RE: bei ebay geschrieben am 20.01.2005 um 12:50 Uhr
und wieder einer mit sperren
irgentwann kauf ich mal son ding , und verklag danach den vorbesitzer auf vortäuschung falscher tatsachen
und genau das tut er
und nix hier von wegen hab ich nicht gewusst ... unwissenheit schützt vor strafe nicht
das geht mir langsam aufm sack
ingo (ohne pw) Gast
RE: bei ebay geschrieben am 20.01.2005 um 13:52 Uhr
"Bei einen Verkaufswert ab 200 € übernehme ich die Ebaygebühr darunter trägt sie der Käufer"
scheint sich mit den ebay regeln nicht auszukennen. wenne er die ebay gebühren rausholen will, dann soll er eein höheres startgebot setzten.
seine mich seite:
"Bei Wiederruf eines Auftrags werden 5% Gebühren vom Auftragswert Fällig Wiederruf Schriftlich innerhalb von 1 Woche"
da er anscheinend händler ist, kann er das knicken: 14 tage rückgaberecht ohne gebühren!
solche leute gehen einmen bei ebay echt auf den keks.