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Thema | 
   	danimilkasahne   As
  Beiträge: 1820 
Offline #1 
 
   
 | .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 10:25 Uhr | 
 quote: 
 ROBUR™ ist eine multifunktionelle Hohlkammerfaser. Diese Faser ist atmungsaktiv, elastisch und dämpft Druck und Stöße, durch die im Inneren der Faser eingeschlossenen Luftkammern optimal. Durch die aufwendige dreifädige Verarbeitung ist Robur™ sehr widerstandsfähig und reißfest. Die speziellen Robur™-Polsterungen schützen die schmerzempfindliche Achillessehne, den Rist, den Knöchel und vor allem das Schienbein vor Reibung und Hautabschürfungen.
 
  
 
 http://www.x-universe.com/x-socks/material.php?area=378
 
 ein wegen dem ™ nachdenklicher DMS.... Diese Nachricht wurde am 02.11.2003 um 10:29 Uhr von danimilkasahne editiert.
  http://www.skoda-auto.com/global/100/home/ 
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admin Gast
 
  | RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 14:18 Uhr | 
 ich geh mal davon aus, dass es das fahrzeug robur schon länger gibt... | 
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admin Gast
 
  | RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 14:19 Uhr | 
 gibt es unter den roburfahrern eigentlich einen rechtsanwalt, der das mit den namensrechten mal erläutern, bzw. auch klären kann??? | 
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alex Gast
 
  | RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 08.11.2003 um 13:19 Uhr | 
 Das bedeutet eigentlich, dass ein Produkt mit dem Namen Robur nicht mehr ohne Weiteres auf den Markt gebracht werden kann. Und ich glaube kaum, dass FBZ den Namen schützen hat lassen.  | 
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  	andre   Mitarbeiter
  Beiträge: 684 
Offline #5 
  wer später bremst ist länger schnell ... 
 | RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 08.11.2003 um 19:05 Uhr | 
 nicht ganz richtig 
 die regelungen bezüglich tm oder r sind vielseitig und stark verworren 
 der name robur kann als name , oder als definition sowie bezüglich einer bestimmten sache oder kategorie geschützt werden 
 so muss man z.b. den namenszug robur , sowie die schriftart und  den bereich (also hier fasern) und das logo einzeln teuer schützen 
 das fzg. zum beispiel trifft darauf nicht zu , genausowenig das logo noch die schriftart 
 also legitim und ohne probleme für das fbz 
 
 
 als beispiel :
 unsere gut NADDEL (nadja abdel farag) hat ihren namen NADDEL geschützt 
 der gute dieter hat den namen NADDEL genutzt "anstecknaddel"
 daraufhin wurde per einstweilige verfügung diese bezeichnung verboten (weil name geschützt)
 naddel ist damit aber nicht durchgekommen , weil sie die bezeichnung NADDEL nicht für den bereich molkerei etc mit schützen lassen hat 
 deswegen darf dieder wieder naddeln 
 NA sinn gemerkt ??? | 
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