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Autor Thema: Hinweis / Vermerk auf Oldtimer-Zulassung ??  (Gelesen 1441 mal)

Offline Neueinsteiger

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Hinweis / Vermerk auf Oldtimer-Zulassung ??
« am: Mai 13, 2018, 12:31:49 »
Hallo Gemeinde,

enreut benötige ich Eure Hilfe: Ein Freund von mir hat sich einen Robur "angelacht". Das Fahrzeug ist seit über zehn Jahren abgemeldet. Nun darf die Militärstreife wieder auf die Straße. Der 2002a ist Baujahr 1970. Wir streb(t)en -zur Wiederzulassung- eine Vollabnahme in Verbindung mit H-Zulassung an. Bei Sichtung der Unterlagen, fiel uns der Vermerk "Oldtimer" im Fahrzeugbrief auf. - Daher die resultierende Frage: Ist das Fahrzeug vielleicht bereits ein verbriefter Oltimer? Oder ist dieser Status denn für gewöhnlich an anderer Stelle beurkundet?

-- Anbei ein Detailausschnitt aus dem Fahrzeugbrief. - Vielleicht könnt Ihr ja helfen? ;-)

Offline cgm

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Re: Hinweis / Vermerk auf Oldtimer-Zulassung ??
« Antwort #1 am: Mai 13, 2018, 18:07:18 »
Hallo Neueinsteiger,

so wie das aussieht, bezieht sich die Bemerkung Oldtimer auf die Bolzenkupplung BK 63. Es gibt ja offensichtlich einen bundesdeutschen Fahrzeugbrief. Ist dieser noch gültig? Wie war das letzte Kennzeichen? Endete das letzte amtliche Kennzeichen mit einem H?

Möglicherweise wurde das Fahrzeug auf 07er Nummer bewegt und der Hinweis Oldtimer wurde im Brief eingetragen um mitzuteilen, warum er entwertet wurde. In Sachsen gab es Oldtimerpässe für die Fahrzeuge, die mit 07er Nummer fuhren.
 
Egal, dafür kann sich Dein Kumpel nichts kaufen. Da Du offensichtlich einen Fahrzeugbrief hast, muss Du jetzt eine Abnahme nach §23 machen. Das ist so etwas wie eine HU, nur das der Prüfer noch ein paar Bilder vom Fahrzeug macht. Dann kannst Du das Fahrzeug auf H zualssen oder auf 07er Nummer, wenn es TÜV hat. Bitte fragen den Sachverständigen, ob Du gleichzeitig mit der §23 Abnahme ohne Aufpreis gleich noch frischen TÜV bekommst. Den brauchst Du ja für die Zulassung. Das Fahrzeug jetzt, hat ja wohl keinen TÜV. Bei manchen Prüforganisationen gibt es das ohne Aufpreis und bei manchen must Du für den TÜV auch noch mal die volle Gebühr bezahlen.

Grüße

Christian


« Letzte Änderung: Mai 13, 2018, 18:09:10 von cgm »

 

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