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robin Gast
| Hängerkupplung und Co. geschrieben am 22.03.2002 um 11:23 Uhr |
Bei meinem Mehrzweck(LO3000 FR3-M/MZ) steht im Brief:
"Für Anhängerbetrieb sind nur Einachsanhänger zugelassen, welche in Transportlage eine im Fahrbetrieb horizontale Fahrgestelllage aufweisen!"
-Nun heist das nur Einachsanhänger, oder bezieht sich diese Beschränkung nur auf solche und ich darf auch Mehrachsanhänger dran hängen?
-die zul. Anhängelast beträgt nur 750kg, kann ich die erhöhen lassen(wie weit), ohne große Motor/Bremsumbauten
-wo und wie habt ihr eine Kugelkopfkupplung (in PKW-Höhe) dran gebastelt, ich hab eine abnehmbare von einem Jeep(2000kg), kann ich da was selber ranschweißen oder gibts da besondere Auflagen
Besten Dank für alle Tips im VORRAUS!!
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Peter (der mit den...)    Mitarbeiter
Beiträge: 643
Offline #2
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 22.03.2002 um 12:55 Uhr |
In Bezug auf die Anhängerproblematik bin ich nicht aussagefähig.
Bei Umbauten an der Kugelkupplung würde die Bauartgenehmigung/Baumusterprüfung erlöschen. Es ist wäre dann ein neues Gutachten/Abnahme nötig. Dazu gehören die Bauteilberechnungen und der Nachweis, das z.B. Schweißarbeiten von einem autorisierten Fachbetrieb durchgeführt wurden.
Es gab aber eine (serienmäßige) Kugelkupplung beim Bus.
Peter
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dirk Gast
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 23.03.2002 um 00:04 Uhr |
ALKO bietet Hänger mit verstellbarer Höhe für die Hängerkupplung an. |
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robin Gast
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 23.03.2002 um 11:06 Uhr |
Ich möchte aber nun mal "normale" PKW-Anhänger anhängen und brauche ne Kugelhupfkupplung in PKW-Höhe an meinem Aggregat! Ich würde aber auch gern mal wissen wollen, ob ich auch Mehrachser anhängen darf! Na gut, da muss mir halt ein Schmied was schweißen und die Dekra das Ding abnehmen(wird schon schief gehen !
Mich würde aber auch das mit der zulässigen Anhängelast interessieren, ob ich die auch erhöhen lassen kann(natürlich mit auflaufgebremsten Anhänger)! Den mal erhlich, 750kg ist nicht gerade viel(mein Variant hat 1,2to Anhängelast bei 75PS!!!!!)!
Hat den Keiner von euch ne Hängerkupplung am Kasten- oder Mehrzweck-Ello????? |
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Robur Freunde Striegistal [INGE] Junior Member
Beiträge: 79
Offline #5
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 23.03.2002 um 11:12 Uhr |
von Westfalia glaube ich gibt es eine Kugelkopfkupplung die man irgendwie ändern die kostet allerdings ne menge Geld. Diese Kupplung kannst du so einstellen das du PKW anhänger am Robur ziehen. Bei uns am Bus ist original ne Kugelkopfkupplung dran aber die ist in einer irrsinnigen höhe angebracht so das man sie nicht nutzen kann.
hoffe das hilft dir weiter
Gruß Inge
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robin Gast
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 26.03.2002 um 17:03 Uhr |
Nun das Westfaliateil hab ich online nicht gefunden!
Jetzt hab ich doch im Robur-Onlinehandbuch gelesen, das die Anhängelast bei Kugelkopfkupplungen(org. Bus?) 750kg beträgt, bei Hakenkupplung(NVA nehm ich doch mal an) 2,1to(wenn ich mich nicht irre) und bei normaler Klauenkupplung 2,6to (auflaufgebremst)!?!?!?!
Langsam seh ich da nicht mehr durch, gelten den diese Werte für alle LO-Typen oder nur für LO-"LKW" also nicht Bus/Kasten/MZ)? Ich will doch nur eine Kugelkopfkupplung in PKW-Höhe mit Anhängelast von 2to(gern auch mehr )!
Eine normale Klauenkupplung geht nicht ran, da müsste ich hinten was wegflexen und die Kupplung auch kopfunter(ob das zulässing ist?) montieren, weil die hinteren Flügeltüren zu tief sind!
Weiß denn hier keiner was zu dieser Problematik?
PS: ich hab evetl. eine serienmässige passende AHK gefunden, wird aber noch nix verraten(muss erst mal checken obs denn auch wirklich so dran geht!)    |
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TPW-Dresden Forumnewbie
Beiträge: 21
Offline #7
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 26.03.2002 um 19:19 Uhr |
Hallo robin,
Bei ungebremsten Einachsanhängern gilt grundsätzlich das sie halb so schwer wie die Fahrzeugleermasse (Fahrzeugschein Nr.:14), jedoch nicht schwerer als 750kg Gesamtmasse sein dürfen.
Sollten vom Fahrzeug- oder Kupplungshersteller keine Beschränkungen bezüglich der Anhängelast bestehen, kann theoretisch die Masse des gebremsten Anhängers so groß wie das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein Nr.:15) des Zugfahrzeugs sein.
Die oben genanten Werte für die Hakenkupplung (2,1t) bzw. Klauenkupplung (2,6 t) beziehen sich auf einen gebremsten Anhänger.
Was steht den im Fahrzeugschein unter Nr.:28; 29? |
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robin Gast
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 26.03.2002 um 22:44 Uhr |
Betreff Fahrzeugschein Nr.28/29: Gute Frage - nächste Frage!
Ich hab doch keinen, das Ding ist noch nicht zugelassen und seit 1991(!!) stillgelegt! Ich hab nur den (DDR-)Brief! Und dort steht unter Nr.2d, bei Anhängelast nur 750kg drin, das wars! Also nichts angegeben ob auch für gebremste Anhänger(ist aber unwahrscheinlich)! Außerdem hat er ja noch keine AHK dran, die will ich ihm ja erst verpassen(nur deshalb brauch ich ja die Daten)! Hilfreich wäre natürlich eine Kopie von einem Fahrzeugschein mit AHK, zwecks zul. Anhängelasten bei gebr. u. ungebr. Hängern, etc.!
Aber trotzdem erst mal vielen dank für die Auskünfte!  |
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olaf und bärbel Gast
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 27.03.2002 um 00:20 Uhr |
hallo leute
ich habe hier eine betriebsanleitung und in der steht unter allgemeine fahrzeugdaten
zulässige anhängelast gebremst 2100kg
redaktionsschluß 31,5,89
im reparaturhandbuch steht wieder völlig anders
BK63 1anhänger auflaufgebremst max 2600 gesamtmasse
hk68 1anhänger auflaufgebremst max 2100kg gesamt
kugelkopf 1 einachsanhänger max 750kg
nun soll einer mal sagen was es währe nicht definiert worden wie und was
bei westfalia bekommt man die kugelkupplung universal für alle fahrzeugtypen mit einer anhängelast von 2500kg und die passen auch an den robur preis von 2001 ca. 400-500dm mit abe
also zulassungsfertig und vom tüv abgesegnet
gruß olaf/erfurt |
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ralf  Member
Beiträge: 200
Offline #10
| RE: Hängerkupplung und Co. geschrieben am 27.03.2002 um 09:21 Uhr |
der udo (s.datenbank) hat eine kugelkopfkupplung an seinem mehrzweck. kannst ihn ja mal nach seinen erfahrungen fragen...
robur...ewige baustelle...
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