73436 Beiträge in 9020 Themen - von 3608 Mitglieder - Neuestes Mitglied: Kathi_1985

collapse

Autor Thema: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot  (Gelesen 40481 mal)

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #25 am: März 14, 2015, 14:20:03 »
Ich dachte immer, dass das Fahrzeug das ist, was im Fahrzeugschein und im Brief, da steht es übrigens auch, eingetragen ist. Wonach sollte man denn sonst gehen? Ich glaube, man spricht da von der verkehrsrechtlichen Einstufung. Die müsste eigentlich ausschlaggebend sein, was das Sonntagsfahrverbot angeht.

Tja, und genau weil jetzt die Saison wieder losgeht, wollte ich dieses Thema mal ansprechen, weil Treffen geplant werden, die natürlich wieder an einem Sonn/Feiertag anfangen und/oder enden. Ich habe da das Treffen Ende April in Wünsdorf oder Finowfurth auf dem Schirm, 1. Mai in Hartmannsdorf oder nach Hannover zum VW-Treffen, nach Braunschweig zum Oldtimertreffen, weiter im Mai zum Miltreff nach Fort Gorgast oder manche von Euch wollen Ostern nach Trechwitz fahren. Ich denke, dass das Thema gerade jetzt sehr aktuell ist.

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #26 am: März 14, 2015, 15:25:26 »
Das ist auch das Fahrzeug. Es gibt nur recht wenige brauchbare Definitionen zu den Fahrzeugen selbst - als Laie möchte man meinen "Lkw, ist doch klar was das ist, kennt jeder, weiß jeder wie sowas aussieht..." - im Recht sieht das ein wenig anders aus, eben wegen dem z.T. gigantischen Interpretationsspielraum. Dort muss oder vielmehr sollte ein Begriff umfassend definiert sein um den Interpretationsspielraum, die "Schlupflöcher" möglichst klein zu halten.

Interessant wird es, wenn es für einen Begriff mehrere unbrauchbare oder gar keine Definitionen gibt, bzw. man erst über zig Umwege zu einer brauchbaren Definition, bzw. Begriffsbestimmung gelangt. Beim Pkw ist das recht einfach, 'Fahrzeuge zum Personentransport mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen und Fahrer bis 3,5t z.g.G.' - Punkt, Fahrzeugart eindeutig beschrieben.

Beim Lkw sieht das schon anders aus, was ist mit Sattelzugmaschinen, mit reinen Zugmaschinen, etc. etc. etc. - alle sind groß, breit, laut, schwer, die allermeisten davon werden gewerblich bewegt und dienen nicht dem Zwecke des privaten Vergnügens. (Womit der Bogen zur Arbeitsschutzverordnung für Kraftfahrer gespannt wäre - auch das war hier schon Thema). Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot stammt aus den '70ern und damals konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwann mal jemand so verrückt sein würde, sich freiwillig zum Vergnügen hinter das Steuer eines Lkw's zu setzen ohne dabei Waren von A nach B zu transportieren oder leer zur nächsten Ladestelle zu gurken. Daher ist das in der StVO verankert um damit alle (Lkw-)Kraftfahrer zu erreichen und nicht nur die, deren Chefs in der Innung sind oder waren ;)  Man bedenke, Ende der 60er, Anfang der 70er gab es noch deutlich mehr kleine Speditionen mit vllt. 3 - 4 Lkw's, in jeder Klitsche mind. eine Speditionsfirma. Das waren damals noch nicht solche marktbeherrschenden Giganten wie bspw. heute Schenker & Co. und ein Arbeitszeitschutzgesetz gab es damals auch noch nicht - das wurde alles erst gewerkschaftlich erstritten. Ab wann braucht man eine Personalvertretung...? Definitiv nicht in einer kl. 4-Mannfirma in der der Chef noch selbst fährt ;)

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #27 am: März 14, 2015, 15:41:45 »
 
Zitat von Chrischan: Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot stammt aus den '70ern und damals konnte sich niemand vorstellen, dass irgendwann mal jemand so verrückt sein würde, sich freiwillig zum Vergnügen hinter das Steuer eines Lkw's zu setzen ohne dabei Waren von A nach B zu transportieren oder leer zur nächsten Ladestelle zu gurken.

