...(Aus den Gründen: Ein Fahrtenbuch hat Bedeutung für die
Bewertung von Nutzungsentnahmen bei Pkw des Betriebsvermögens. Ein Beweis des ersten Anscheins trägt der allgemeinen Lebenserfahrung Rechnung. Liegt ein solcher Erfahrungssatz vor, so obliegt es dem nicht beweisbelasteten Beteiligten, einen vom gewöhnlichen Verlauf abweichenden Gang des Geschehens substantiiert darzulegen. Auch bei Prüfung der Frage, ob ein Betriebs-Pkw privat genutzt wurde, können
im Rahmen der Tatsachenwürdigung die Grundsätze des Anscheinsbeweises anwendbar sein. ...
RE: no comment geschrieben am 05.04.2005 um 22:04 Uhr
Tja Toni, das habe ich auch gedacht. Ich weiß zwar jetzt worum es geht, aber verstanden was der "Beweis des ersten Anscheins"
ist, habe ich immer noch nicht. Zufällig Juristen unter uns?