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alex71691   Member
Beiträge: 429
Offline #1
| Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 08.03.2002 um 14:02 Uhr |
Heute hatte ich ein "interessantes2 gespräch mit zwei Männern in grün. Es ging um die Rundumleuchten und die Aufschrift "Feuerwehr". Die wollen prüfen, ob das erlaubt ist, auch wenn der TÜV das OK gab. Mal sehen, was draus wird.
Alex, Freiberg a.N.
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andre  Mitarbeiter
Beiträge: 684
Offline #2
wer später bremst ist länger schnell ...
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 08.03.2002 um 15:18 Uhr |
du mußt sie abdecken |
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manfred   Member
Beiträge: 442
Offline #3

Es geht weiter mit neuem Robi
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 08.03.2002 um 23:42 Uhr |
Stimmt leider abdecken ---- oder ahndelt es sich um ein Fahrzeug das als oldtimer zugelassen ist -- auf jedenfall das martinshorn abklemmen und die Lichter unschädlich machen ( nimm die Birnen raus ) sonst kannst Du eine Anzeige wegen anmaßung Hoheitlicher Aufgaben bekommen. Und das wird von RP beim Landgericht beantragt und in 99% der Fälle wird dem stattgegeben. Also ....... SCH....    
Der Robi ist da das schrauben geht los....
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alex71691   Member
Beiträge: 429
Offline #4
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 09.03.2002 um 12:21 Uhr |
Ich habe mich zu einer Lösung des Problems entschieden, bevor die Grünen mir zu nahe kommen Aus "FEUERWEHR" wird ein FEIERWERK" und die Leuchten mach ich unbrauchbar indem ich die birnen entferne. Hoffe, das reicht. Bilder mit dem neuen Aufschrieb gibt´s bald auf meiner Seite http://www.alexjung.de/flori001.htm    
Alex, Freiberg a.N.
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TPW-Dresden Forumnewbie
Beiträge: 21
Offline #5
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 11.03.2002 um 22:22 Uhr |
Die Änderung der Beschriftung sollte ausreichend sein, denoch könnte es Probleme mit den Rundumleuchten geben.
Welche Fahrzeuge mit blauen Kennleuchten ausgerüstet sein dürfen ist im Paragraph 52 Abs.3 der StVZO beschrieben.
In ihm steht: "Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein...".
Als "ausgerüstet" kann man die bloße Montage der Leuchten bezeichnen.
Damit will ich sagen, dass bei einer Kontrolle der Polizei oder ähnlichem, der Beweis der Funktionslosigkeit unter Umständen nicht ausreichend ist.
Solltest Du interesse am gesamten Gesetzestext haben "Maile" ich Dir gern ein Exemplar zu. |
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Robur Freunde Striegistal [Daniel]  Member
Beiträge: 128
Offline #6
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 12.03.2002 um 15:21 Uhr |
Ist eine Änderung der Beschriftung denn überhaupt notwendig? Ich habe auch eine Feuerwehr und wollte gern mit der normalen "Feuerwehr" Schrift rumfahren. gibts da auch solch strenge Vorschriften wie beim Blaulicht. Ddas Blaulicht nicht jeder haben sollte kann ich ja verstehen aber warum das mit der Schrift? |
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andre  Mitarbeiter
Beiträge: 684
Offline #7
wer später bremst ist länger schnell ...
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 12.03.2002 um 19:05 Uhr |
das feuerwehr kann bleiben
aber nicht die blauen lichter
ich habe sie abgedeckt, und damit waren sie nur gerade so zufrieden
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alex71691   Member
Beiträge: 429
Offline #8
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 12.03.2002 um 22:42 Uhr |
Laut Auskunft unserer Polizei sei das mit der Aufschrift auch nicht zulässig. Das Problem hatte ich bereits mit einem Rotkreuz-fahrzeug, da musste ich auch die Aufschrift entfernen.
Es geht soweit, dass die freiwillige Feuerwehr den Schriftzug "Feuerwehr" wie er auf meinem Ello ist, extra beantragen muss und nur bekommt, wenn es keine Berufsfeuerwehren im Ort gibt. Im Klartext ist es also Sch...
Alex, Freiberg a.N.
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manfred   Member
Beiträge: 442
Offline #9

Es geht weiter mit neuem Robi
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 12.03.2002 um 23:27 Uhr |
SCHade Alex aber wie ich schon geschrieben habe gibt es die Ausnahme nur für Oldtimer -- so ca. 30 Jahre warten dann kannst Du auf den LO Feuerwehr schreiben Blaulicht und Martinshorn installieren Alles dann gestattet. Wie gesagt SCH.....
Gruß Manfred
P.S. wirf den kram Blaulichter Martinshorn aber nicht weg da könnten wir ins geschäft kommen da ich eine genehmigung habe......
Der Robi ist da das schrauben geht los....
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tim   Member
Beiträge: 461
Offline #10
rastlos
| RE: Feuerwehraufschrift und Leuchten geschrieben am 13.03.2002 um 21:46 Uhr |
Der Andre kann Dir allerdings bestaetigen, dasz es Situationen gibt, in denen die Feuerwehr eine gewisse NArrenfreiheit zulaeszt. Und die Bullerei gar nichts mehr versteht.
Allerdigns geht das wohl nur in Limbach. Ich habe die Leuchten bei meiner (Benz-) Feuerwehr auch abmontiert. |
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