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Autor Thema: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?  (Gelesen 15615 mal)

Offline cgm

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Re: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?
« Antwort #25 am: Oktober 28, 2015, 21:11:31 »
Wir hatten das doch schon öfter an der Stelle:

1. Auf LKWs von Privatleuten dürfen auf der Ladefläche keine Sitzbänke montiert sein und keine Leute mitgenommen werden. Sowas darf nur das Militär etc.

2. Privatleute dürfen keine Blaulichter und andere Rundumleuchten auf Ihren Fahrzeugen haben. Sowas dürfen nur Einsatzfahrzeuge, Baustellenfahrzeuge etc.

3. Privatleute dürfen keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr betreiben, die wie Kommando- bzw. Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Feuerwehr etc, aussehen. Wir hatten doch hier erst den Fall, dass die Zulassungsbehörde einem "Unbelehrbaren" die Zulassung weggenommen hat, weil sein Fahrzeug wie ein Kommandofahrzeug aussah und dies wurde auch noch gerichtlich bestätigt. Ein weiterer Kollege berichtete hier im Forum, dass man in Berlin als Privatmann keinen roten LKW mehr zugelassen bekommt, der wie eine Feuerwehr aussehen könnte.

Eine H-Zulassung macht da die Sache auch nicht besser.


« Letzte Änderung: Oktober 28, 2015, 21:41:20 von cgm »

Offline papageno

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Re: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?
« Antwort #26 am: Oktober 29, 2015, 11:27:39 »
Was ich mal wieder schön finde, wie viele sich widersprechende LETZTGÜLTIGE WAHRHEITEN ich schon präsentiert bekommen habe, die alle sinngemäß mit der Aussage endeteten: Wenn jemand was anderes behauptet, dann stimmt das nicht!

Also, die Aussage, dass keine Personen auf der Ladefläche befördert werden dürfen bei einem Robur ist nicht gerade einhellig aber doch mehrheitsfähig (vorsichtig formuliert) und deckt sich auch mit meiner Interpretation des Gesetzestextes.
Allerdings bleibt die Frage offen, welche Konsequenz das hat, wenn (wie einige hier im Forum) im Fahrzeugschein weiterhin von 10 Sitzplätzen die Rede ist. Fährt dann jemand mit einer im Grunde ungültigen Betriebserlaubnis? Und falls ja, welche Konsequenz hat das, beispielsweise im Falle eines Unfalls?

Die zweite Frage betrifft die Blaulichter/Martinshorn. Hier sind die Antworten extrem unterschiedlich und reichen von "Alles original lassen und nicht verwenden" bis hin zu "in jedem Falle beides komplett abmontieren". (Und bei dieser Bandbreite an Antworten rechne ich persönliche Erfahrungen ohne Begründung à la "Also ich hab bislang einfach immer..." schon gar nicht dazu, sondern nur Angaben von Werkstätten, Händlern oder TÜV/Dekra-Prüfern. Mein persönliches Fazit war hier, was mir als schlüssigste Antwort erschien: Alles dauerhaft funktionsunfähig machen aber dranlassen (wenn H-Zulassung). Aber auch hier die Frage: Wenn die Polizei kontrollieren sollte und wir nehmen mal dem Beispiel zuliebe einen sehr schlecht gelaunten Polizisten an. Und er besteht darauf, dass das nicht geht, auf welchen Paragraph kann ich mich da berufen, dass das geht, bzw. auf welchen kann er sich berufen, dass das nicht geht?

Übrigens mal eine Bitte, könnten diejenigen, die da einen Prüfer hatten, der das etwas kulanter sah, bitte auch posten bei welcher TÜV/Dekra-Niederlassung das jeweils war? Ich würde gerne mal mit denen telefonieren, WIE die rechtlich ihre etwas offenbar tolerantere Zulassungspolitik begründen.

