reicht es wenn du das Datenblatt mitführst. Sollte eine DIN- Kennzeichnung mit Schlangenlinie drauf sein muß sie eingetragen werden. Das heißt du darfst mit der Kiste zum Tüv. Der Prüfer dort erstellt ein Gutachten, mit dem du dann zur Zulassungsstelle latschen darfst, dir neue Papiere zu holen.

Die Zulassungsstelle kannst du umgehen, indem du den TÜV- Mann bittest, im Gutachten vermerken zu lassen, daß die Eintragung nicht \"umgehend\", sondern \"bei der nächsten Befassung\" zu erfolgen hat. Dann muß Sie eingetragen werden, wenn du das nächste mal wegen dem Wagen aus einem anderen Grund zur Zulassungsstelle mußt. So als Tip nebenbei

Gruß Helmar.
Titel: Re: Hängerkupplung
Beitrag von: Hüpper am Februar 18, 2008, 23:14:25
Tach Helmar!
Als Tipp nebenbei ist er doch sehr wertvoll. Denn mal vielen Dank dafür!

Hüpper