Du hast völlig recht. Selbst in den heutigen Anträgen auf Befreiung wird ständig gefragt, was man denn am Sonntag transportieren wolle. Es wird von der Durchführung von Transporten an Sonn- und Feiertagen gesprochen und man will wissen, was die Art des zu transportierenden Gutes ist. Was soll ich denn da reinschreiben???!!! Transport meinen LKWs mit Anhänger auf eigner Achse zum einem Treffen?  Genau das wär es.

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #28 am: März 14, 2015, 16:15:06 »
Was soll ich denn da reinschreiben???!!! Transport meinen LKWs mit Anhänger auf eigner Achse zum einem Treffen?  Genau das wär es.

Fahrt zu einem Oldtimertreffen, mit der Ergänzung in welchem Ort das Treffen staatfindet, ggfl. nen Link auf eine Webseite und fertig! Dies geht Aufgrund des getroffenen Kompromisses der Verkehrsminister eigentlich überall durch!

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #29 am: März 14, 2015, 17:07:21 »
...da schreibste nur "keine", bzw. "Leerfahrt" rein, Du transportierst ja nichts und verweist auf ein Beiblatt. Kurzes Beiblatt hinten dran um was es geht, bspw. "zur Wahrnahme und Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, inkl. Ausstellung des betreffenden Fahrzeuges und Anhängers und Pflege des Gemeinsinnes, blablbla, usw. usf." und fertig ist der Lack.

Halte die Fahrtstrecke möglichst grob wegen Stau und mal Eis essen zwischendurch, sprich kurzer Rast, also lege Dich möglichst nicht zu genau fest und gut, denn je genauer die beantragte Fahrtstrecke, desto enger biste dran gebunden, desto blöder wird's, tatsächlich nochmal nen Abstecher auf irgendeine Burg zu machen um sich das Ding einfach mal anzugucken... Bei einer Jahresgenehmigung schreibste rein "Vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück" - sollte keine Probleme geben oder beschränkst das ganze auf 10 Fahrten im Jahr oder irgendsowas - Möglichkeiten gibts da ne Menge, vor allem wenn man mal mit dem Verantwortlichen beim StVA drüber spricht.

Bzgl. der 25,- € pro Einzelgenehmigung kann ich das so bestätigen. Ich hatte zwar noch keine, aber beruflich einen recht engen Draht zum örtlichen StVA-Mitarbeiter, allerdings wegen anderen Genehmigungen  8)

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #30 am: März 14, 2015, 18:36:19 »
In Gifhorn will man wie gesagt EURO 50,00 pro Fahrzeug für die Einmalgenehmigung haben. 25% Aufschlag für jedes weitere Fahrzeug und EURO 4,00 für Auslagen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wegen Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen hat man mir schon vernmündlich zugesagt. Das ist also kein Problem. Die Jahresgenehmigung muss ich nochmal bezüglich der Kosten abchecken.

Offline Grafi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
  • Fahrzeug: Lo 1801 AKf
  • PLZ: 99100
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #31 am: März 14, 2015, 20:37:16 »
Hallo
Mal ne andere Frage Zum Sonntagsfahrverbot
Wenn ich das Gesetzblatt lese darf ich mit dem Ello nicht mal einen Wohnwagen anhängen der zählt ja als Anhänger.

Ist ein großer Mist da muss ich ja auf der Pritsche schlafen. :mad:

Wie seht Ihr dass ?
Viele Grüsse
Gafi.

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #32 am: März 14, 2015, 20:53:34 »
...

Ist ein großer Mist da muss ich ja auf der Pritsche schlafen. :mad:

...

