RE: Neues zu Ebay und Co. geschrieben am 19.08.2005 um 14:51 Uhr
Sehr interessant!!
Aber: Hiermit gewinnt die Aussage "Artikel zurückgezogen weil zerstört" beträchtlich an Bedeutung. Denn wer beginnt einen Rechtstreit wenn Art. möglicherweise tatsächlich Zerstört?!! Ich denke kein Gericht gäbe dem Bieter recht wenn die Aussage
der Warheit entspricht.
Und diesen Spruch hab ich in letzter Zeit schon ein paar mal gelesen.