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Autor Thema: Oldtimerversicherung  (Gelesen 10660 mal)

Offline Zahni

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Oldtimerversicherung
« am: Februar 13, 2012, 22:01:50 »
Hallo Leute, habe heute mit dem Oldiversicherer meines bisherigen Vertrauens gesprochen und der sagte mir,daß bei Oldtimern generell nicht die Orginalaufgabe mit in der Haftpflicht versichert wäre, also beim Robur "Transport" und im besonderen kein "Transport von Brennholz", da dies zu den Ereignissen mit den höchsten Schadenssummen zähle(Umweltschaden im Wald durch gerissenen Ölschlauch) Auch sei bei historischen Schleppern pflügen nicht zu versichern.
Das halte ich mit Verlaub für gequirllte Sch...... Da ich aber nun nicht sofort vor jeder zu transportierenden Kiste panisch flüchten will, muß ich mir wohl eine Oldiversicherung suchen, die in der Haftpflicht keine solchen Ausnahmen von den in der Zulassung erlaubten Verwendungen macht. Hat da von Euch jemand einen Vorschlag und ist Euch ein ähnlicher Schmarrn schon mal untergekommen?
Gruß aus dem Westen
zahni

Offline Mario

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #1 am: Februar 13, 2012, 22:14:12 »
Was ist das denn fürn Scheiß? Und wie ist das dann mit'n PKW - Aufgabe wäre ja, zu fahren, wäre also das Fahren von A nach B nicht versichert?

Bin bei der Allianz und da ist der LO auch als Oldi versichert und läuft inhaltlich identisch zur Haftpflicht.

Gruß

Offline reini71

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #2 am: Februar 13, 2012, 22:17:26 »
 >:( Nutzen oder nicht,....wenn ich nen Wagen habe,der als solches den Status Oldtimer erfüllt und auch ein Kennzeichen passend dazu erhalten kann,warum soll man den nicht auch nutzen. Nur zum Ankucken brauchst ja kein Nummernschild in der Scheune. Du wirst ja auch sicher nicht soviel Holz schleppen im Wald wie ne Firma der Forst....und wenn dir nen Ölschlauch beim Bier holen vorm Getränkemarkt platzt oder reißt isses was anderes? Komischer Vertreter. ...bin auch bei der Allianz
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Offline Hüpper

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #3 am: Februar 14, 2012, 07:53:38 »
@ reini, der lo kann als oldi ne menge holz aus dem wald schleppen!  ;D

die frage is doch , ob öl verkleckern überhaupt nen  haftpflichtschaden ist!?
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Offline ingo

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #4 am: Februar 14, 2012, 09:15:13 »
Ich glaube schon, dass Öl auslaufen ein Haftpflichtschaden ist. Schließlich entsteht der Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs. Wenn die Kiste an der Straße explodiert und drei Häuser umreißt zahlt die Haftpflicht ja auch ;)

Frag doch mal eine andere Oldtimerversicherung wie sie das sehen. Es gäbe noch ADAC, ich bin bei der Axa (mit dem Wartburg) und die Zürich-Aggripina bieten noch Oldtimerversicherungen an. Mir ist zumindest beim überfliegen der Bedingungen nichts dergleichen aufgefallen. Ich glaube auch nicht, dass Haftflicht ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn du dich nicht an die Regeln hältst muss die Haftpflicht leisten. Bei unserem Vertrag steht zum Beispiel, dass bei Falschangaben maximal 2 Jahresbeiträge Vertragsstrafe fällig wird.
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Offline Zahni

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #5 am: Februar 14, 2012, 20:01:32 »
Das Zauberwort heißt Regress und beschreibt, daß Deine Versicherung nachdem sie die Schäden beglichen hat bei Dir das Geld zurückfordern kann, da das Risiko aus dem Vertrag ausgeschlossen war. Der Geschädigte kriegt sein Geld und anschließend hast Du die Versicherung auf dem Hals.
Nach meinem Verständnis würde die Versicherung, wenn sie den Eintritt für den Schaden ausschließen wollte, die Anerkennung als ordentliche KFZ-Haftpflicht aufs Spiel setzen, deshalb muß sie zahlen, kann sich aber anschließend alles Geld beim Versicherten zurückholen, ohne Beschränkung, da Vertragsverletzung.
zahni

