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JensB Gast
| Zulassung der "feuerwehr" als Oldi geschrieben am 27.09.2005 um 17:57 Uhr |
Hallo an alle Feuerwehr-Oldtimer!
Eben hatte ich ein Gespräch mit einem TÜV-Mann der mir sagte ich bekäme meinen Feuerwehr-Robur nicht als Oldtimer angemeldet.
Begründung: (aus Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, $19 Absatz 2a:
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, der Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
Wer hat denn seine Feuerwehr/ NVA oder Volkspolizei als Oldtimer zugelassen bekommen und was musstet ihr am Fahrzeug ändern?
Gibt es da eine andere Textstelle die dies evt wieder umgeht?
Wer kann mir helfen ???
Grüße Jens Diese Nachricht wurde am 27.09.2005 um 17:58 Uhr von JensB editiert. |
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pet - R  Member
Beiträge: 104
Offline #2

| RE: Zulassung der geschrieben am 27.09.2005 um 18:46 Uhr |
Hallo Jens,
also so wie ich das sehe, hat ja hier das eine nichts mit dem anderen zu tun.
In diesen Paragraphen steht ja nur, daß du als Otto-Normalverbraucher kein "Katastrophenfahrzeug" angemeldet bekommst.
Du brauchst also einen neuen Brief, und den bekommst du nur mit einer TÜV-Vollabnahme. Und da steht dann drinnen "LKW mit Spriegel und Plane".
Zwar bin ich da nicht so firm, aber eier Anmeldung als Oltimer dürfte dies keinen Abbruch tun. Voraussetzung hierfür ist doch nur, daß er die 30 Jahre vollendet hat und im Orginalzustand ist.
Aber keine Angst, ein Katastrophenfahrzeug bleibt der Robur auch mit neuen Brief
Peter |
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manfred   Member
Beiträge: 442
Offline #3

Es geht weiter mit neuem Robi
| RE: Zulassung der geschrieben am 28.09.2005 um 05:48 Uhr |
Leider hat Pet-r recht für Privatleute gibt es keine zulassung als Feuerwehr. Aber du kannst folgendes versuchen.
1 In Zittau Dir eine Bescheinigung holen das das KFZ 30 Jahre alt ist und als Feuerwehr ausgeliefert wurde.
2. Kba Anfrage machen ob es für das Fahrzeug einen Westbrief schon mal gab.
3. Zu ener Tüv stelle gehen (nicht zu der bei der Du schon warst) und nachfragen das Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug Historisch zuzulassen. Dabei ist zu beachten das dann aber auch die Feuerwehrtechnische Beladung vorhanden sein muss.
4. Blaulichter müssen abgedeckt sein und dürfen dann nur an den Treffen im stand zu sehen sein bzw in einem Korso bei
5. Viel Glück
Der Robi ist da das schrauben geht los....
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headmaster    Mitarbeiter
Beiträge: 589
Offline #4

| RE: Zulassung der geschrieben am 28.09.2005 um 13:28 Uhr |
Hallo ihr
Also ich hatte keine Problem mit der Feuerwehr. Meiner ist auch noch nicht ganz 30 JAhre und die Beschrifzungen Horn und Blaulichter sind alle dran. Nur hinten ist keine Beladung drauf. Aber sonst gab es keine Problem. Als ich ihn als Oldtimer zugelassen habe hatte er auch noch TÜv und so, da gab es auch keine Probleme. In dem Roten Zulassungsschein steht nur drin das die Blaulichter abgedeckt werden sollen. Aber ich glaube das hängt mit dem ganzen Zulassen und so auch immer sehr davon ab wo man wohnt und von den Leuten auf den Ämtern.
Also wie gesagt, ich hatte da keine Probleme, dafür hat der Lo jetzt warscheinlich Lagerschaden im Motor. Das ist dann ein Problem
mfg Toni Kernchen
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