Feuerwehraufschrift geschrieben am 01.07.2004 um 14:20 Uhr
Ich war Gestern zum Vollgutachten, wegen der Oldtimerzulassung. Als Auflage bekam ich,das das Wort Feuerwehr abzudecken sei. Hast jemand
etwas schriftliches, wo drinnen steht das es als Werbung zählt? Ich habe soetwas irgendwann gelesen.
RE: Feuerwehraufschrift geschrieben am 01.07.2004 um 14:45 Uhr
...ich glaube es geht um die Verwechslungsgefahr - ich erinnere mich Dunkel an Abdeckung mit Magnetschieldern als Auflage im Fzg. Schein ...find diese Stelle aber nicht mehr
quote:Zitat von danimilkasahne: ...ich glaube es geht um die Verwechslungsgefahr - ich erinnere mich Dunkel an Abdeckung mit Magnetschieldern als Auflage im Fzg. Schein ...find diese Stelle aber nicht mehr
RE: Feuerwehraufschrift geschrieben am 01.07.2004 um 22:12 Uhr
Bei mir durfte es dran bleiben. Als einziges steht in der Zulassung das das Blaulicht abgedeckt werden muß, aber das mache ich eigentlich nie und es hat auch noch niemanden gestört.
RE: Feuerwehraufschrift geschrieben am 02.07.2004 um 09:20 Uhr
genau, bei mir hat auch keiner was gesagt. das blaulicht darf wohl offen bleiben, wenn man ne schriftliche einladung zu nem treffen hat. aber wie gesagt, wollte noch keiner sehn.
RE: Feuerwehraufschrift geschrieben am 02.07.2004 um 12:12 Uhr
im maggi-deutz forum (hier) wurde das thema ziemlich tiefgreifend beschrieben. einfach mal die suchfunktion bemühen (ist aber etwas fummelig da was zu finden).