Hallo,
also eingetragen werden muß sie erst mal nicht da sie ja original im Fahrzeug drin war also Teil der \'ABE\' war, hieß früher sicher etwas anders aber das KTA hat sie genehmigt und darum braucht sie nicht eingetragen werden. Würde ich mir jedenfalls logisch denken.
Und neue Brennkammer...
Für alle Heizungen aus der BRD die vor dem Erlaß der 10-Jahres-Wechselfrist eingebaut wurden gilt die Frist nicht, demzufolge würde ich sagen sie gilt auch für den Robur nicht!
Die Heizungen aus Neubrandenburg waren doch auch viel BESSER!!! (und das meine ich ernst, wenn ich sehe wie lange mein Garagenheizer / Hallenheizer aus Neubrandenburg so läuft - da kommen meine 2 Heizungen im T4 nicht mal auf die halbe Laufzeit und sind mindestens alle 2 Jahre kaputt!)
Gruß
Mat.