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Autor Thema: Petition im Bundestag  (Gelesen 3951 mal)

Chrischan

  • Gast
Petition im Bundestag
« am: Juni 23, 2011, 17:50:59 »
Unter ID 18504 habe ich mal eine Petition im Bundestag gestartet und hoffe nach Freischaltung der Mitzeichnungsfunktion um rege Beteiligung aus dem Forum um endlich eine Änderung des § 30 Abs. 3 und 4 StVO zu erwirken.

Es geht um die Umsetzung der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 09. & 10. September 2007 zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot von Lkw über 7,5t und Lkw mit Anhänger.

Hier der genaue Petitionstext:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 30 Absatz 3 und 4 StVO entsprechend den Beschlüssen der Verkehrsminister vom 09. und 10. September 2007 alsbald geändert werden. Hierzu soll der Katalog der allgemeinen Befreiungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot herangezogen und bundeseinheitlich umgesetzt werden. Die derzeit unterschiedliche Handhabung im Genehmigungsverfahren der einzelnen Länderbehörden würde entfallen, was nicht zuletzt zu einer Entlastung dieser führt."
...
"Es gibt derzeit keine bundeseinheitliche Handhabung zum Genehmigungsverfahren (und Ahndung) zu den bei der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen katalogisierten Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot. Dies bezieht sich insbesondere auf:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Geschützt durch die Rechtsnorm ist der Sonn- und Feiertag, u.a. auch für den Berufskraftfahrer im Sinne des gewerblichen Gütervekehres. Entsprechende Aktivitäten bei Sport und Erholung am Sonn- und Feiertag stehen dem Fahrverbot entgegen und sind nicht mehr zeitgemäß.
"

Mich nervt das Thema schon seit ein paar Jahren und seit der Verkehrsministerkonferenz ist defakto nichts in der Richtung passiert. Es wird Zeit, dass hier eine entsprechende zeitgemäße Regelung umgesetzt wird, zumal die Lösung des Problems ja bereits einstimmig abgesegnet wurde.

Edit: wäre schön, wenn der Thread gepinnt wird. Den Link zum Mitzeichnen stelle ich bei Freischaltung ein.
« Letzte Änderung: Juni 24, 2011, 05:23:31 von Chrischan »

Offline reini71

  • Guru
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Re:Petition im Bundestag
« Antwort #1 am: Juni 23, 2011, 21:00:58 »
...das Thema ist wie du schreibst recht heikel. Wir hier bei uns mit unseren Offroadverein haben die gleichen Probleme. Obs nun Pickups mit WW oder kleinere LKW sind, die zu privaten oder Sportzwecken auch Sonn-und Feiertags zu Veranstaltungen unterwegs sind....aber,solange der Staat mit Sondergenehmigungen noch Geld verdient,wird sich grob nix ändern. Sone Pedition ist zwar interressant,aber die Zeit wird es bringen und vor allem zeigen. Der "Plakettenquatsch" z.B. war ja auch für mich der Grund,meinen Bus in einem Baujahr zu kaufen,wo dann "H" mit aufn Blech steht. Der Umwelt ist damit zwar auch nicht geholfen,aber noch hat man nen fahrbaren Untersatz,den nicht jeder hat
...der Umwelt zu liebe fahren wir mitn Bus...!!!

Chrischan

  • Gast
Re:Petition im Bundestag
« Antwort #2 am: Juni 23, 2011, 21:49:38 »
...sagen wir's mal so, die Kosten einer solchen Ausnahmegenehmigung rechnen sich nicht zum dahinter stehenden Verwaltungsaufwand. Ich hatte diesbezüglich einen regen Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Hauptsachbearbeiter der örtlichen Verkehrsbehörde der selbst über seine Schiene beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr eine entsprechende Anfrage hat laufen lassen, ob und wann in Thüringen die Beschlüsse ggf. per Erlaß vorab umgesetzt werden. Ich hatte seinerzeit gar keine Antwort als Privatperson erhalten, er wenigstens die Aussage des Ministeriums, dass es sich um ein Bundesgesetz handelt und Thüringen dieses nicht durch landesweite Erlasse aufweichen will wie bspw. NRW, Bremen oder Hamburg. Das ganze war 2008/2009, bisher ist auf Bundesebene dazu nix passiert.

Wenn man es schafft eine breite Front per online-Petition zu bekommen, kann man da ggf. den Stein wiedereinmal anstoßen und darum geht es. Im Prinzip ist o.g. Ausnahmekatalog ja bereits durch die Gremien abgesegnet nur leider nie umgesetzt worden und genau das will ich damit erreichen.

Persönlich habe ich ja neben dem Robur ja noch einen T3, der auch mal irgendwann wieder auf die Straße soll, dann auch ggf. am Weekend mit Anhänger und da wäre es eben schön, wenn das eben ohne Genehmigung ginge.

Zum Zeitpunkt des Gesetzes konnte sich doch einfach niemand vorstellen, dass privat genutzte Lkw zum Zwecke von Sport,- oder Erholungsfahrten genutzt werden und der heilige Sonntag sollte auch für den Berufskraftfahrer gelten (das soll er ja auch weiterhin)!

Chrischan

  • Gast
Re:Petition im Bundestag
« Antwort #3 am: Juli 05, 2011, 21:12:12 »
...eine weitere sehr interessante Petition zum mitzeichnen!

=> Petition 18396

Zu der von mir gestarteten Petition gibts noch nix neues...

Chrischan

  • Gast
Re:Petition im Bundestag
« Antwort #4 am: Juli 07, 2011, 09:19:14 »
...aber ab jetzt ist sie online.

ID 18504 => https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition

Attacke!!! ;D

Chrischan

  • Gast
Re:Petition im Bundestag
« Antwort #5 am: Oktober 31, 2011, 07:08:29 »
...kam wiedereinmal nix bei rum - schade!

@ Admin, kannste entsperren ;)

 

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