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carlimero   Member
Beiträge: 318
Offline #1
jetzt 40, immer noch verh.,3Ki., aber spleeniger denn je!
| Dachgallerie mit Licht? geschrieben am 07.03.2005 um 23:09 Uhr |
Hallo!
Eigentlich wollte ich meinem Ello eine Dachgallerie mit 4 Scheinwerfern spendieren. Allerdings sagen allemöglichen Leute völlig unterschiedliche Dinge darüber:
1. Sind jetzt eigentlich Scheinwerfer auf dem Dach zulässig oder nicht?
2. Es fahren jedemenge LKW damit rum, sind die alle ohne TÜV?
3. Weiß von Euch jemand, falls es überhaupt zulässig ist, wie die Dinger dann montiert werden müssen?
Grüße
Carlimero
Der Ello ist ein Traumauto...egal ob Traum oder Albtraum!
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scania  Member
Beiträge: 163
Offline #2

| RE: Dachgallerie mit Licht? geschrieben am 07.03.2005 um 23:33 Uhr |
Hallo Bernhard
normalerweise gibt es einen Lux Wert der nicht überschritten werden darf. Das hat mir einmal mein TÜV Mensch gesagt. Dieser Wert ist so berechnet, das er bereits mit den meisten Hauptscheinwerfern erreicht wird. Mit Zusatzscheinwerfern kann dieser Lux Wert also bereits überschritten sein. Im Normalfall sind jedoch 1 Paar Fernscheinwerfer sowie 1 Paar Nebelscheinwerfer zulässig. Alle weiteren Angebauten Scheinwerfer sollten als Arbeitsscheinwerfer geschaltet und deklariert werden. beim Anbau der Scheinwerfer muß lediglich darauf geachtet werden das sie den Ausstrahlungskegel der Hauptscheinwerfer nicht überschreiten. Die Anbauhöhe unterliegt keinen Vorschriften.
jh
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Kapitaen Kuhnke  Mitarbeiter
Beiträge: 590
Offline #3
| RE: Dachgallerie mit Licht? geschrieben am 08.03.2005 um 00:13 Uhr |
Ja! Das gleiche habe ich auch gehört...von einem Bekannter, der sich dafür interessiert hat, und auf seinem WOMO auch sowas anbringen wollte!
Robur? Ich rauche West!
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roburfreak   Member
Beiträge: 409
Offline #4

gott ist seltsam
| RE: Dachgallerie mit Licht? geschrieben am 08.03.2005 um 11:31 Uhr |
ich kenn einen ello,
der hat keine Rückfahrscheinwerfer, was ja durchaus nicht unüblich ist.
dafür hat er aber hinten oben zwei 55W halogen-scheinwerfer drin,
die werden bei bedarf halt angeschaltet.
geht als arbeitslicht durch..
man will doch was sehen, wenn man nachts was hinten einladen muss..
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im zweifelsfalle mal in die StVZO reinschauen..
dort is das doch alles erklärt..
(und dann nmal mitm Taschenrechner und irgendwelchen Tabellen bissl rechnen..) Diese Nachricht wurde am 08.03.2005 um 11:33 Uhr von roburfreak editiert.
DON'T kernel PANIC. & bin nicht mehr so oft im Forum. so.
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ralph  Administrator
Beiträge: 2688
Online #5

Der Webmaster...
| RE: Dachgallerie mit Licht? geschrieben am 10.03.2005 um 20:47 Uhr |
scheinwerfer, fernlicht und bis zu vier zusatzlichtern meine ich... beim rallye-ello war der tüv mit den beiden scheinwerfern auf dem dach zufrieden...
hella verkauft die soviel du haben möchtest und liefert die passenden verdunklungen dafür, die dann im öffentlichen straßenverkehr angebracht werden müssen... aber die brauchst du eigentlich nur, wenn du zum tüv fährst...
fernweh :-)
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