prinzipiell gilt (lt. Dekra): bei Allrad-fahrzeugen ist der Unterfahrschutz nicht zwingend erforderlich, wenn die lt. STVO geforderte Anbauhöhe die technische Bodenfreiheit einschränkt. Hierbei wird halt vorrausgesetzt, dass ein Allradfahrzeug für Geländebetrieb gedacht ist und entsprechend genutzt wird.