...die 750kg sind eine EU-einheitliche Vorgabe zum Anhängergewicht ungebremst. Hintergrund dazu ist eine techn. unmögliche Überlastung der Bremse des Zugfahrzeuges, da diese ja im Falle eines ungebremsten Anhängers für das komplette Gespann verantwortlich ist. Durch diese Festlegung gibt es (bis auf die wenigen Ostprodukte) theoretisch keine ungebremsten Anhänger jenseits der 750kg Marke mehr, weil nicht zulassungsfähig (außer den gaaaanz wenigen per Einzelabnahme).
Theoretisch ist's möglich, jeden Anhänger an jedes Zugfahrzeug zu basteln - deshalb die Begrenzung des Anhängergewichtes, alldieweil unlösbare Gespanne gibt es keine, selbst die Autotransporter, die aller wahrscheinlichkeit erst kurz vor der Verschrottung voneinander gelöst werden, bestehen aus zwei Fahrzeugen und sind theoretisch untereinander austauschbar...
In der DDR wäre die Umsetzung der EU-Vorgabe früher oder später auch gekommen, unabhängig von den TSA mit ihren 900kg, die ja eh nur hinter Zugfahrzeugen der FFW oder der Hilfsdienste zum Einsatz gekommen sind. (der TSA ist jetzt spontan der einzige Anhänger der mir einfällt, der die 750kg-Marke ungebremst überschreitet)
Leider ist es so, dass Anhängelasten z.T. sehr lasch gehandhabt werden. So kann es allein schon aus Unwissenheit bei der Zulassungsstelle passieren, dass eben auch nur 750kg "gebremst" eingetragen werden, weil sich irgendwer im Feld irrt oder entsprechende Werte gar nicht (korrekt) vorliegen. Da wird dann eben das genommen, was an Werten da ist (und das sind nunmal die 750kg als feste Größe). Zur Bereinigung solcher Daten hilft i.d.R. die Freigabe vom Hersteller, in dem Fall RFBZ als Nachfolger, Prüfbescheinigungen für derartige Anhängevorrichtungen und ein Gang zur DEKRA, bzw. TÜV oder GTÜ und wie die Vereine alle heißen...