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Autor Thema: B21 Streben und Steuer  (Gelesen 3217 mal)

Offline Sudnif

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B21 Streben und Steuer
« am: April 11, 2007, 22:44:18 »
Nun kommen wir endlich dazu, den vor über eimem Jahr gekauften Bus wieder flott zu machen.
Beim Scheiben aus- und einbau mit damit verbundener Überlegung der Innenraumgestaltung stellte sich folgende Frage: Der Vorbesitzer hat gleich neben der Tür ein Stück der schwarz lackierten Strebe ( die auf halber Höhe zwischen Fußboden und Fensterunterkante auf beiden Seiten aus der Verkleidung herausschaut) rausgeflext. Ist das für die Stabilität erheblich?
kann man da noch mehr rausnehmen und wozu sind die Streben eigentlich da? ich habe immer nur leere Busse gesehen und dachte, dass daran die Sitze befestigt sein könnten.
und noch ne Frage:
der Bus ist ja erst einmal laut Papieren kein Wohnmobil. Lohnte es sich eigentlich noch den als Wohnmobil zulassen zu wollen. Der Bus ist bis auf eine Liegefläche und zwei Sitzbänke (sind beide nur geschraubt, kann man also möglicherweise auch wieder rausnehmen ) eigentlich leer.

Danke schon mal, Ich freu mich jedenfalls schon auf die erste \"richtige\" Fahrt

Offline Хелмар

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Re: B21 Streben und Steuer
« Antwort #1 am: April 12, 2007, 09:30:35 »
Sieht aus wie die Sitzbefestigungsschiene, da gab es glaub ich zwei Varianten, mit den Schienen an der Wand und mit Füßen, bei mir war sowas nicht drann. Sitzen die Streben vor der Verkleidung, dann können sie ohne weiteres raus.
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Offline Хелмар

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Re: B21 Streben und Steuer
« Antwort #2 am: April 12, 2007, 09:33:12 »
Als was willst du ihn denn anmelden, LKW fällt ja wegen der Fenster und der nicht vorhandenen Trennwand flach, bleibt ja eigentlich nur Womo oder als Bus.
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Offline matjor

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Re: B21 Streben und Steuer
« Antwort #3 am: April 12, 2007, 10:46:51 »
hab mal gestöbert

Für eine Zulassung als LKW gibt es gewisse Regeln, DIE AUSLEGBAR SIND.

Der eine TÜV verlangt, das anstatt der hinteren Seitenscheiben Metallplatten eingeschweißt sind.
Dem anderen TÜV langt es, wenn die hinteren Seitenscheiben mit Plastikfolie verklebt sind.

Der eine TÜV verlangt eine massive Metallplatte zwischen vorderen Sitzen und hinterem \"Laderaum\".
Dem anderen TÜV langt schon ein einfaches Hundenetz.

Der eine TÜV verlangt eine Verschweißung der Bodenhalterung der hinteren Sitzbank zum unbenutzbar machen.
Dem anderen TÜV langt schon ein einfaches Ausbauen der Sitze. (naja das ist wohl für den schraubenrobur eher uninteressant)

also wie so oft am besten mal bei dekra-mann/-frau vorsprechen.

steht da noch einer daneben? habt ihr sicherheitshalber gleich 2? :)

gruss
m.

Offline Sudnif

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Re: B21 Streben und Steuer
« Antwort #4 am: April 13, 2007, 12:31:34 »
Danke Helmar und matjor,
Ja da steht noch einer daneben, ist aber jetzt auf dem Altenteil und wohl eher doch nur noch Ersatzteilspender. Der (Diesel) Motor ist ziemlich am Ende und springt, wenn es kalt ist, fast nicht mehr an. Aber er hat gute Dienste geleistet, war 2002 in Kroatien bis kurz vor Albanien und 2005 in Lettland Litauen und Polen unterwegs.
 
Noch mal zur Strebe: sie kommt aus der Verkleidung heraus, hat aber keine Löcher zum Sitze anschrauben. Wir haben 2 Sitzbänke von Matthias T4 bekommen und wollen die jetzt einbauen, stellen aber fest, dass die so nicht an die Schiene passen wollen, ist aber kein Problem, wird halt ein bisschen was geschweißt.

Im Fahrzeugbrief wurde am 23.6.1997 der Eintrag \"Kraftomnibus Einfachtür\" in \"LKW geschlossen Kasten\" und außerdem das Leergewicht von 3800 in 4000kg geändert. Hat so etwas Bestand, oder was habt ihr für Erfahrungen mit der Zulassungsstelle gemacht?

Offline Хелмар

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Re: B21 Streben und Steuer
« Antwort #5 am: April 13, 2007, 17:50:15 »
Mut zur Lücke, warum schlafende Hunde wecken. Aber die LKW-Zulassung kann dir auf jeden Fall auch wieder entzogen werden. Der Prüfer kann sich darauf berufen, daß bei einem LKW der größte Teil der Fahrzeugfläche eindeutig als Ladefläche ausgebildet, und als solche zu erkennen ist. Da wärst du schon bei der Frage nach der Trennwand raus, von den Fenstern wollen wir gar nicht reden. Ich glaube allerdings nicht, daß wenn du den Prüfer nicht grade gestern auf die Fresse gehaun hast, da einer der Spielverderber sein will. Also halt die Füße still, wenn du nicht gerade nen Hymer draus machen willst sehe ich da keine Probleme.
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