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  Flint
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#1


Zulassungsprobleme geschrieben am 02.11.2004 um 22:39 Uhr

Ich habe mir einen Wunsch erfüllt und einen LO angeschafft. Ist ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug, womit auch schon die Probleme anfangen. Das Fahrzeug ist abgemeldet, der Brief ungültig. Ist noch kein Oldtimer. Neben den üblichen Sachen wie abbau von Blaulicht u.s.w. will die Dekra auch die Sitzplätze nicht mehr zulassen. Laut altem Brief 9. Das gilt sowohl für die hinteren Sitzbänke (Ladefläche) als auch für die Notsitze. Kann man dagegen etwas machen?
Diese Nachricht wurde am 02.11.2004 um 22:42 Uhr von Flint editiert.

A.L.

  ottobartlos
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#2



Schwergewichtig
RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 02.11.2004 um 23:20 Uhr

das ist schlecht ,wenn es kein Oldtimer ist mußt du auf jeden Fall die Sondersignalanlagen(Sireene Blaulicht)entfernen Die Sitzbänke auf der Ladefläche kannste dann auch vergessen also im Höchstfall nur noch 4 Plätze incl.Fahrer. Ansonsten mußt du mit dem Fahrzeug durch eine Vollabnahme evt. mit Flensburg wegen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sprechen (bin mir da aber nicht so sicher,da du ja einen Brief hast,wenn auch ungültig) auf jeden Fall .....VIEL GLÜCK

da schraubt man http://www.bartlos.de/ http://www.otto-kathrin.de/

  neokat
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#3


RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 10:38 Uhr

also bei meinem sind sind die hinteren sitze auch nicht eingetragen, lediglich die vorn, macht 4, mir reichts hin und das alles ohne gurte !

gruß aus der börde

  ast
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#4



RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 15:04 Uhr

Mit der Ladefläche weiß ich nicht. Bei den Notsitzen
gibt es normalerweise keine Probleme. Geh mal zum ADAC
die haben eine Rechtsabteilung. Ich meine hier irgendwo
gelesen zu haben das die Fahrzeuge die in der DDR zugelassen
waren auch so in der BRD zugelassen werden müssen. Stichwort
Wiedervereinigungsvertrag. Aber ohne Gewähr, besser beim ADAC nachfragen.

Klaus

  krise
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#5


RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 16:17 Uhr

hhmmm...wie willst du das ding nutzen? also ich hab den auf 07er und da stehn 10 sitzplätze drin glaub ich und die lichter bleiben auch dran...so ist das zumindest bei uns. macht ja jeder landkreis anders.

krise

  robert
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#6



Oschatzer Roburfreunde
RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 17:09 Uhr

Im ehemaligen DDR Gebiet dürfte die Eintragung bis 9 Sitze eigentlich kein Problem sein. es gibt da eine Art Bestandschutz. Was darüber ist, fällt ja unter Personenbeförderung und da ist eine vieteljährliche Sicherheitsprüfung Pflicht. (zu teuer) Eine Feuerwehr jüngeren Datums ist unter Lkw auch ziemlich kostenintensiv , da sie sich auch schlecht ablasten lässt. Günstiger ist da ein Alter über 20 Jahre mit H oder 07er Kennzeichen.

Ralf

  ottobartlos
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#7



Schwergewichtig
RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 20:29 Uhr

Das Problem ,so wie ich das erkannt habe ,ist, das der Brief entwertet ist und somit eine Vollabnahme nötig wird. Somit wird Folgerichtig das Fahrzeug so behandelt,als würde es eine Neuzulassung sein,und somit muß es auch die derzeitige STvzo erfüllen. Mit anderen worten ,hier greift kein Einigungsvertrag. Anders verhält es sich mit historischen Fahrzeugen, die zur demonstration und historienpflege bzw.Traditionspflege dienen.Hier kann auf Antrag eine Einstufung in diese Kategorie erfolgen. Vorrausetzung hierbei ist jedoch fast 100% Autenzität .
Auskunft meines Tüvers (aus dem Osten)

da schraubt man http://www.bartlos.de/ http://www.otto-kathrin.de/

  ottobartlos
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#8



Schwergewichtig
RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 20:31 Uhr

es gibt natürlich ne andere Variante. Du besorgst dir "passende Papiere" also nicht entwerteten Brief oder "älter als 25 Jahre Brief"

da schraubt man http://www.bartlos.de/ http://www.otto-kathrin.de/

  danimilkasahne
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#9



RE: Zulassungsprobleme geschrieben am 03.11.2004 um 20:36 Uhr

@Otto ..ich ach mal Du irrst bei §21 Vollabnahme bleibt das Datum der Erstzulassung bestehen und auch die daraus resultierenden Rechte/Pflichten incl. Einigungsvertrag - ausnahme Fzg. ist zwar alt war aber noch nie zugelassen


... bitte meine Irrtümer berichtigen....


Diese Nachricht wurde am 03.11.2004 um 20:41 Uhr von danimilkasahne editiert.

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  danimilkasahne
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#10



RE: geschrieben am 03.11.2004 um 20:59 Uhr

quote:
Zitat von http://www.tuev.de:
Vollgutachten
gem. § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?

Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war länger als 18 Monate abgemeldet.

Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Wer kann ein Vollgutachten durchführen?

Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.

Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.

Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie

Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.

Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.

Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.


http://www.skoda-auto.com/global/100/home/