Offline cgm

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Re: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?
« Antwort #27 am: Oktober 31, 2015, 13:37:20 »
Hier geht es nicht um Wahrheiten, sondern um die Einhaltung von Vorschriften und die sagen nun mal aus, dass Sondersignalanlagen, Zeichen und Austattungsmerkmale von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Bauunternehmen etc. nun einmal Fahrzeugen dieser Behörden/Unternehmen/Organisationen vorbehalten sind und an Fahrzeugen von Privatleuten im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen haben. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Und Sitzplätze haben auf Ladeflächen von Privat LKWs auch nicht zu suchen. Das ist grundsätzlich verboten.

Jeder privaten Halter von KFZs ist für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Das vielleicht Teile von  Polizei, Ordnungs- und Zulassungsbehörden sowie die Prüforganistionen großzügig wegsehen und rechtswidriges Verhalten dulden, steht auf einen anderen Blatt. Allerdings lässt die behördliche Gleichgültigkeit bezeüglich der o.g. Problematik immer mehr nach und es wird immer mehr abkassiert, eigezogen und bestraft.

Offline bullirobur

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Re: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?
« Antwort #28 am: Oktober 31, 2015, 23:22:43 »
De Transport von Personen auf Ladeflächen ist nicht zulässig, richtig. Es gab da mal die Sache mit dem "Notsitz", dürfte aber inzwischen hinfällig sein. Der "Transport" von Personen außerhalb des Fahrerhaus war nur mit Kommunikations-Verbindung zum Fahrer möglich > meine Maggie hatte ein Schiebefenster mit Gummischlauchzur Mannschaftskabine. Die Bundeswehr-LKW mit Sitzbänken mit einem Sitzgurt für alle auf eine Seite (1991) hatten dafür einen Klingelknopf. Der Feuerwehr-LO hat zusätzlich noch das Telefon. Es gibt übrigens wieder Personen-Anhänger für Linien-Busse!!! Die sind auf der LO-Basis eingerichtet. Ich möchte aber keinen zu einer Mitfahrt auf dem ELLO zwingen  :)
Die Sache mit den Sonderzeichen ist halt so eine Sache. Ich möchte mein Auto so orginal wie möglich haben, dazu gehört Lärm und Licht (Kann man man mit dem H-Kennzeichen begründen. Aber das ist nur auf Treffen oder Privatgelände aktiv! Das Problem sind die Spinner, die Autos für "Spass"-Zwecke entsprechend aufbauen und nutzen > siehe das weggefangene Auto! Missbrauch ist für die mit lauteren Absichten immer ein Problem!
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Offline LAK1-Med

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Re: macht h Kennzeichen wirklich Sinn?
« Antwort #29 am: November 01, 2015, 12:13:39 »
Genau da liegt aber doch der Fehler, das H Kennzeichen sagt nur, dass das äußere Erscheinungsbild original sein muss. Von funktionierenden Blaulichtern ist da nicht die Rede. (Und die Ausführungen in Form von "Alle Lichter müssen funktionieren" ist, soweit nachvollziehbar, nicht auf die Blaulichtanlage anwendbar). Im Gegensatz dazu gibt es aber klare Regeln für das Führen von Blaulicht, welches Oldtimer und Privatpersonen nicht einschließt. Ein H-Kennzeichen kann zwar für eine Sondergenehmigung dienlich sein, es unterstützt aber an sich zunächst nur die Argumentation zum Verbleib der funktionsunfähigen Kappen mit Abdeckung im öffentlichen Raum.
Letztlich frage ich mich sowieso weshalb die Blaulichtfrage in diesem Thread über den TÜV/ die Dekra diskutiert wird. Ohne ein gültige Ausnahmegenehmigung mit Gültigkeit in allen Bundesländern wird man sonst immer im Regen stehen. Wenn ich z.B. lese, dass Prüfer verlangen Feuerwehrschriftzüge, Rote Kreuze oder Blaulichter anzubringen würde es mich schon interessieren wie das rechtlich begründet sein soll. Selbst eine abgedeckten Blaulichtanlage bleibt doch zunächst funktionsfähig und damit genehmigungspflichtig. Erstmal wird es immer den Fahrzeughalter/-führer treffen...
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