Danke erst ein mal an daniel für die geleistete Arbeit
Es ist noch an zu merken , das diese Vorschriften
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
Selbst wen man eine Eintragung beim Tüv und Co gemacht hat,kann es pasieren das die KFZ Zulasungsbehörde oder Ordnungsamt da einspruch erhebt.
Alles schon vor gekommen
ich hoffe das ich euch ein kleines bischen helfen konnte
Mfg Olaf