Offline reini71

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #6 am: Februar 14, 2012, 20:14:06 »
...stimmt Zahni,jetzt viel mir das wieder ein. Ein Bekannter von mir hatte nach gleich nach der Wende nen Unfall+ etwas Alk. Nicht viel,aber halt damals übers Maß. Versicherung zahlte und er nen halbes Jahr später an die zurrück.....
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Offline ingo

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #7 am: Februar 14, 2012, 21:13:34 »
Ich hab mir die Bedingungen bei meiner normalen Versicherung (Huk24) recht genau durchgelesen. Zumindest für Falschangaben bei km, Alter des Fahrers, Garage usw. war die maximale Vertragsstrafe 2 Jahresbeiträge.
Bei Alkohol kann ich es mir durchaus vorstellen, glaube aber vor ner Weile mal etwas von einer Begrenzung bei 5000 Euro gelesen zu haben. Auch wenn es keinen Spaß macht, ließ einfach die Versicherungsbedingungen durch, da steht alles drin. Manchmal mehr als der Vertreter weiß ;)
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Offline FernsehKarsten

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #8 am: Februar 14, 2012, 21:15:48 »
War bis vor einem Jahr bei der AXA versichert und 2004 einen größeren Unfall. Hatte damals noch einen B1000 3achser und diesen als Oldtimer versichert. Er war beladen mit einer Dreschmaschiene von der sich bei Tempo 80 ein Brett mit Stahlwinkel löste und in den Gegenverkehr flog, einen fast neuen Opel Corsa erwischte es, Motorhaube in die Windschutzscheibe und der Winkel riss das Dach auf 30 cm auf. Es waren dann glaube ich 8000 Euro Schaden und wurde sofort von der Versicherung bezahlt, ohne Probleme. Zum Glück konnten die Beamten vor Ort auch nicht`s an der Ladungssicherung finden. Jetzt bin ich bei der Alianz, werde gleich mal meinen Vertrag durchlesen.

Offline Molotow

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #9 am: Februar 14, 2012, 21:22:06 »
Ich denke hier müsste noch unterschieden werden, wie das Fahrzeug zugelassen ist. Mit H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer. Bei H-Kennzeichen gibt es meines Erachtens nach kein Problem mit dem Vers.schutz der geschilderten Fälle bei der roten Nummer schon.

Das mit dem Regress bei Alkohol ist wohl so, müsste aber auf einen Betrag - glaub 5.000 Euro - begrenzt sein.

Wie ist den hier das Fahrzeug zugelassen?

Offline FernsehKarsten

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #10 am: Februar 14, 2012, 21:24:48 »
B1000 lief auf roter Oldtimernummer.

Offline Mario

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #11 am: Februar 14, 2012, 21:38:39 »
Hallihallo,

meiner läuft (noch) mit "regulären" Saisonkennzeichen aber als Oldtimer versichert. Die Allianz macht (laut meinem Vertreter) keinen Unterschied ob H- Nummer oder nicht.

Mario

Offline Feuersäge

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #12 am: Februar 14, 2012, 22:43:56 »
Ich habe einen Auflieger als H kennzeichen angemeldet. versichert ist dieser bei der LVM, diese bieten auch keine H versicherungen für fahrten im beladenen zustand! der beitrag war 36 euro, nun regulär versichert ist der beitrag 116 euro jährlich, und ich kann mit dem auflieger sogar gewerbliche transporte durchführen und bin auf der sicheren seite... und bei den paar euro mehr wollte ich kein risiko eingehen.
der lvm vertreter jammert auch immer bei h zulassung und fahrten mit ladung, wobei man sicher erst im ernstfall mitbekommt was geduldet wird und was nich. H lkw mit H tieflader und oldtimertraktor drauf is ja dann ne auslegungssache...

