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  GGG
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#1


Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 26.12.2005 um 21:36 Uhr


Hallo,
was ist zu tun, um einen bisher noch nicht zugelassenen (keine Betriebserlaubnis/Brief) Geräteanhänger der VEB Feuerlöschwerke Görlitz - gesGew 900 - mit Papieren zu versehen? siehe Bild

Vielen Dank!
GGG

  andrehh
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#2


RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 27.12.2005 um 01:40 Uhr

Moin,

1. Anhänger TÜV/Dekra-fertig machen
2. TÜV nach Paragraph 23a (oder war es c) machen lassen
3. bem KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen (ist nur 4 Wochen gültig)
4. beim Straßenverkehrsamt zulassen

Eine Briefkopie ist bestimmt hilfreich und vereinfacht die Dinge.

Gruß
AndréHH

Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  Matthias T4
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#3


RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 27.12.2005 um 12:53 Uhr

Bei Punkt 1 stimme ich zu, bei Punkt 2 gehts eher um §21.
Und falls das Teil noch keinen Brief hatte braucht man auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dann wird das ein 'Eigenbau'. Wenn es keine Informationen zu dem Teil gibt, dann kann das KBA auch nichts sagen... .
Überleg Dir dann schon mal was als 'Hersteller' im Brief stehen soll, das legst Du fest. Bei mir steht da mein Name mit Wohnort. Du als HERSTELLER kannst dann auch z.B. die Reifen festlegen die da drauf sollen... .
Der TÜV oder Dekra (im Osten) teilt dann auch eine Fahrgestellnummer zu und vergibt ein Typenschild. Für einen ungebremsten Anhänger ist das nicht mal so teuer, habe irgendwo um die 60 - 80 Euro bezahlt.

Gruß

Mat.

  GGG
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#4


RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 27.12.2005 um 20:43 Uhr

Ausgezeichnet, herzlichen Dank für die schnellen und präzisen Auskünfte!!
Hat zufällig jemand einen passenden Brief, den er mir in Kopie zu verfügung stellen könnte? - natürlich gegen Unkostenerstattung, Porto ...

Die besten Grüße
GGG




Diese Nachricht wurde am 29.12.2005 um 20:46 Uhr von schiffke editiert.

  danimilkasahne
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#5



RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 28.12.2005 um 13:20 Uhr

@All - so ein Scann würde auch Gut in den Bereich Freigaben passen ...

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

  andrehh
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#6


RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 28.12.2005 um 22:28 Uhr

Hallo Daniel,

eigentlich hatte ich auf Dich gehofft. Hast / hattest Du nicht so einen Anhänger ?


Gruß
AndréHH

Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  danimilkasahne
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#7



RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 29.12.2005 um 10:07 Uhr

@Andrehh - ja ohne Papiere - dachte eher an Olaf oder Robert...

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

struppi
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RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 31.12.2005 um 17:32 Uhr

Hallo

Mein EX-TSA hat schon eine Fahrgestellnr. gehabt!!!

Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt auf Antrag zum Preiß von 14,20€ als Nachnahme-Sendung.

Vordruck für die Unbednklichkeitsbescheinigung findest du glaub ich unter Kraftfahrzeugbundesamt.de (google mal!)

MfG Mario (struppi)

  GGG
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#9


RE: Zulassung Geräteanhäger geschrieben am 31.12.2005 um 20:01 Uhr

Hallo Mario,
Fahrgestellnummer und Typenschild hat meiner auch, ändert das was an den Erfordernissen?
Viele Grüße
GGG