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Autor Thema: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot  (Gelesen 40367 mal)

Offline Olaf

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #100 am: März 25, 2015, 17:52:42 »
ja so is das mit den Deu.Gesetzen.
Ein Bekanter wurde mal Sonntags in Tühringen verdonnert.
T 4 geschl. Kasten (LKW zul.) und Treiler mit wartburg 311 drauf.
der durfte erst 22uhr weiter.

da waren wir schon wieder in HH

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #101 am: März 25, 2015, 20:13:28 »
Danke Caro30 auch von mir für Deine Anfrage bei dem BAG. Das bestätigt, dass was mir der für die Befreiung von Sonntagsfahrverboten zuständige Sachbearbeiter im Landkreis Gifhorn mitgeteilt hat. LKW bis 3,5t dürfen mit Wohn- und Freizeitanhängern sonn- und feiertags fahren.


Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #102 am: März 25, 2015, 20:19:45 »
Wo stehts???

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #103 am: März 25, 2015, 20:29:59 »
z. b. in dem schon öfter hier von mir zitierten Informationsblatt der IHK Hannover. Die Industrie- und Handleskammern sind übrigens wichtige Mitspracheberechtigte in Sachen Befreiung vom Sonntagsfahrverbot wie mir der Mann vom Landkreis Gifhorn mitteilte. Eine Dauerbefreiung vom Sonntagsfahrverbot, die ich beim Landkreis Gifhorn anfragte, ginge  nicht ohne Zstimmung der zuständigen IHK.

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #104 am: März 25, 2015, 20:40:48 »
Christian, ich weiß, wer die IHK ist, bzw. wer dahinter steht ;)  Es geht um die rechtliche Schiene - wo stehts, dass private Fahrten bis 3,5t + Anhänger mit Lkw NICHT unters Sonntagsfahrverbot fallen - nirgends!

Infoblatt der IHK hat genau so viel oder wenig wert, wie ne Mail von der BAG an Caro - das hat NULL rechtswirksamen Stellenwert => denn, im Gesetz und in der Durchführungs-VO steht es anders <= DAS ist das Problem.

Offline cgm

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #105 am: März 25, 2015, 20:56:41 »
Ich verstehe Dich und dejure hast Du wahrscheinlich recht. Trotzdem denke ich aber, dass die IHK so etwas nicht an Ihre Mitglieder veröffentlichen würde, wenn das so nicht stimmt. Was da allein für Forderungen seitens der Mitglieder auf die IHK zukommen könnte.

Ich denke, dass im Fall der Fälle ein Richter es so sieht, wie es die IHK veröffentlicht hat. Ich werde das ausprobieren. Ich werde mit dem schönen T3 (LKW) und dem WW oder dem Motorradanhänger hintendran sonntags durch die Gegend fahren. Mal sehen was da pssiert. Am besten nach Hannover, das ist die Kontrolldichte recht hoch. Ist halt Landeshauptstadt.

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #106 am: März 25, 2015, 21:11:15 »


Infoblatt der IHK hat genau so viel oder wenig wert, wie ne Mail von der BAG an Caro - das hat NULL rechtswirksamen Stellenwert => denn, im Gesetz und in der Durchführungs-VO steht es anders <= DAS ist das Problem.

Die Mail ist sogar auf original Kopfbogen der BAG  ;)

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #107 am: März 26, 2015, 07:04:26 »
Christian, in Hannover passiert gar nix. In Niedersachsen gibt es seit fast 10 Jahren einen Erlass vom Innenminister, dass dies nicht zu ahnden ist, genau genommen der ganze damals beschlossene Katalog von Ausnahmen, auch >3,5t + Anhänger, so es rein private Fahrten sind.

Das sich das BAG zu privaten Fahrten <3,5t + Anhänger positiv positioniert und sich auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitalen Firlefanz beruft, ist wünschenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat das recht wenig mit den damals explizit beschlossenen Ausnahmen zu tun, sondern stützt sich auf die führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Abgrenzung zw. Pkw und Lkw bei 3,5t

Google Dir mal das Protokoll der Verkehrsministerkonferenz, dort stehen alle Ausnahmen drin, mit Maßen und Gewichten und den möglichen Fahrzwecken <= das darfste u.a. in Niedersachsen, HH und HB fahren, seitens der Landespolizei sanktionsfrei, das BAG macht schon wieder o.g. Einschränkung und straft >3,5t ab. In Thüringen ist das noch ein Zacken schärfer, denn in Thüringen wurde nichts per Erlass geregelt, d.h. hier biste sofort mit Lkw <3,5t + Anhänger Mode. In Thüringen wirste auch ernsthaft Probleme bekommen mit der Aussage Deines Sachbearbeiters, denn der fehlt die Rechtsgrundlage <= DAS ist das Problem und dort schlampt seit Jahren die Bundesregierung, denn die StVO ist ein Bundesgesetz und da kann sich irgendeine Landesregierung auf den Kopf stellen und sonst was beschließen - Bundesrecht bricht Landesrecht, also funktionieren derartige länderspezifische Ausnahmen nur über einen Erlass zur Nichtahndung :(

Das ist doch dieser Irrsinn. Um mal den Bogen zu den 07er Kennzeichen zu spannen, sehe ich auch dort die Chance mit einem brauchbaren Anwalt und Richter in erster und zweiter Instanz, eine klare und rechtsverbindliche Geschichte zu konstruieren, denn erst ab OLG-Beschluss dazu, wird die Sache rechtlich belastbar, auch für andere...