Offline Zahni

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #13 am: Februar 16, 2012, 21:55:35 »
Mein Robi ist mit  der H-Kennzeichen unterwegs und der Makler, der mich an die zuericher gebracht hat sagte auch, daß die Zulassung keine Rolle spielt, nur so zur Info, Angebot meiner Restfahrzeugversicherung war bei ca. 1 to Nutzlast(abgelastet auf 3,5 to wegen Tüv) über 1000 Euro pro Jahr Haftpflicht als normale LKW Haftpflicht.
zahni

Offline Ello_2500

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #14 am: Februar 16, 2012, 22:00:36 »
Ich bin mit meiner JAWA bei der PROVINZIAL.
Aber damit fahr ich ja nun auch kein Holz aus dem Busch...
Viele Grüße aus der Oberlausitz
Thomas

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Offline Zahni

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #15 am: Februar 21, 2012, 20:54:49 »
Hallo Thomas, aber mit Deinem Haifisch fährst Du doch auch und wenn Du da vor jeder Kiste weglaufen mußt aus Angst, dass sie mitgenommen werden will ist das doch auch komisch oder ? :D

Hallo Ingo, die Vertragsstrafe sagt doch nur was Du bei erschleichen des Vertrages zahlen mußt, und nicht, wie dich die Versicherung in Regress nehmen kann. Wenn die Versicherung vorher eine bestimmte Nutzung ausdrücklich ausschließt und Du es trotzdem machst, wird dir keine Vertragsstrafe helfen, den Regress zu vermeiden.
zahni

Offline ingo

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #16 am: Februar 21, 2012, 21:44:27 »
Du kannst schon recht haben, dass die Vertragsstrafe nur bei Falschangaben zählt. Müsste ich nochmal die Bedingungen lesen. Aber auch der Regress ist auf 5000 Euro begrenzt. Siehe Wikipedia zur Kfz Haftpflicht.
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Offline Zahni

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #17 am: Februar 25, 2012, 22:09:49 »
Weiß nicht ob ich das Fachchinesisch der Versicherungen richtig wiedrgegeben habe, aber daß eine Versicherung, wenn sie für etwas zahlen muß, was nicht mitversichert war die Summe voll bei Dir zurückholt ist mal sicher, wer was anderes glaubt, glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.
Aber auch was erfreuliches, ein netter Versicherungsmakler hat mir ein Angebot für knapp 160 Euro für Haftpflicht pro Jahr ohne Transporteinschränkungen angeboten. Werde da wohl in Kürze abschließen.

Gruß aus dem Westen
Zahni
zahni

Offline ANA

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #18 am: Februar 26, 2012, 08:56:58 »
Hallo Zahni
wie schafft dein Robur die 3,5t Grenze und 1t Nutzlast?
Du schreibst überall deine Bedenken mit alten Reifen und unseren Zulassungen, aber das erscheint Mit sehr fragwürdig.
Habe selber mehrere Robur am laufen unterschiedlichster Bauart aber unter 3,5t schaffts nicht mal mein Spriegel Plane LD mit Seilwinde.
Viele Grüße
Uwe
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Offline Zahni

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #19 am: Februar 26, 2012, 15:27:32 »
Hallo ANA, die Eintragung unter G im Schein lautet 2900 und unter F2 35oo aber unter F1 steht 5400, d.h. das bei eventueller überschreitung der 3,5 to da mein Führerschein ausreicht und das Fahrzeug eine Bauartgeprüfte Höchstlast von 5,4 to hat eventuell eine versuchte Steuerhinterziehung für die beim Oldi ja gleichteure höhere Zuladung übrigbliebe. Zulassung und Dekra hatten damit keine Probleme, und technisach wurde, wie aus dem Gutachten und der Eintragung unter F1 hervorgeht ja nichts geändert.
zahni

Offline ANA

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #20 am: Februar 26, 2012, 20:39:44 »
Ok,wenn es so geht verstehe nur nicht das man mit dem 3,5t Schein auch drüber laden kann.
und dein LD hat 2900 kg leer?Allrader?Orginal Motor? Mit Ersatzrad und vollen Tank?
Viele Grüße
Uwe
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Offline ingo