So isses, genau so - leider!

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #33 am: März 14, 2015, 21:10:24 »
Oder Antrag auf Befreiung stellen oder Fahrverbotstag "umschiffen".

Offline Norbert04

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 2532
  • der Kipperfahrer
  • Fahrzeug: LD 3004
  • PLZ: 04205
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #34 am: März 14, 2015, 22:11:13 »
Zitat
Was wäre ein Sachsen-Anhalt Tag ohne NVA-, Agrar-, IFA- und Russentechnik. Man müsste eigentlich mal bei diesen ganzen Treffen mit dem Hinweis fernbleiben, dass man Sonn- und Feiertags nicht an der Ausfahrt teilnehmen darf und überhaupt erst ab 22.00 Uhr wieder nach Hause fahren darf und dass somit das ganze Treffen eigentlich sinnlos ist.
etwa das gleiche wie der letzte Tag der Sachsen - alle DDR-Behördenfahrzeuge/ -vereine wurden doch ausgeladen....
immer schön voll

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #35 am: März 14, 2015, 22:38:38 »
Ich bin sprachlos. Ein guter Freund von mir aus dem Bördekreis (Sachsen-Anhalt) bereitet sich gerade mit seiner DDR Fahrzeugtechnik - zivil und militärisch - auf den nächsten Sachsen-Anhalt Tag vor, und er ist da nicht der Einzige. Der Gute nimmt seit Jahren an der Veranstaltung teil. Ja, hoffentlich wird da niemand ausgeladen.




Offline Franken Ello

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
  • Fahrzeug: LO 23002 AKSF/MIII
  • PLZ: 97258
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #36 am: März 15, 2015, 00:17:26 »
Ahoj,

laut LaRa Neustadt Aisch befreiung für Fhz mit H-Kennzeichen 150 Teuronen für 3 Jahre. Mit den üblichen Beschränkungen: Brauchtumspflege, Oldtimer Veranstaltungen Blablabla. Wird Problemlos erstellt.

Gruss
Carsten
Weil Mann sonst kein Spielzeug hatt.

Offline ANA

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1020
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #37 am: März 15, 2015, 07:04:47 »
Den ganzen Ärger umgeht man mit einer Zulassungs Art die nicht darunter fällt.
Denkt doch mal in die Richtung die Zulassungsart zu ändern als für jedes Jahr Sondergenehmigungen zu bezahlen.
Uwe ;)
Trabant 601 deluxe Bj 70 orginal!
Trabant 1.1U LPG,G-Kat
Multicar M25
Robur Koffer
Robur Doppelkabine
Robur LO 1801A mit Motor Ld 3001

Offline ANA

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1020
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #38 am: März 15, 2015, 07:13:07 »
Außerdem ist die ganze Gesetzeslage schon in Bearbeitung,konnte man in der N-V-G in den Nachrichten im Oktober
2014 lesen.Und so wie es da klingt geht es in die richtige Richtung.
Uwe
Trabant 601 deluxe Bj 70 orginal!
Trabant 1.1U LPG,G-Kat
Multicar M25
Robur Koffer
Robur Doppelkabine
Robur LO 1801A mit Motor Ld 3001

Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #39 am: März 15, 2015, 07:36:58 »
Hallo Ana,

ich hatte ja schon erwähnt, dass das Sonntagsfahrverbot für einige von Euch ohne Bedeutung ist, weil Ihr die LKWs z. B. als Wohnmobil zugelassen habt. Das war früher auch das erste, was ich mit meinen Robur LKWs machte. Umschreiben vom LKW auf WOMO. Wohnliche Einrichtung hatte ich eh immer im Robur-Pappkoffer drinnen. Vor ca. 10 Jahren noch mit der bestehenden 2,8t Regel hattest Du als Wohnmobil auch keine steuerlichen Nachteile gegenüber dem LKW und Du hast das Fahrzeug bei TÜV/Dekra relativ einfach auf Wohnmobil umschreiben lassen. Das is heute anders und mein Robur hat jetzt eine historische Zulassung.

