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drehrumbum
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 12.02.2006 um 17:40 Uhr


kann hier jemand erklären warum man wochentags in finsterer nacht einen lo überführen muß?
wir machen sowas am wochenende bevorzugt samstag nachmittag
das hat den vorteil das die herren in grün in dresden, cottbus,leipzig, aue usw.die caoten abschirmen sind und damit die strassen frei .und wenn es knifflich wird rufe ich die w50 oder lo kumpel an damit einer zeit zum helfen hat.
kann die aktion etwas überstürzt und nicht zu ende gedacht gewesen sein ?
wir haben hier mittlerweile 24 lo quer durch die lausitz geschleppt .das sind keine 5 min aktionen in der regel sind die bremsen fest die reifen platt kein licht usw.
2 schleppstangen sind verbogen und und und ...
und es war immer am tag was wir bis heute noch nicht wissen ist muß an das geschleppte fahrzeug auch ein kennzeichen oder nicht?

  andrehh
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#22


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 12.02.2006 um 18:20 Uhr


Moin,

zum Schleppen braucht man eine behördliche Schleppgenehmigung. Soetwas ist als Privatperson kaum zu bekommen.

Abschleppen darf jeder. Aber nur Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum, die liegengeblieben sind. Und Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum sind, benötigen natürlich ein Kennzeichen und müssen zugelassen sein (bzw Kurzzeitkennzeichen oder §49 etc.).


Gruß
AndréHH

Umwege erhöhen die Ortskenntnis

wallner
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 13.02.2006 um 20:07 Uhr

Grüße ..Schleppen bedeutet zusätzlich auch ,das auch ein paßender Führerschein benötigt wird..Fahrzeug mit 4 Achsen bedeutet für den Fahrer des Zugfahrzeugs auf jeden Fall einen LKW Führerschein. Der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs braucht auch einen Führerschein (je nach Fahrzeuggröße) Beim abschleppen im Notbetrieb braucht der Fahrer des gezogenenFahrzeugs gar keinen Schein...Der Fahrer des Zugfahrzeugs braucht nur seinen Standartschein..

marioh
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 13.02.2006 um 22:10 Uhr

Bei Pkw`s muss das Fahrzeug aber nicht zugelassen sein und der Fahrer im geschleppten Fahrzeug braucht auch keinen Führerschein. Da bräuchte man bei Ello`s doch eigentlich auch keine besondere Genehmigung oder ?

  danimilkasahne
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#25



RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 13.02.2006 um 22:19 Uhr


http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php

und sich seinen Teil denken
Diese Nachricht wurde am 13.02.2006 um 22:22 Uhr von danimilkasahne editiert.

http://www.skoda-auto.com/global/100/home/

  lura
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#26


RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 13.02.2006 um 22:54 Uhr

Moin moin,

ich glaub den Garant-Bus hätte man nicht abschleppen dürfen, bei dem gehen die vorderen warnblinker nicht

lura

Gewinne Zeit durch Langsamkeit

marioh
Gast

RE: geschrieben am 14.02.2006 um 20:47 Uhr

quote:
Zitat von danimilkasahne:


http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php



und sich seinen Teil denken
Diese Nachricht wurde am 13.02.2006 um 22:22 Uhr von danimilkasahne editiert.



Jo jo alles klar! Aber mal gut zu wissen, was man da eigentlich alles falschmachen kann.

g ast
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 14.02.2006 um 22:46 Uhr

Hm, ein Sportkollege von mir ist bei der Polizei. Der meint
er würde jeden anzeigen der ein nicht zugelassenes Fahrzeug
abschleppt. Ein "nicht zugelassenes Fahrzeug" darf sowieso nicht am Straßenverkehr teilnehmen, deswegen ist es auch keine "Nothilfe" bloß weil es "defekt" ist. Was nun ?

  headmaster
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#29



RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 15.02.2006 um 12:03 Uhr

Wen ich LO´S anschleppe dann imemr nur mit Stange und der Abzuschleppende Lo bekommt dann immer Überführungskennzeichen vom Autohaus. Und hinten Bremslichter und Blinken das es damit keine Probleme gibt. Auch wird Bremsen und alles was so pürobleme beim Überführen machen würde, überprüft. Ha bis jetzt immer geklappt. Ist ja auch immer ne Frage mit der VErsicherung wenn mal was passiert.

mfg Toni Kernchen

drehrumbum
Gast

RE: tiefe Endtäuschung geschrieben am 20.02.2006 um 18:29 Uhr

him da haben wir wohl immer sehr viel glück gehabt ...