RE: dachgepäckträger geschrieben am 26.11.2005 um 15:40 Uhr
solange die Aussenmasse des Fahrzeuges nicht überschritten wird und theoretisch nicht höher als 4 m ist und es eine mechanisch feste Verbindung mit dem Aufbau vorhanden ist (verschrauben etc.) sagt kein Mensch was dazu.
Eintragungen sind nicht nötig. Anschraubbar ist vorteilhafter, da ggfls. herunternehmbar.
.........Reisefieber ! - Afrika ruft !
wallner Gast
RE: dachgepäckträger geschrieben am 29.11.2005 um 18:03 Uhr
Achtung ....Der Rückholldienst des ADAC schaft auch Urlaubsroburs mit Problemen zurück ins Vaterland.
Das ganze bis zu einer eingetragenen Höhe von 3,30 m.
Ein echtes Sicherheitsplus (der große Schutzbrief) Mit meinem Dachgarten bin ich leider schon bei 3,5 m.Also weniger ist Mehr ..LD 2002A MZ 17