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Re:Oldtimerversicherung
« Antwort #21 am: Februar 27, 2012, 09:41:44 »
aber daß eine Versicherung, wenn sie für etwas zahlen muß, was nicht mitversichert war die Summe voll bei Dir zurückholt ist mal sicher, wer was anderes glaubt, glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.
Gruß aus dem Westen
Zahni


Schön, dass Du dich für allwissend hältst und alle anderen für bescheuert... Ich hab kein Problem damit, wenn mir jemand nen Fehler nachweist. Wenn mir aber jemand dämliche Sprüche von Zitronenfaltern reindrückt und selber keine ahnung von dem Thema hat und nur sein gepflegtes Halbwissen an den Mann bringen möchte... Was soll das? Ein kurzes Suchen im Netz hätte Dir die richtigen Infos verschafft...

Aber hier mal für alle anderen, die sich evtl. für das Thema interessieren:

Quelle: http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html

Zitat
Obliegenheitsverletzungen vor dem Versicherungsfall sind:
    * die Verwendung des Fahrzeugs zu einem anderen als dem angegebenen Zweck;
...


Zitat
Die Regressbegrenzung in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
... Existenzvernichtung des Versicherungsnehmers bedeuten.
Um dies zu vermeiden, müssen die Versicherungen ihre Regressforderung der Höhe nach begrenzen. Sofern der gesamte von der Versicherung zu regulierende Schaden nicht geringer ist (dann ist der Regress auf die Schadenshöhe begrenzt), gelten folgende Höchstbeträge:

    * Für den Fall der Verletzung einer Obliegenheit vor dem Versicherungsfall ist der Regress auf 5.000 € begrenzt.
    * Für den Fall einer Obliegenheitsverletzung im bzw. nach dem Versicherungsfall kommt eine abgestufte Regressbegrenzung zur Anwendung:
          o Liegt eine besonders schwerwiegende vorsätzlich begangene Obliegenheitsverletzung vor, so ist der Versicherungsregress ebenfalls auf 5.000 € begrenzt.
          o Im Normalfall einer fahrlässigen Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall beträgt der höchste Regressbetrag 2.500 €.
          o Wurde die Obliegenheitsverletzung zwar grob fahrlässig begangen, hatte sie jedoch weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung und den Umfang des zu ersetzenden Schadens, dann entfällt der Regress gänzlich.

Ein Regressbetrag von 5.000 € kann nur überschritten werden, wenn sowohl eine Obliegenheitsverletzung vor und eine solche nach dem Versicherungsfall zusammentreffen. In einem solchen Fall werden die Beträge addiert.


Die Überladung kostet auch Geld und bringt Punkte... Unter Punkt 2.2 auf folgender Seite steht etwas zur formellen Überladung, die dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug prinzipiell für mehr Ladung geeignet ist als im Schein steht (Ablastung u.a.)

http://www.lkwrecht.de/Bussgeld/LKW_Ueberladung_und_Reifen

Zitat
Selbstverständlich wäre auch eine „formelle Überladung“ grundsätzlich strafbar und damit bußgeldbewehrt. Es versteht sich allerdings von selbst, dass in einem solchen Fall ein milderer Verstoß vorliegen würde, der dann auch zu einer geringeren Geldbuße, möglicherweise aber auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen könnte.


Wenn du im zweiten Jahr vom TÜV bist, könnte man auch noch einen fehlenden TÜV anmeckern...

Wenn alles korrekt sein soll, wird das Leben sehr bucklig ;)

Aber davon abgesehen - wenn man nur zweimal im jahr 10km über Dorfstraßen Holz holen fährt und ansonsten immer leer unterwegs ist kann man den Weg der 3,5t Ablastung wohl gehen. Die Chance, dass man Probleme bekommt dürfte minimal sein ;)
Alternative - gelbes Kennzeichen - Begründung Bewegungsfahrt zum Erhalt des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts unter voller Zuladung zwecks Belastungsprobe :D
« Letzte Änderung: Februar 27, 2012, 10:06:08 von ingo »
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