ICh werde mal im Forum nachfragen. ob Änderfung vom LKW zum WOMO H-Zulassungsrelevant sein kann oder nicht.


Offline cgm

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 395
  • Genieße Dein Leben, weil Du hast nur eins !!!
    • Neiden Homepage
  • Fahrzeug: LO 2002 A Bj. 1977 mit F4L912 Motor
  • PLZ: 29367
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #40 am: März 15, 2015, 07:48:55 »
Hallo Franken Ello, danke für den Hinweis, den kann ich gut gebrauchen. Der zuständige Sachbearbeiter für die Befreiung vom Sonntagsfahrverbot, fragt nämlich immer, ob das wo anders auch so gemacht wird. Das kann ich ihm dann ja erzählen, wenn ich um eine Dauerfahrgenehmigung bitte.


Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #41 am: März 15, 2015, 08:02:31 »
Es geht übrigens nicht darum, als Behörde den schnellen Euro zu verdienen, im Gegenteil. O-Ton des MA vom StVO anno dazumal, als ich unsere Landesregierung um Stellungnahme zur Umsetzung der Beschlüsse von 2007 fragte war, uns würde ein Haufen immer wiederkehrende und überflüssige Arbeit entfallen, da die Genehmigungen in 99,9% der Fälle tatsächlich auch ausgestellt werden. Die damals 25,- € decken den ganzen Aufwand nicht, der da dran hängt. Aber auch das Straßenverkehrsamt ist an die bestehende Gesetzeslage gebunden. 

Zitat
Außerdem ist die ganze Gesetzeslage schon in Bearbeitung,konnte man in der N-V-G in den Nachrichten im Oktober
2014 lesen.Und so wie es da klingt geht es in die richtige Richtung.
Uwe

Schon ist gut, 8 Jahre nach der Beschlussfassung und zwei Novellierungen der StVO später ;D

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #42 am: März 15, 2015, 08:33:01 »
Es geht übrigens nicht darum, als Behörde den schnellen Euro zu verdienen, im Gegenteil.

Na, als Behörde vielleicht nicht, als Landrat/Stadtrat dann schon! ;-) Auch mit dem Wunschkennzeichen verdient man sich ja für max 10 Tasten mehr zu drücken ne goldene Nase ;-)

Die Kosten selbst scheinen ja auch zu schwanken, in Sachsen gibt es den Wisch schon ab 11-12€ und auch hier brauch für Oldtimerfahrten lediglich dass Treffen dafür benannt zu werden!

@ANA

Was stand denn da drin?

Letztlich kann es ja nur darum gehen, denn vor über 8 Jahren begonnen Prozess & das daraus resultierend seit über 7 Jahren bestehende Papier endlich in die Tat umzusetzen.

Offline ANA

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1020
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #43 am: März 15, 2015, 08:41:44 »
@ caro
Das kannste im Netz nachlesen unter
N-V-G.de dort im Forum Nachrichten Oktober 2014.
Es ist immer wieder schön in diesem Forum
Ein kleiner Teil ist interessiert an den Fakten.
Und viele andere müssen jedes Zitat zerpflücken und ins
lächerliche ziehen.
Uwe

Trabant 601 deluxe Bj 70 orginal!
Trabant 1.1U LPG,G-Kat
Multicar M25
Robur Koffer
Robur Doppelkabine
Robur LO 1801A mit Motor Ld 3001

Offline caro30

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
  • Fahrzeug: Trabant
  • PLZ: 048
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #44 am: März 15, 2015, 08:50:46 »
@ caro
Das kannste im Netz nachlesen unter
N-V-G.de dort im Forum Nachrichten Oktober 2014.

Danke, hab ich gemacht, aber viel gibt das pdf ja nicht her, wieder nur schöne Worte mit nichts genauem, leider.