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #108 am: März 26, 2015, 08:55:21 »
Christian, in Hannover passiert gar nix. In Niedersachsen gibt es seit fast 10 Jahren einen Erlass vom Innenminister, dass dies nicht zu ahnden ist, genau genommen der ganze damals beschlossene Katalog von Ausnahmen, auch >3,5t + Anhänger, so es rein private Fahrten sind.

Das sich das BAG zu privaten Fahrten <3,5t + Anhänger positiv positioniert und sich auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitalen Firlefanz beruft, ist wünschenswert und ein Schritt in die richtige Richtung. Leider hat das recht wenig mit den damals explizit beschlossenen Ausnahmen zu tun, sondern stützt sich auf die führerscheinrechtliche und zulassungsrechtliche Abgrenzung zw. Pkw und Lkw bei 3,5t

Das ist mal wieder eine falsche Aussage, das BAG stützt sich in erster Linie auf die beschlossene Regelung der Verkehrsminister!
Aufgrund der daran folgenden Aussage zur Rechtsauffassung des zuständigen Bundesministeriums ist es sogar gut möglich, dass Verstösse bei privaten Fahrten überhaupt nicht sanktioniert werden!

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #109 am: März 26, 2015, 10:56:41 »
Beschlossen haben die Verkehrsminister nichts weiter, als den Vorschlag Niedersachsens (zu dessen Ausarbeitung es beauftragt wurde) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einzubringen.

Dieser Gesetzentwurf zur Änderung von § 30 StVO ist 2009 im Bundesrat gescheitert. 

Wie wir alle wissen, ist der Bundesrat die Länderkammer und muss neben dem Bundestag eine Gesetzesänderung ebenfalls beschließen, damit der Bundespräsident das Gesetz als solches Gegenzeichnen kann - erst dann ist es wirksam und rechtsverbindlich. Nun stellt sich mir die Frage, wer da im Bundesrat, also in der Länderkammer, die vormals einstimmige Annahme des niedersächsischen Vorschlages torpediert hat?

Folglich kann sich das BAG nicht auf irgendwelche Beschlüsse einer politischen Willensbekundung aus dem Jahre 2007 berufen, lediglich auf die vorherrschende Rechtsauffassung der übergeordneten Behörde / des übergeordneten Ministeriums, im Falle des BAG das Bundesministerium für Verkehr und digitalen Blödsinn und wenn die sagen, wir ahnden nicht, ist das deren Meinung - nicht mehr und nicht weniger, denn das Bundesministerium ist KEINE gesetzgebende Instanz!

Es ist nach wie vor nirgends gesetzlich verankert - es wird lediglich durch die ein oder andere Institution so gehandhabt und es gibt andere, die es nach wie vor nach geltendem Recht ahnden, ohne Interpretations- oder Meinungsspielraum.

Die 3,5t-Grenze stammt aus dem Führerscheinrecht.

Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #110 am: März 26, 2015, 11:40:36 »
Wer immer der Nase nach geht, will manchmal auch mit dem Kopf durch die Wand.

Chrischan

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #111 am: März 26, 2015, 16:03:00 »
...genau ::)

Offline Mulitreiber

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Offline caro30

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #113 am: Juli 03, 2016, 09:35:20 »
Da ich in den letzten Tagen immer mal wieder Leute getroffen habe, die sich grundsätzlich für Änderungen scheinbar nicht interessieren, hier nochmals der Hinweis:

Im Juli & August in es nunmehr gesetzlich festgelegt, dass in beiden Monaten grundsätzlich das erweiterte Sonntagsfahrverbot gilt, unabhängig der tatsächlichen Ferien im Bundesland!

Zu Treffen mit LKW erst am Samstag anzusteuern, könnte daher im Falle des Falles teuer werder ...

Offline firemen007

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #114 am: Juli 17, 2016, 14:09:16 »
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

 :lamp:


So, wenn ich das Richtig Gelesen und Verstandenhabe darf ich mit meinem Ello der einen Campingumbau aber keine WoMo Zulassung hat auch Sonntags mit Anhänger fahren?

Er ist ja nicht geeignet zum Transport von Gütern!

Sehe ich das richtig?
Da Stecken bleiben  ??? wo andere erst gar nicht hin kommen ;) , Joachim aus München :laugh:

Offline naviprofi

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Re: Befreiuung vom Sonntagsfahrverbot
« Antwort #115 am: Juli 17, 2016, 14:59:22 »
Personenbeförderungsgesetz Paragraph 4 Abs. 4

 Auf diese Gesetzestexte bezieht sich die allgemeine Rechtsprechung, wie ich ja vor zwei Jahren bereits schon ausführlich dargestellt habe.  Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren verweist nur auf die fiskalische Einstufung des Fahrzeuges hin.

> Ja, du darfst fahren, auch mit Anhänger, es sei denn, du beförderst irgendetwas, was  auch nur annähernd nach gewerblicher Nutzung aussieht.  Wohnwagen hinter RoBuR ist also problemlos möglich.
lächelnd aus dem Münsterland der Naviprofi

 

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