Hier nochmal ein Textausschnitt vom ADAC zu dem Thema:
Die Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge wird ab dem 1.3.2007 erleichtert: bisher brauchte ein Fahrzeug, das länger als 18 Monate stillgelegt war, eine Vollabnahme für die Wiederanmeldung. Mit der neuen Regelung ist dies nur bei Fahrzeugen nötig, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren. Ansonsten genügen eine neue HU und AU, wenn diese in der Zwischenzeit abgelaufen sind.
Achtung: durch die neue Regelung erlischt mit Stillegung auch das Kennzeichen. Möchte man sein Fahrzeug nur kurzfrstig abmelden und die bisherige Nummer auch nach der Wiederanmeldung nutzen, kann man sich sein bisheriges Wunschkennzeichen reservieren lassen
Generell werden bei der Wiederzulassung an Stelle des alten Fahrzeugbriefs und Fahrzeugscheins die neuen EU-Zulassungsbescheinigungen ausgehändigt.
Das bis Oktober 2000 ausgegebene Kennzeichen mit DIN-Schrift (ohne blaues Euro-Signet) ist natürlich ebenfalls weiterhin gültig. Bei Fahrten ins Ausland gibt es mit diesem Kennzeichen grundsätzlich keine Einschränkungen.