Robur - Forum » Karosserie / Aufbauten » Gurte im B21 (1)

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  nachbarschreck
Forumnewbie

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#1


Gurte im B21 geschrieben am 19.11.2003 um 19:52 Uhr

Hi Leute,
ich habe einen B21,den ich zum WOMO umbaue.Jetzt meine Frage:als Bus braucht er keine Gurte,aber als WOMO schon.
Wie kann ich vorne Gurte einbauen?Hat doch sicher einer von
Euch schon mal gemacht.
Danke und Grüße

  danimilkasahne
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#2



RE: geschrieben am 19.11.2003 um 20:07 Uhr

quote:
Frage:als Bus braucht er keine Gurte,aber als WOMO schon.



Nö - entscheidend ist das Baujahr/Erstzulassung des Ursprungskfz.
(vgl. hier
gültig sind die aktuellen Gesetze)
Ahoi DMS

P.S.: mann darf ja im Forum auch mal nach Gurt etc. suchen
Diese Nachricht wurde am 19.11.2003 um 20:15 Uhr von danimilkasahne editiert.

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

  schiffke
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#3



klappt nich gibt´s nich
RE: Gurte im B21 geschrieben am 20.11.2003 um 12:58 Uhr

"...mit Dreipunktgurten für alle äußeren Sitze."

also an meinen äußeren sitzen hab ich schon gurte, sonst fällt die schwiegermutter immer vors auto

matthias

  ifa
Junior Member

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#4


RE: Gurte im B21 geschrieben am 20.11.2003 um 22:24 Uhr

Hallo,

heißt das, dass man beim Umbau eines Robur mit Erstzul. vor 1992 zum Wohnmobil keine Gurte einbauen muss? Mir geht es insbesondere um die Sitzplätze im Wohnraum - die beiden vorderen Sitze haben bereits Automatikgurte! Wie sieht es denn mit der Pflicht zum Einbau von Kopfstützen aus - wann, wo, wie?

Marek

  andrehh
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#5


RE: Gurte im B21 geschrieben am 21.11.2003 um 16:03 Uhr

Bei Sitzen in Fahrtrichtung muß der Gegenstand davor abgepolstert sein, bei Sitzen quer zur Fahrtrichtung geeignete Haltevorrichtungen (Halteschlaufen) und bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung nichts, aber die Sitze müssen ausreichend hoch (Kopfstützen) sein.


Gruß
AndréHH

Umwege erhöhen die Ortskenntnis

  roburfreak
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#6



gott ist seltsam
RE: Gurte im B21 geschrieben am 23.11.2003 um 00:58 Uhr

sitze vorne:

story vom TÜV:

tüvmensch:
da müssen gurte rein!
ich:
nee.
t:
doch!
i:
das wär aber der erste robur den ich kenne mit gurten vorne..
t:
muss aber!
i:
warum?
t:
womo kein lkw, andere bestimmungen..
i:
keine Gurte vorne vorgesehen..
t:
hmmm
i:
hmmm
(usw.)
(nach einigem hin und her..)
i: wie soll ich das denn machen. da sind keine gurte vorne vorgesehen.
Sitz ist gefedert, so variiert die gurtlänge..
am sitz selber kriegt man sie nicht fest.
und die holme, na ja..
und wo soll ich die denn festmachen...
???
t:
(pause)
ach..
egal...
lassen wir das.
Öhm, hinten müssen aber noch Gurte rein, Beckengurte reichen.


So geschah es dann auch..



DON'T kernel PANIC. & bin nicht mehr so oft im Forum. so.

  christoph
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#7



RE: Gurte im B21 geschrieben am 23.11.2003 um 12:51 Uhr

ihr immer mit den gurten ist doch ganz einfach...
alles was zu ddr zeiten keine hatte braucht keine ...
übernahme der fz bestandes lt. einigungsvertrag.
wenn du doch gurte einbaust...und dein fz vor bj 91 ist kannst du einbauen wo es dir gefällt (soll heißen ohne geprüfte haltepunkte)
danach .. nur an geprüften haltepunkten.
da es solche nicht gibt sollte man ein paar schlagzahlen zur hand haben und HP oder ähnliches einschlagen.

als beste alternative sind 4 punkt automatikgurte (schrothgurte) zu sehen . diese sind NICHT eintragungspflichtig(auch im pkw nicht) da sie eine abe haben.!!
folglich kann auch die betriebserlaubnis des fz nicht erlöschen.

übrigens sollte man erst mal beim tüv nachfragen...

ach noch was quer zur fahrtrichtung braucht man KEINE gurte
sondern nur polster an harten stellen.

was nicht passt wird passend gemacht

  christoph
As

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#8



RE: Gurte im B21 geschrieben am 23.11.2003 um 12:56 Uhr

noch was dazu in denm sehr interresanten link von dms

Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die nach § 35 a StVZO Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten. Sie müssen auch nicht nachgerüstet werden. Auch solche Fahrzeuge in den neuen Bundesländern, die keine entsprechenden Gurtverankerungspunkte haben, müssen nach dem Einigungsvertrag nicht nachträglich mit den Rücksitzgurten ausgerüstet werden.

was nicht passt wird passend gemacht