Das Wechselkennzeichen ist ja in der Tat auch noch so ne Sache ...

Offline ANA

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 1020
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #45 am: März 15, 2015, 08:51:01 »
und zu den Ausnahmegenehmigungen die gelten nur für das Bundesland!
also wenn man in Sachsen wohnt und an die Ostsee will zum Sonntag mit Anhänger müßte man in jedem Bundesland
was durchfahren wird eine Genehmigung haben ;)

Trabant 601 deluxe Bj 70 orginal!
Trabant 1.1U LPG,G-Kat
Multicar M25
Robur Koffer
Robur Doppelkabine
Robur LO 1801A mit Motor Ld 3001

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #46 am: März 15, 2015, 09:19:51 »
Sicher? Bei den GST ist das so geregelt, dass in einem Bundesland der Antrag gestellt wird, andere durchfahrene Bundesländer dazu ihre Stellungnahme, ggf. eigene Auflagen einpflegen und fertig ist der Lack.

Wenn man sich den Zuständigkeitswahnsinn mal anschaut, dürfte die Stadtverwaltung Erfurt lediglich innerhalb ihrer Stadtgrenzen befreien. Wenn das auf Länderebene geregelt ist, dass jede Behörde innerhalb des Landes die Genehmigung erteilen kann mit Gültigkeit innerhalb des Landes, sollte das dann auch bundesweit gelten. Im Antragswesen habe ich bisher nur gefunden, dass bei Dauergenehmigungen für wiederkehrende Transporte die zuständige andere Behörde lediglich zu befragen ist - behördlicherseits.

Offline RoBi

  • Guru
  • ******
  • Beiträge: 2316
  • Fahrzeug: LD 2002 A (ex-Mz) mit Womo-Aufbau
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #47 am: März 15, 2015, 09:54:21 »
Auch von mir noch mein Senf dazu:

Fahrverbot hat nicht der LKW Ello, der einen Hänger dran hat,  sondern der Hänger hinter dem (egal wie groß/schwer) LKW.

Kommt zwar aufs selber raus - aber der Hänger ist der mit dem Fahrverbot, nicht der Ello.

Und wäre das nicht die Lösung?:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für:
...

   2.    die Beförderung von
      a)    frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
      b)    frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
      c)    frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
      d)    leicht verderblichem Obst und Gemüse,
...

Steht nichts von Gewerblich oder so. Also, Milchtransport ließe sich doch einrichten, oder?  :D :D :D

Sven und RoBi
Ich bin dann mal weg....

Chrischan

  • Gast
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #48 am: März 15, 2015, 10:00:54 »
Genau - ne HL10-Pritsche hinten dran und auf der sonst leeren Ladefläche liegt ne Tüte Milch - Klasse ;D ;D ;D

Offline naviprofi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 557
  • Fahrzeug: Robur LO2202 Eigenbaukoffer mit DEUTZ BF4L913C
  • PLZ: 48432
Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #49 am: März 15, 2015, 10:04:57 »
Fahrverbot hat der Hänger mit einem LKW über 3,5 to zGG, ELKAWE in Lautschrift. Und alles andere steht unten schon geschrieben ...
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

 

* Benutzer-Info

 
 
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren. Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?

* Spenden

Gefällt es euch hier?

* Ersatzteile für Robur

Ersatzteile für den Robur gibt es im Oldtimerlädchen

Oldtimerlaedchen-Schirge
Anton Jäckel
oldtimerlaedchen@yahoo.de
www.oldtimerlaedchen.de
Tel: 01737662947

Bestellungen per E-Mail mit Teilenummern aus dem letzten Ersatzteilkatalog oder direkt im Online-Shop

* Neueste Beiträge

* Top Foren

* Webmasters Brotwerwerb

Kistenladen
Jurtenland
Scoutladen
Troyerladen

Ein kurzer Besuch freut uns natürlich...