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  Peter (der mit den...)
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#1


Neues vom Gesetzgeber geschrieben am 14.10.2002 um 09:15 Uhr

Moin, Moin,
ganz kurz ein paar Info`s von unserer Tagung, was sich zur Zeit in Punkto HU, AU und Fahrzeugdokumente tut: Es wird an einer Harmonisierung bestehender EU-Regelungen gearbeitet.
1. Ab 2004 wird die AU an die HU gekoppelt
2. Es ist vorgesehen, ab 2006/10 die HU jährlich für alle Altfahrzeuge durchzuführen (Grund ist die gestiegene Unfallhäufigkeit von Fahrzeugen älter 6 Jahre wegen mangelnder Wartung).
3. Ab 6. Kfz-Lebensjahr wird die HU jährlich durchgeführt (Grund siehe oben).
4. Ab 2004 gibt es neue Fahrzeugdokumente. Diese haben das EC-Kartenformat mit eine Chip, auf dem neben allen Fahrzeugdaten auch anderes festgehalten wird: z.B. welche Software wurde verbaut, gibt es Manipulationen (Chiptuning)... Der Prüfer sieht dann sofort ob es Änderungen gab und ob die Betriebserlaubnis noch besteht.
Es betrifft zwar nicht in jedem Punkt unsere Fahrzeuge, aber gut zu wissen was auf einen zukommt - billiger wird jedenfalls nicht.

Peter

admin
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RE: Neues vom Gesetzgeber geschrieben am 15.10.2002 um 21:33 Uhr

abgesehen davon, dass ich mit meinen fahrzeugen sowieso jährlich zum tüv muss und der robur tatsächlich auch ohne softwäre und chips läuft macht mir das recht wenig sorgen... solange keiner an dem bestandsschutz rüttelt ist die welt für unsere fahrzeuge ja in ordnung ))