Robur - Forum » Kuriositäten » .. mal eine neue Seite des Ello (1)

Author Thema
  danimilkasahne
As

Beiträge: 1820
Offline
#1



.. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 10:25 Uhr

quote:

ROBUR™ ist eine multifunktionelle Hohlkammerfaser. Diese Faser ist atmungsaktiv, elastisch und dämpft Druck und Stöße, durch die im Inneren der Faser eingeschlossenen Luftkammern optimal. Durch die aufwendige dreifädige Verarbeitung ist Robur™ sehr widerstandsfähig und reißfest. Die speziellen Robur™-Polsterungen schützen die schmerzempfindliche Achillessehne, den Rist, den Knöchel und vor allem das Schienbein vor Reibung und Hautabschürfungen.



http://www.x-universe.com/x-socks/material.php?area=378

ein wegen dem nachdenklicher DMS....
Diese Nachricht wurde am 02.11.2003 um 10:29 Uhr von danimilkasahne editiert.

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

admin
Gast

RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 14:18 Uhr

ich geh mal davon aus, dass es das fahrzeug robur schon länger gibt...

admin
Gast

RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 02.11.2003 um 14:19 Uhr

gibt es unter den roburfahrern eigentlich einen rechtsanwalt, der das mit den namensrechten mal erläutern, bzw. auch klären kann???

alex
Gast

RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 08.11.2003 um 13:19 Uhr

Das bedeutet eigentlich, dass ein Produkt mit dem Namen Robur nicht mehr ohne Weiteres auf den Markt gebracht werden kann. Und ich glaube kaum, dass FBZ den Namen schützen hat lassen.

  andre
Mitarbeiter

Beiträge: 684
Offline
#5


wer später bremst ist länger schnell ...
RE: .. mal eine neue Seite des Ello geschrieben am 08.11.2003 um 19:05 Uhr

nicht ganz richtig
die regelungen bezüglich tm oder r sind vielseitig und stark verworren
der name robur kann als name , oder als definition sowie bezüglich einer bestimmten sache oder kategorie geschützt werden
so muss man z.b. den namenszug robur , sowie die schriftart und den bereich (also hier fasern) und das logo einzeln teuer schützen
das fzg. zum beispiel trifft darauf nicht zu , genausowenig das logo noch die schriftart
also legitim und ohne probleme für das fbz


als beispiel :
unsere gut NADDEL (nadja abdel farag) hat ihren namen NADDEL geschützt
der gute dieter hat den namen NADDEL genutzt "anstecknaddel"
daraufhin wurde per einstweilige verfügung diese bezeichnung verboten (weil name geschützt)
naddel ist damit aber nicht durchgekommen , weil sie die bezeichnung NADDEL nicht für den bereich molkerei etc mit schützen lassen hat
deswegen darf dieder wieder naddeln
NA sinn gemerkt ???