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  christoph
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#1



steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 10:53 Uhr

schaut mal da reinda

was nicht passt wird passend gemacht

  ingo
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#2


RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 20:54 Uhr

naja, das ganze ist recht allgemein gehalten. für mich zu allgemein.
die grundidee, aufgelastete geländewagen und kleinbusse nach hubraum zu besteuern finde ich nichtmal falsch, weil das in der regel pkw-chassis sind. zumal diese dadurch wirklich bisher zum schnäppchenpreis zugelassen werden konnten.

weiterer punkt ist der, dass diese fahrzeuge auch oft upperclass spielzeuge sind (mittlerweile gibts sogar schon dreck aus der spraydose um das fahrezeug in der stadt zu dekorieren).
wer sich einen tuareg leisten kann, der kann ruhig auch steuern nach hubraum zahlen. es ist z.b. auch ziemlich ungerecht, dass z.b. ein 2l diesel aus den 80ern oder auch ein b1000 mehr steuern kostet als ein mercedes G aus der gleichen zeit, der auf 2,8t aufgelastet wurde...anders sieht die sache bei wirklich schweren kisten aus, die ihrer bauart nach lkw sind. da sind ja die gewichtssteuern sowieso höher und da noch mal mehr zu fordern ist schon eine frechheit.

ich glaube auch nicht, dass die klage erfolg hat, weil sie da angreift, wo das gesetz noch halbwegs sinnvoll ist.

ingo

  manfred
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#3



Es geht weiter mit neuem Robi
RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 21:24 Uhr

Aber es ist auch nicht rechtens gegen Eu Recht zu verstossen wo wir doch so für die EU sind.
Ein gestresster Mercedes G Fahrer

Der Robi ist da das schrauben geht los....

  trabiwup
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#4



Wann wird es wieder Sommer?
RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 21:46 Uhr

siehste, ingo, und genau das ist dem gesetzgeber bisher sch...egal: wohnmobil = hubraumsteuer, egal ab 2t zGG oder 20t zGG. und das soll nicht erst noch kommen, das ist seit dem 1. 5. 2005 gesetz. da einige unserer politiker nach den ersten protesten der wohnmobilfahrer wohl gemerkt haben, dass da was nicht richtig läuft, wird im moment "unter vorbahalt" noch nach gewicht besteuert. aber das liebe finanzamt kann auch noch in vier jahren die hubraumsteuer verlangen. 'ne rechtsverbindliche auskunft über die derzeitige höhe (NICHT "unter vorbehalt" bekommst du bei keinem finanzministerium. dioe oberfinanzdirektion düsseldorf schein noch vorsichtiger zu sein: die will meine rufnummer (um nichts schriftlich herausrücken zu müssen?). und die nrw-landtagsfraktion der cdu (auf die frage, wie sie mit dem gesetzantrag der alten spd landesregierung weiter verfahren wird [gewichtbesteuerung für alle wohnmobile] hüllt sich in schweigen. motto vor der wahrscheinlichen bundestagswahl: nichts genaues sag ich nicht!
das echo wird kommen!

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  ingo
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#5


RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 22:11 Uhr

sind steuerbescheide denn generell unter vorbehalt? weil davon steht bei unserem nichts. nirgendwo auf dem zettel oder auf dem restlichen papierkram stand da was. mich würde interessieren, ob eine klage bei nachforderungen erfolg hat. begründung: ich hätte die kiste ja abgemeldet, wenn man die gesagt hätte, was es kostet. (vertrauensschutz usw)

das beste wäre meiner ansicht nach die steuer komplett auf den sprit umzulegen, dann wäre auch die ungleichbehandlung pkw und pkw über 2,8t nicht mehr vorhanden.

ingo

  trabiwup
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#6



Wann wird es wieder Sommer?
RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 22:22 Uhr

die sind nicht grundsätzlich unter vorbehalt, aber seit dem 1. 5. 2005. und auch wenn du am 30. 4. 2005 deinen kfz-steuerbescheid erhalten hast, indem nichts von "unter vorhalt" steht, wird mit dem nächsten steuerbescheid am 30. 4. 2006 dann die erhöhte kfz-steuer noch rückwirkend ab 1. 5. 2005 verlangt. denn ab diesem tag galt das neue gesetzt und ab diesen tag bist du dann auch rückwirkend hubraumsteuerpflichtig.

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  ingo
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#7


RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 22:30 Uhr

naja eben dieses rückwirkend fordern ist mir eben unklar. (zumindest nach meinem rechtsverständnis muss ich erst informiert werden über die kosten um eine entscheidung treffen zu können. im prinzip ist diese aktion dann nicht besser als ein klingeltonabbo, irgendwo erfahre ich mal viel später was von umumgehbaren folgekosten ... nur das klingeltöne billiger sind)
naja, illusionen, dieses saftladen als rechtsstaat zu bezeichnen...

  trabiwup
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#8



Wann wird es wieder Sommer?
RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 22:36 Uhr

wenn ein gesetzt verabschiedet und veröffentlicht ist, bist du informiert. das gesetz wurde bereits im letzten jahr mit inkrafttreten 1. 5. 2005 beschlossen und im bundesanzeiger veröffentlicht.

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  manfred
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#9



Es geht weiter mit neuem Robi
RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 23:42 Uhr

genau und wer den Bundesanzeiger nicht liest ist selber schuld..... ähh wer hat den im Abo?

Der Robi ist da das schrauben geht los....

  ingo
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#10


RE: steuerklage I geschrieben am 29.06.2005 um 23:57 Uhr

hat wer den film "per anhalter durch die galaxis" gesehen? genauso ist das mit dem bundesanzeiger. der menschheit wird da eines morgens die erde unterm hintern abgerissen. begründung: hyperraumtrasse, Sie waren doch informiert, die planungsunterlagen liegen schon seit 1000 jahren auf alpha centaurie ...
ich krieg nur das amtsblatt vom kreis ... und den stadtanzeiger. mich stört vor allem diese unklarheit und dieses gelaber um den heißen brei seitens der politiker.
wenn die mir sagen was sache ist, dann melde ich die kiste halt nur von urlaubsstart bis urlaubsende an ...

ingo